…Pkt. 2 und 3 genannten Vergütungen Steuerabzugspflicht gemäß § 99 EStG (Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung) wohingegen die Übernahme der Geschäftsführung nicht als steuerabzugspflichtige Mitwirkung zu werten ist (VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165). Da keine der Vergütungen unter Artikel 17 DBA-Schweiz fällt, würde…
In der Schweiz ansässige Künstler, die in Österreich gastieren, unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen nach Artikel 17 DBA-Schweiz in Österreich der Besteuerung. Wird von Seiten des Künstlers ein Anspruch auf Steuerfreistellung gemäß Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz behauptet und geltend gemacht, dass…
…Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem an der österreichischen Veranstaltung) gezahlten Vergütungen nach innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG Artikel 17 des DBA-Schweiz enthält eine Klausel…
…ausschließlich nur darauf an, ob diesen Personen "Künstlereigenschaft" zuzumessen ist oder nicht. Denn nach der ab 1994 geltenden gesetzlichen Neureglung ist bei allen von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfassten Personen, sonach nicht nur bei Künstlern, sondern auch allen anderen "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen"…
Wirkt ein in den USA ansässiger Künstler in Österreich an der Produktion eines Fernsehwerbefilmes mit, dann wird in der Regel davon auszugehen sein, dass das hierfür bezogene Entgelt als Abgeltung seiner in Österreich erbrachten schauspielerischen Leistungen zu werten ist und dass folglich das Besteuerungsrecht Österreich…
…und praktisch beratend begleitet, begründet hiedurch keine koreanische Betriebstätte, wenn die Mitwirkung an den Tunnelbauausführungen 12 Monate nicht überschreitet. Bei Mitwirkung an mehreren Bauvorhaben ist für die Fristenberechnung entscheidend, ob diese eine Einheit bilden. Bauausführungen sind hierbei auch dann als Einheit anzusehen, wenn sie zwar…
…Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck…
…nbsp; Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (z.B…
Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (zB Techniker, Models…
…anzustellen, wenn ein in Großbritannien ansässiger Regisseur durch zwei verschiedene Vertragsabschlüsse für die Mitwirkung an der inländischen Festspielveranstaltung verpflichtet wird: durch einen Werkvertrag für die Konzepterstellung in England und durch einen Dienstvertrag für die in Österreich während der Proben bis zur Premiere erbrachte Regietätigkeit. Die…
…die Anwendung des Steuerfreistellungssystems zu erheben. Sofern daher österreichische Unternehmer bei ihren Exportlieferungen an die internationale Organisation alle nach innerstaatlichem Umsatzsteuerrecht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen (ausgenommen das Erfordernis des Vertragsabschlusses mit einem ausländischen Abnehmer) erfüllen, können sie gemäß Abschnitt 16…
…In Ungarn ansässige Künstler sind hingegen gemäß Artikel 14 Abs. 1 des DBA-Ungarn steuerfrei, wenn sie im Rahmen eines Werkvertrages (nicht hingegen im Rahmen eines Dienstvertrages) zur Mitwirkung verpflichtet wurden. 30. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
Ein österreichisches Unternehmen, das an der Errichtung einer Sekundärkupferhütte in Indien mitwirkt, begründet dadurch gemäß Artikel II Abs. 1 lit. g (bb) DBA-Indien unabhängig von der Dauer der Mitarbeit eine Betriebstätte in Indien (nur beim Lieferanten der Maschinen würde nach einem österreichisch-indischen Notenwechsel…
…keine Niederlassung (Betriebstätte) verfügt und in Österreich an Bauausführungen mitwirkt, die gemäß Artikel 5 DBA-Polen die Baudauer von 24 Monaten nicht überschreiten, unterliegt mit den hiefür bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung. Ist an dieser polnischen Gesellschaft eine österreichische Bau-GesmbH zu 60…
…weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen zu…
…kann der inländische Konzertveranstalter die Vornahme des Steuerabzuges unterlassen. Dies ändert allerdings nichts an der inländischen Steuerpflicht der im Inland auftretenden Künstler, die allerdings - wie oben erwähnt - bei entsprechender DBA-Rechtslage nicht im Haftungsweg bei dem österreichischen Veranstalter geltend gemacht werden kann. Vorsorglich wird beigefügt…
…Staat abgeschlossene DBA in Artikel 17 Abs. 2 eine als "Künstlerdurchgriff" bekannt gewordene Regelung enthält, unterliegen die an eine brasilianische Produktionsgesellschaft fließenden Vergütungen für die Mitwirkung an inländischen Festspielveranstaltungen der vollen Abzugsbesteuerung. 14. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…den selbständig tätigen österreichischen Diplomingenieur kein Fall einer "Mitwirkung an einer Bauausführung" vorliegen, könnte der Problemfall nur im Rahmen eines österreichisch-norwegischen Verständigungsverfahrens behoben werden. Wenn das zuständige österreichische Finanzamt die Steuerberechtigung Norwegens wegen Mitwirkung an einer norwegischen Bauausführung anerkennt und darin eine neu hervorgekommene…
Verpflichtet ein österreichisches Veranstaltungsunternehmen in der Schweiz und in Deutschland ansässige Künstler mittels Werkvertrages zur Mitwirkung an inländischen Theater- und Musikstücken, so unterliegen die hiefür gezahlten Entgelte dem 20%igen Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Der österreichische Besteuerungsanspruch wird durch die…
…nur dann der beschränkten Steuerpflicht, wenn er in Österreich über eine Betriebstätte verfügt oder wenn er an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung mitwirkt. Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden die einzelnen Abschnitte der Filmdreharbeiten nicht als Unterhaltungsdarbietung angesehen. Denn eine Mitwirkung an bloßen Darbietungsfragmenten, wie dies bei einzelnen…