…die Mitwirkungspflicht der Partei korrespondierend gegenüber. Der Mitwirkungspflicht sind wohl Grenzen gesetzt: es darf nichts Unmögliches, Unzumutbares und Unnötiges verlangt werden (VwGH 21.2.1979, 2292/77 und VwGH 2.10.1969, 779, 780/68). Allerdings sind diese Grenzen in den Fällen einer "erhöhten Mitwirkungspflicht…
…entfallen. Falls von Parteienseite geltend gemacht wird, dass gemäß Artikel 16 des Abkommens Gehälter, die von finnischen Kirchengemeinden gezahlt werden, in Österreich von der Besteuerung freizustellen sind, müsste im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite der Nachweis erbracht werden, dass der finnische Arbeitgeber…
…anwendbar wäre. Sollte auf Seite der Partei die Auffassung bestehen, dass im Hinblick auf die Kostentragung durch die EU Steuerfreistellungsverpflichtungen auf österreichischer Seite bestehen, dann wäre es ihre Aufgabe, im Rahmen der sie bei Auslandsbeziehungen treffenden erhöhten Mitwirkungspflicht hiefür eine entsprechende Begründung bekanntzugeben. 28. April…
…das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von Parteienseite begehrt wird, kann Indiz dafür sein, dass der DBA-Partnerstaat den internationalen Sachverhalt nicht…
…Typenvergleich müsste im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (z.B. einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen…
…ist hiefür eine gutachtliche Analyse der maßgebenden gesellschaftlichen Strukturen erforderlich, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen wäre. (Hinweis auf EAS 685, EAS 1107). Nach Auffassung des BM für Finanzen wird bei der Auslegung und Anwendung der österreichischen Steuerrechtsordnung auf Einkünfte…
…steuerlich relevante Verfügungsmöglichkeiten über die in den Fonds einfließenden Erträge bestehen. Die Struktur der US-Pensionsfonds ist im Bundesministerium für Finanzen bisher noch nicht näher untersucht worden; sie bedarf daher einer gutachtlichen Analyse, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist…
…muss im Zweifel im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in erster Linie durch ein fundiertes Gutachten (zB einer Wirtschaftstreuhandkanzlei) von Parteienseite untersucht werden. Auf der Grundlage eines solchen Gutachtens kann sodann durchaus eine rechtliche Absicherung der Beurteilung durch das BM für Finanzen erwirkt werden…
…die aber im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist, sodass derzeit hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können. Liegt ein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann unterliegen die ausschüttungsgleichen Erträge im Durchgriffsweg (also ungeachtet der tatsächlichen Ausschüttung an…
…ist hiefür eine gutächtlichen Analyse der maßgebenden gesellschaftlichen Strukturen erforderlich, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen wäre. (Hinweis auf EAS 685, EAS 1107). Nach Auffassung des BM für Finanzen wird bei der Auslegung und Anwendung der österreichischen Steuerrechtsordnung auf Einkünfte…
…der luxemburgischen Tochtergesellschaft auszuräumen imstande sein. Um herauszufinden, ob und in welchem Umfang wirtschaftliche Funktionen tatsächlich in Luxemburg ausgeübt werden, wird die österreichische Finanzverwaltung primär das ihr bei Auslandsbeziehungen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht zustehende Ermittlungspotential auszuschöpfen haben; reicht dieses trotz ausreichender Mitwirkung von Parteienseite…
…Betriebsprüfungsverfahrens festgestellt, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger Geschäftsbeziehungen mit der niederländischen Niederlassung eines japanischen Unternehmens unterhalten hat, wobei die aus den Niederlanden zugeflossenen Einnahmen nicht in die österreichischen Steuererklärungen aufgenommen worden sind, dann kann von Parteienseite kein rechtlich erhebliches Ansinnen an die Finanzverwaltung gestellt werden, sich…
…worden ist, dann würde dies - wenn die Auffassung auf Parteienseite zu Recht besteht - einen Verstoß gegen das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen darstellen. Dieser Verstoß kann aber sehr leicht dadurch abgewehrt werden, dass das geprüfte Unternehmen den Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens mit der Schweiz stellt, damit…
…im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht von Parteienseite zu veranlassen ist. Vorsorglich wird beigefügt, dass dann, wenn die von der 100%igen maltesischen Tochtergesellschaft erzielten Gewinne bloß aus der Verwertung eines Mietrechtes an einem tschechischen Gebäude bestehen, auch bei Unterlassen der Zwischenschaltung dieser…
…dann kann zu der Frage, ob diese niederländische Gesellschaft als Kreditinstitut im Sinn des österreichischen Bankwesengesetzes anzusprechen ist, ohne gutachtliche Äußerung (die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungsverpflichtung bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite zu beschaffen wäre) nicht Stellung genommen werden. Kann die niederländische Kapitalgesellschaft - was zu vermuten…
…der schweizerischen Gesellschaft behauptet, dass den vereinnahmten Lizenzgebühren Verluste in Höhe von S 80 Mio. aus einem Verlustgeschäft mit Großbritannien gegenüberstehen, so bedarf eine derartige Behauptung unter den gegebenen Umständen eines eindeutigen Nachweises. Diese Nachweisführung ist der unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht…
…müssen auf Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall…
…müsste im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht von der interessierten ausländischen Muttergesellschaft selbst ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bekannt gegeben und entsprechend dokumentiert werden. Es ist daher nicht erforderlich, auf den Ausgang von internationalen Verständigungsverfahren in dieser Frage zu warten. Sieht der ausländische Staat ebenfalls…
…Zinsen wäre daher auch die Herkunft der Darlehensmittel zu belegen und es wären alle Kosten, insb. eventuelle Refinanzierungskosten, einkünftekürzend anzusetzen. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müsste darüber hinaus ein sachgerechtes Aufzeichnungssystem entwickelt werden, das auch bei komplizierten Sachverhaltsentwicklungen eine verlässliche Prüfung der Umsetzung des Anrechnungsvortrages zulässt.…
…Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsdienstes beantwortet werden kann. Allerdings wird im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen in dieser Hinsicht ein erheblicher Dokumentationsbedarf bestehen, der einwandfrei aufzeigen muss, dass die inländische Wohnung nicht ebenfalls als Ausgangspunkt für inländische Unternehmensberatung dient…