Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2451
Gegenseitigkeitsabhängige 10%-Grenze des § 94a EStG
geltende FassungEAS-AuskunftL 45/7-IV/4/04vom 20.04.2004
Wortlaut laut Findok
§ 94a EStG idF des
Budgetbegleitgesetzes 2003 sieht vor, dass Gewinnausschüttungen an
ausländische Kapitalgesellschaften in Österreich auch dann steuerfrei
sind, wenn die empfangende ausländische Gesellschaft zu weniger als 25%
(aber zu mindestens 10%) beteiligt ist; dies allerdings nur unter
Gegenseitigkeitsvorbehalt. Ob Gegenseitigkeit besteht, wird nicht von Amts wegen
festgestellt, sondern müsste im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen
bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht von der interessierten
ausländischen Muttergesellschaft selbst ihrer österreichischen
Tochtergesellschaft bekannt gegeben und entsprechend dokumentiert werden. Es ist
daher nicht erforderlich, auf den Ausgang von internationalen
Verständigungsverfahren in dieser Frage zu warten.
Sieht der ausländische Staat ebenfalls eine
unmittelbar auf Grund seiner Steuergesetze zustehende Steuerfreiheit unter
Gegenseitigkeitsvorbehalt für reziproken Gewinnausschüttungen vor,
dann ist damit die nach § 94a EStG geforderte Gegenseitigkeitsvoraussetzung
erfüllt.
20. April
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 45/7-IV/4/04
- Stammnummer
- 9956
- Gültig
- 20.04.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF