Führt ein österreichisches Elektroinstallationsunternehmen Elektromontagearbeiten bei deutschen Bauvorhaben aus, so richtet sich die Beurteilung, ob hiedurch in Deutschland eine Betriebstätte begründet wird und deshalb Steuerfreiheit in Österreich eintritt, nach der Dauer der zur Bauausführung zählenden Montagearbeiten des österreichischen Elektroinstallationsunternehmens. Ist das österreichische Unternehmen nicht…
Ein österreichisches Unternehmen, das den Auftrag zur Errichtung einer Rohrschweißanlage in Spanien übernimmt, begründet hiedurch nur dann eine die spanische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Spanien). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des OECD…
Hat eine österreichische GmbH von einem schweizerischen Generalunternehmer den Auftrag zur Ausstattung und Montage von Fenstern und Türen bei einem Hotelbau in der Schweiz übernommen, wobei dieser Auftrag in der Zeit von Juni 2002 bis November 2003 durchgeführt wird, dann wird der schweizerischen Steuerverwaltung nicht…
…jedes einzelne Projekt 2 bis 5 Monteure des österreichischen Unternehmens für einen Zeitraum von maximal 3 Monaten tätig, dann würde - durch die bloße Montagetätigkeit - selbst dann keine norwegische Betriebstätte begründet, wenn diese Tätigkeiten über mehrere Jahre hinweg in Norwegen ausgeübt werden. Stehen die Montageprojekte allerdings…
Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea enthält eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Bestimmung, die in ihrem wesentlichen Ergebnis Korea in die Lage versetzt, gewerbliche Gewinne eines österreichischen Unternehmens auch ohne Vorliegen einer koreanischen Betriebstätte zu besteuern, wenn dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
…in Italien, wobei sich das Leistungsspektrum über Engineering, Lieferung von Anlageteilen, Montage, Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien). Art. 7 Abs. 2…
…wobei die Bau- und Montagetätigkeit die nach dem österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommen maßgebende Baustellenfrist nicht überschreitet, dann unterliegen die aus dieser Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen…
…als die von Österreich aus angelieferten Bauteile nach den aus Österreich erhaltenen Instruktionen zu montieren, dann wird ein fremdes Unternehmen für diese Montagetätigkeit einen angemessenen Preis in Rechnung stellen können; es wird aber nicht verlangen können, dass ihm zusätzlich noch eine Abgeltung für tatsächlich nicht…
Gemäß Artikel 11 Abs. 1 des DBA-UdSSR wird das Besteuerungsrecht an Einkünften natürlicher Personen, die in Österreich ansässig sind, nur dann der UdSSR zugeteilt, wenn sich diese Personen dort länger als 183 Tage aufhalten. Nur in diesem Fall tritt daher nach Maßgabe des Abkommens…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
Erhält eine österreichische Stahl- und Maschinenbau GMBH von einem deutschen Kunden den Auftrag, bestimmte Zulieferteile wie Rohranlagen oder Heizungssysteme udgl. zu liefern und an dessen Baustelle in Großbritannien zu montieren, dann richtet sich die Frage, ob der österreichische Subauftragnehmer in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält…
Übernimmt ein österreichisches Anlagenerrichtungsunternehmen von einem koreanischen Kunden den Auftrag, bestimmte Anlagenteile für die Errichtung einer Verbrennungsanlage in Korea zu liefern und hinsichtlich dieser in die Anlage zu integrierenden Teile auch die erforderlichen Engineeringleistungen zu erbringen, dann liegt für das österreichische Unternehmen insgesamt eine Bauausführung…
Entsendet ein österreichisches Industrieunternehmen österreichische Arbeitnehmer zu Montagearbeiten nach Indien und liegt hiebei ein nach § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 steuerfreier Entsendungsfall vor, dann ist die Voraussetzung des Art. XIV Abs. 2 DBA-Indien für eine Steuerfreistellung in Indien nicht erfüllt. Denn lit…
In EAS 357 wurde u.a. folgende Auffassung vertreten : Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag zur Lieferung und Montage von Bergbaugeräten in zwei örtlich vollständig getrennten Minen Australiens (Montagedauer jeweils 6 Monate) dann wird durch derartige Montage-Bauausführungen in Australien keine Betriebstätte im Sinn von Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien begründet, da eine…
Wird einem thailändischen Elektrizitätsunternehmen von einem österreichischen Konstruktions- und Planungsunternehmen die Montage- und Inbetriebnahmeaufsicht für die Lieferung von Teilkomponenten für ein Wasserkraftwerk in Thailand angeboten und ist hierbei vorgesehen, dass die Aufsichtstätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten in drei Teilabschnitten erfolgt (1 Monat…
…bereits eine 10-tägige Montagedauer zu einer Betriebstätte führte, wenn bei der Montage 20 Arbeitskräfte eingesetzt sind und damit 200 "Mann-Tage" gezählt werden. Beschränkt sich die Tätigkeit des österreichischen Unternehmens auf die reine Montagetätigkeit einer Windanlage, die von den Ingenieuren eines anderen Unternehmens konzipiert…
…Ungarn), wenn die Montagetätigkeiten die Dauer von zwei Jahren überschreiten. Die Frist ist grundsätzlich für jedes Montageprojekt gesondert zu ermitteln, es sei denn, diese Montagetätigkeiten bilden "wirtschaftlich und geographisch ein zusammenhängendes Ganzes" ("a coherent whole commercially and geographically" siehe Z 18 OECD-Kommentar zu Art…