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158 Treffer1239 msnur geltende Fassungen
EAS 828Besteuerung ausländischer Orchester
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/9605.03.1996

…einem Doppelbesteuerungsabkommen unter Berufung auf ein Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei behandeln und folglich den Steuerabzug unterlassen, dann muss er den Nachweis für das Vorliegen der Steuerfreistellungsvoraussetzungen erbringen. Misslingt dieser Nachweis, muss er mit den entsprechenden Haftungsfolgen rechnen. Um die Steuerfreiheit von Vergütungen an ausländische Orchester aus einem…

EAS 672Unterlassener KEST-Abzug bei einer Gewinnausschüttung an eine niederländische Zwischenholding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 193/2/1-IV/4/9521.07.1995

…dann spricht allein dies bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die deutsche Muttergesellschaft wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge in Deutschland verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet werden…

EAS 747Vortragshonorarüberweisungen an eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3455/2/1-IV/4/9531.10.1995

…derart intensiver Verdacht für das Vorliegen von missbräuchlichem "Treaty-Shopping", dass dem in Österreich haftungspflichtigen Seminarveranstalter die Beschaffung von den Missbrauch widerlegenden und die Anwendbarkeit der DBA-Bestimmungen damit rechtfertigenden Nachweisen in der Regel nicht möglich ist. Österreichische Seminarveranstalter, die Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG…

EAS 897Gewinnausschüttungen an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 198/1-IV/4/9602.07.1996

…bereits sehr für das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen. Denn bei einem direkten Bezug der Gewinnausschüttung durch die genannten operativen Muttergesellschaften der luxemburgischen Zwischenholding wäre der österreichische Besteuerungsanspruch erloschen; und zwar ungeachtet des Umstandes, ob die ausgeschütteten Beträge im EU-Raum verbleiben oder in das Drittausland weitergeleitet…

EAS 1118Engagement ausländischer Tanzgruppen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 33/1-IV/4/9708.08.1997

…den nach § 99 EStG vorgesehenen Steuerabzug auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nur dann unterlassen darf, wenn er über eindeutige Nachweise für das Vorliegen abkommensgemäßer Freistellungsverpflichtungen verfügt. Der Umstand, dass eine Engagementvereinbarung bezüglich einer US-Tanzgruppe formell mit einer US-Agentur abgeschlossen wurde, die Auftrittsgage aber direkt…

EAS 1279Engagement eines schweizerischen Ensembles über eine belgische Agentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 396/1-IV/4/9822.06.1998

…muss das für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 haftende österreichische Unternehmen in der Lage sein, das Vorliegen behaupteter Steuerfreistellungsvoraussetzungen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nachzuweisen. Dazu gehört vor allem, dass die betreffenden Einkünfte tatsächlich einer in Belgien ansässigen Person steuerlich zugeflossen sind. Dieser Nachweis wird…

EAS 1745Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/16-IV/4/0027.10.2000

…als Nachweis für den Bestand der persönlichen Abkommensberechtigung bestimmte Erklärungen des amerikanischen Einkünfteempfängers herangezogen werden. Diese Erklärungen können im Wesentlichen durch vom Philadelphia Service Center ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen (die der inländischen Kapitalgesellschaft auch elektronisch übermittelt werden können) ersetzt werden. Lediglich dann, wenn der ADR-Inhaber eine…

EAS 2436Quellensteuerentlastung für Stiftungszuwendungen an schweizerische Begünstigte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/1-IV/4/0415.03.2004

…zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt (EAS 873). Ergibt sich aus einem österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung, von Steuerausländern bezogene Inlandseinkünfte von der Abzugsbesteuerung zu entlasten und kann das Vorliegen dieser Entlastungsvoraussetzungen einwandfrei nachgewiesen werden, dann können…

EAS 2106Konzernversetzung in das Ausland mit Rückkehroption
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 245/2-IV/4/0226.08.2002

…den sich das inländische Konzernunternehmen aus einer als sicher einzustufenden Rückkehr des Dienstnehmers für das eigene Unternehmen berechtigterweise erhofft. Ob dies der Fall ist, lässt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren klären. Denn sollte es beispielsweise so sein, dass nicht mit einer an Sicherheit grenzenden…

EAS 846Briefkastenlizenzgebühren und DBA-switch-over
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 48/1-IV/4/9625.03.1996

…der Grundlage des innerstaatlichen österreichischen Steuerrechtes zur Haftung für die vorenthaltene österreichische Abzugssteuer heranzieht. Denn eine Unterlassung des Steuerabzuges unter Berufung auf entgegenstehende Vorschriften des DBA-Großbritannien wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn für ausreichende Nachweise über das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen gesorgt worden wäre (AÖFV…

EAS 58Direktor eines britischen Studienzentrums mit Teilbeschäftigung in Wiener Büro
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 581/1/1-IV/4/9116.12.1991

…Zentrum und eines zu dem inländischen Verein) vorliegen, oder ob nur ein Dienstverhältnis zum britischen Zentrum besteht und die Arbeit für den österreichischen Verein im Wege eines steuerlich anzuerkennenden Arbeitsgestellungsverhältnisses erfolgt. Über diese Frage der Sachverhaltsbeurteilung sollte das Einvernehmen mit dem Finanzamt für Körperschaften in…

EAS 12DBA-Spanien/steuerfreie spanische Staatsanleihen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/97/1-IV/4/9114.06.1991

…Zinsen unterbleiben, wenn das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen für die Steuerentlastung nachgewiesen werden kann. Dies setzt zumindest die Erfassung von Namen und Anschrift des Zinsenempfängers sowie geeignete Unterlagen voraus, aus denen der Charakter einer Staatsanleihe einwandfrei hervorgeht. Bei beschränkter Steuerpflicht tritt keine Abzugspflicht ein, wenn der…

EAS 2578Nichtexistente belgische Künstleragentur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/4/200525.02.2005

…bereits im Rahmen der Abzugsbesteuerung berücksichtigt werden. Der Steuerabzugsverpflichtete muss hierbei aber den Nachweis über das Vorliegen der abkommensgemäßen Steuerentlastungsvoraussetzungen erbringen können. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass die freigestellten Einkünfte tatsächlich einer natürlichen oder juristischen Person zugeflossen sind, die im anderen Vertragstaat im Sinn der…

EAS 725DBA-Steueranrechnung auf die KESt bei legitimierten Namensdepots
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9521.09.1995

…einer österreichischen Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen brasilianische Anleihen gehören, wären zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für…

EAS 533Drittstaatseinkünfte bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3336/1/1-IV/4/9405.12.1994

…ist. Eine bescheidmäßige Absprache über den auf § 48 BAO gestützten Antrag würde aber erst nach Begründung des inländischen Wohnsitzes und der damit zu verbindenden Meldung bei dem zuständigen österreichischen Wohnsitzfinanzamt erfolgen, da dieses Finanzamt das Vorliegen der Rechtsvoraussetzung des § 48 BAO (Nachweis der tatsächlichen ausländischen…

EAS 44Inländische Personaleinschulung durch tschechoslowakisches Aufzugsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/9121.11.1991

…Das österreichische Unternehmen ist berechtigt, diese Abkommensbestimmung unmittelbar bei der Auszahlung der Vergütungen anzuwenden und den Steuerabzug zu unterlassen, vorausgesetzt, dass es den Nachweis über das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen erbringen kann. Dazu gehört insbesondere, dass die Vergütungen tatsächlich einer in der CSFR ansässigen Person zufließen…

EAS 992Norwegischer Flugpilot eines österreichischen Luftfahrtunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/8-IV/4/9618.12.1996

…Vorliegen einer amtlichen norwegischen Ansässigkeitsbescheinigung kann von einem österreichischen Luftfahrtunternehmen, das einen norwegischen Flugpiloten beschäftigt, in Österreich daher der Lohnsteuerabzug unterbleiben. Abkommenswidrig in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuerabzugsbeträge können gemäß § 240 BAO von dem norwegischen Piloten rückgefordert werden; zweckdienlicherweise sollte einem derartigen Rückerstattungsantrag bereits ein Nachweis…

EAS 3351Frage der Hemmung bzw. Unterbrechung der Zweijahresfrist bei Gastprofessoren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0601-VI/8/201401.10.2014

…Folge einer internationalen Doppelnichtbesteuerung kommt. Ein Besteuerungsnachweis wird idR bei Dienstantritt im Wintersemester 2016/17 noch nicht vorliegen. Wenn der österreichische Arbeitgeber (die Universität) nicht ein Haftungsrisiko eingehen will, das schlagend würde, wenn ihm auch nachträglich kein einwandfreier italienischer Besteuerungsnachweis zukommt, dann wird für Gehaltszahlungen…

EAS 3271Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0159-IV/4/201209.03.2012

…Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art. 3 Abs. 2 des Abkommens anzuwenden und es ist folglich diese Frage nach dem innerstaatlichen Recht der das Abkommen anwendenden Staaten zu entscheiden (Z…

EAS 339Endbesteuerte schweizerische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/1/1-IV/4/9324.11.1993

…11 DBA-Schweiz dem Anleiheinhaber das Recht zu, eine Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer in Höhe von 30% zu erlangen. Der Rückerstattungsantrag ist unter Verwendung des Vordruckes "Form 84" beim österreichischen Wohnsitzfinanzamt zu stellen, das gegebenenfalls die inländische Ansässigkeit bestätigt und für die Weiterleitung des Rückerstattungsantrages…