…Theaterkapitalgesellschaften als Mitwirkende bei inländischen Theatergastspielen anzusehen, nicht aber die bloß durch Managementleistungen am Gastspiel mitwirkenden ausländische Künstleragenturen. Aus dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt…
…27.11.2003, 2000/15/0033 und 11.12.2003, 2000/14/0165) ist aber eine ausländische Künstleragentur nach innerstaatlichem Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind ausländische Künstleragenturen keine "Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" und unterliegen daher mit ihren Einkünften nicht der beschränkten Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang findet sich im Erkenntnis VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165, unter anderem folgende Aussage: "Anders als Zahlungen an…
…wobei die griechische Gesellschaft 3 Musiker, Artisten, teilweise technisches Personal und Organisationsmitarbeiter nach Österreich entsendet, dann ist der griechische Produzent der Zirkusaufführungen Mitwirkender an inländischen Unterhaltungsdarbietungen und es unterliegen daher die an ihn gezahlten Vergütungen nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 der österreichischen…
…2 des DBA-Frankreich und im Fall Israels auf Artikel 17 DBA-Israel. Die erzielten Einkünfte sind in den genannten Ansässigkeitsstaaten (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen. Die in den USA ansässigen Mitwirkenden an der inländischen Veranstaltung würden hingegen gemäß Artikel X des DBA-USA…
…und die damit an der inhaltlichen Gestaltung der österreichischen Theateraufführung "beteiligt" ist, wirkt - auch im Lichte der jüngsten VwGH-Rechtsprechung - an dieser Veranstaltung mit und ist daher gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" mit der Gesamtvergütung dem…
…und Mannequins für die inländische Produktion eines Werbespots, wenn deren Tätigkeit nach inländischem Recht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, der 20%ige Steuerabzug unterbleiben kann. Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung…
…sowie die auszustellenden Kunstwerke auswählt und entsprechend zusammenstellt, unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung". Dass eine Ausstellung von dem weiten Begriff der Unterhaltungsdarbietung mitumfasst ist, wurde bereits in EAS.983 zum Ausdruck gebracht. Die Einordnung des Kurators als Mitwirkenden an dieser Ausstellung schlägt…
…Mannequins, die bei inländischen Modeschauen auftreten, unterliegen als Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe auch Abschn…
…als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie für die einzelne Begegnung festzulegen und mit der Mannschaft zu erarbeiten und…
…Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger der bei Festspielen auftretenden Chöre und Ballette unter den Begriff der "Mitwirkenden". Dies wird auch für jene Unternehmen zu gelten haben, die Stunteinlagen bei Festspielveranstaltungen organisieren und…
…dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der Erhebung der Abzugssteuer von den Vergütungen des Orchesters erlischt die Steuerpflicht der Orchestermusiker. Denn wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Orchester geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen und findet keine Antragsveranlagung…
…11.2003, 2000/15/0033 und VwGH 11.12.2003, 2000/14/0165) ist aber eine ausländische Künstleragentur nach innerstaatlichem Recht nicht steuerpflichtig, da sie nicht "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" ist; steuerpflichtig sind nur die von der Agentur engagierten Mitwirkenden an der österreichischen Veranstaltung…
…99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" bezieht. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind zwar Vereine vom Gesellschaftsbegriff iSd Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA Schweiz bzw. Art. 3 Abs. 1…
…Denn nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes fallen ausländische Künstleragenturen nicht unter den Begriff "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung", sodass die Agentur keiner beschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt und daher von den an die Künstleragentur gezahlten Vergütungen nur mehr der "Künstleranteil" der inländischen Abzugsbesteuerung unterzogen werden…
…1988 als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein; dann nämlich, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie für die einzelne Begegnung festzulegen und mit der Mannschaft…
…Fälle, in denen nach inländischem Recht der "echte Künstlerdurchgriff" zu erfolgen hat (weil der Vertragspartner des österreichischen Veranstalters nicht als "Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" steuerpflichtig ist, wie z.B. eine ausländische Konzertdirektion) und weil demzufolge nur die Künstler in Österreich der Steuerpflicht unterliegen. Insoweit…
…auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind im gegebenen Zusammenhang nicht nur die bei den Darbietungen auftretenden Künstler, sondern alle (natürlichen oder juristischen) Personen, die zum Zustandekommen der österreichischen Unterhaltungsdarbietung beitragen und auf diese Art und Weise daran mitwirken. Auch…
…Rechtslage im Verhältnis zu Ungarn und Deutschland. Der Vertrag mit Ungarn enthält überhaupt keine Künstler- und Sportlerklausel; im Falle Deutschlands ist diese Klausel auf die freiberuflich Tätigen eingeschränkt und gilt sonach nicht für gewerblich tätige Mannequins und Dressmen. Die ungarischen und deutschen Mitwirkenden sind daher -…
…OECD-MA in der Fassung des Updates 2003). Das Bundesministerium für Finanzen hält an seiner in EAS 1101 und EAS 1435 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Produktion eines Films noch keine "Unterhaltungsdarbietung" darstellt, sodass ausländische Künstleragenturen in diesem Zusammenhang keine Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen sind…