Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1754
Über Treuhandschaften gehaltene Rechte an inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/31-IV/4/00vom 07.11.2000
Wortlaut laut Findok
Gehört zum Nachlass eines in Deutschland ansässig
gewesenen Erblassers ein Quotenanteil an einer inländischen Liegenschaft,
den dieser als Treugeber über einen im österreichischen Grundbuch als
Alleineigentümer eingetragenen österreichischen Treuhänder
gehalten hat, dann ist der erbrechtliche Übergang dieser
Vermögenswerte gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland (Erb) von der
deutschen Erbschaftsbesteuerung freizustellen; wobei aus österreichischer
Sicht wirtschaftliches Eigentum an der inländischem Liegenschaft besteht
und die Steuerfreistellung daher nach Artikel 3 Abs. 1 zu gewähren ist
(Hinweis auf EAS 1621). Aber selbst wenn dies auf deutscher Seite anders gesehen
würde, liegen zumindest "Nutzungsrechte an österreichischem
unbeweglichem Vermögen" vor, deren Übergang diesfalls gemäß
Art. 3 Abs. 2 des Abkommens von der deutschen Besteuerung freizustellen
ist.
War der deutsche Erblasser als Treugeber außerdem
über einen deutschen Treuhänder an einer österreichischen KEG
beteiligt, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft
war, dann ist nicht nur die Zwischenschaltung des Treuhänders - wie im
ersten Fall - sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das
Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen
Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von
der Besteuerung freigestellt werden. Auf EAS 1571, in der die Anwendung des
Transparenzprinzips im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung auch im
Fall vermögensverwaltender KEGs festgehalten wurde, wird
hingewiesen.
07. November
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 3 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Treuhandverhältnisseunbewegliches Vermögenwirtschaftlicher EigentümerNutzungsrechteTransparenzprinzipvermögensverwaltende Personengesellschaften
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/31-IV/4/00
- Stammnummer
- 26185
- Gültig
- 07.11.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF