…dem Zweck missbraucht werden, Dividenden und Zinsen unter Umgehung einer sonst tatsächlich oder potentiell zu entrichtenden Quellensteuer mit einer bloß 5-prozentigen Abzugssteuer aus dem Quellenstaat abzusaugen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann aber dem Wortlaut des Abkommens nicht entnommen werden, dass der Anwendungsbereich…
… 114 BAO verpflichtet, Erhebungen dahingehend anzustellen, ob in einem derartigen Fall eine illegale Gewinnverlagerung aus Österreich in die Steueroase stattgefunden hat. Wird die Gestaltung der Geschäftsbeziehungen über die Steueroase dem Grunde nach anerkannt (dh. es werden weder Scheingeschäfte noch Rechtsmissbrauch angenommen), dann ist festzustellen, ob…
…beteiligt ist, vermag einen Missbrauch weder im Hinblick auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding A GmbH noch auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding B GmbH von vornherein auszuschließen. Anlässlich der Ausschüttung hat die österreichische GmbH daher für die gesamte Gewinnausschüttung grundsätzlich KESt einzubehalten;…
…richtlinienkonform vorgenommen werden. Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen einer EU-Richtlinie erscheint nunmehr durch das EUGH-Urteil vom 17. Okt. 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, bestätigt; denn in einem seiner Rechtssätze führt der Gerichtshof unter anderem aus…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…
…so reduziert sich durch diese Gutschrift die effektive körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne auf etwa 4%. Dies reicht aber nicht aus, um die Wirkungen der Missbrauchsabwehrbestimmung des § 10 Abs. 3 KStG auszuschalten. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…buchmäßig als Gewinnausschüttung erfassten Beträge als auch für die Körperschaftsteuergutschrift zu. Diese im innerstaatlichen österreichischen Steuerrecht begründete Betrachtungsweise gilt auch für die gemeinsame Zuordnung der beiden Ertragskomponenten unter Artikel 10 DBA-Malta. 7. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
… Die Frage, ob im Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen des…
Die Frage, ob in einem konkreten internationalen Besteuerungsfall Missbrauch vorliegt, ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalles zu beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den…
…wurde folgende Auffassung vertreten, die offensichtlich auch für die Lösung der aufgeworfenen Frage Bedeutung besitzt: "Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holdinggesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs. 2 EStG i.V. mit der Verordnung BGBl. Nr…
…Möglichkeiten zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung einzusetzen. Denn dadurch wäre im Verhältnis zum DBA-Partnerstaat im Ergebnis Missbrauch unantastbar und damit legalisiert. Die Legalisierung von Missbrauch kann aber nicht Abkommenszweck sein. Erklärtes Ziel und erklärter Zweck eines DBA ist vielmehr die Vermeidung der Doppelbesteuerung und…
…eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines Treuhänders ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist…
…EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall ("Treaty-shopping") vorliegt. Wurde in einem solchen Fall der Kapitalertragsteuerabzug in Österreich…
…Die Umgehung wird im allgemeinen dadurch bewirkt, dass durch verschiedenste Transaktionen eine Zahlung der Wertpapiererträge an andere Personen als den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten konstruiert wird, um auf diese Weise für den Wertpapierertrag DBA-Vorteile eines bestimmten Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen zu können ("Treaty Shopping") oder andere…
…hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen). Anmerkung : Fast gleichlautend mit EAS 746 15. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…1 Md. ATS in eine Kanalinselgesellschaft (ebenfalls Tochtergesellschaft) als Sacheinlage eingebracht und veräußert in der Folge diese Kanalinselgesellschaft diese Beteiligung an eine (nicht nahe stehende) Gesellschaft wiederum um 1 Md. ATS, wobei dieser Veräußerungserlös gewinnerhöhend gebucht und in der Folge (im Jahr 1993) als nach §…
…aus nichtselbständiger Arbeit. Sollte hiedurch eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Luxemburg eintreten, ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 48 BAO nicht ausgeschlossen, wenn durch die gewählten Gestaltungen kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch entsteht. 28. Mai 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…steuerliche Erfassung der von der Enkelgesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttung beansprucht. Die Auswirkung auf die jeweils anzuwendenden DBAs ist nicht völlig einheitlich. Mit Deutschland ist für Fälle dieser Art vereinbart, dass die Zwischengesellschaft nicht die Vorteile des Abkommens zwischen dem Staat der Zwischengesellschaft und jenem der Enkelgesellschaft…
…Steuerersparnis (wobei für die Beurteilung der Steuerersparnis nicht isoliert nur auf die Steuerleistung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat abgestellt werden kann), dann kann dieser Gestaltungsweg nicht mehr als missbräuchlich gewertet werden. Es ist beabsichtigt, das Problem im Rahmen der bevorstehenden österreichisch-deutschen Konsultationen einer Klärung…
Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…