Das DBA-Italien enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Italien keine Wirkung. Unter EAS 839…
Das DBA-Schweiz und das DBA-Liechtenstein enthalten hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten weder im Geltungsbereich des DBA-Schweiz…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖFV. Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Nach Auffassung…
Das DBA-Schweiz enthält hinsichtlich der für die Grenzgängereinstufung erforderlichen Merkmale eines grenznahen Wohnsitzes und eines grenznahen Arbeitsortes keine näheren Präzisierungen. Durchführungsregelungen, wie sie im Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer…
…BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008, VIII R 101/02). Persönliche Verhältnisse eines Steuerpflichtigen sind grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen (EuGH 12.12.2002, C-385/00…
…einer maltesischen Kapitalgesellschaft, die die in § 10 Abs. 3 KStG angeführten Merkmale einer zur Steuerumgehung errichteten Basisgesellschaft aufweist, würde auf Grund der zitierten Gesetzesbestimmung eine Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft bei dieser nicht mehr eine steuerfreie Schachteldividende im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG darstellen…
…die nach dem Recht des Quellenstaates steuerlich den Einkünften aus Aktien gleichgestellt sind, ohne dass es auf das nach der Dividendendefinition des OECD-Musterabkommens maßgebliche Merkmal der "Beteiligung" an der Gesellschaft ankommt, sind diese Zuwendungen als "Dividenden" im Sinn des DBA-Kanada zu qualifizieren und…
…5 DBA-Frankreich begründet. Denn eine Nutzung inländischer Räumlichkeiten für einen Zeitspanne von nur 2 Monaten ist nur vorübergehender Natur und erfüllt im allgemeinen nicht das für die Annahme einer Betriebstätte erforderliche Merkmal der Dauerhaftigkeit (Z 6 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA…
…der EDV-Einrichtung sowie von Besprechungsräumen der Bank begründet keine Betriebstätte. Denn die Nutzung müsste unter Bedingungen stattfinden, dass das hier entscheidende Merkmal erfüllt ist, demzufolge eine "feste örtliche Einrichtung" dauerhaft zur Verfügung steht. Als solche feste örtliche Einrichtung können allerdings auch Teile eines Raumes…
…474/2002, eine Anrechenbarkeit für "Steuern vom Einkommen" lokaler Gebietskörperschaften vor. Als "Steuer vom Einkommen" können indessen nur Abgaben angesehen werden, die den wesentlichen systemischen Merkmalen der österreichischen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen. Aus den vom Ohio Department of Taxation veröffentlichten Informationsblättern [http://www.tax.ohio…
…dann deutet dies darauf hin, dass diese Maßschneider die Funktionen von "Bestellvertretern" (EAS 1866) ausüben. Allerdings müsste - damit die inländischen Maßschneider als "Vertreterbetriebstätte" des schweizerischen Unternehmens zu werten sind - noch eines von zwei weiteren Merkmalen hinzutreten. Entweder müssten die Schneider in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem…
…Denn die Steuerpflichtigen (die in Deutschland ansässigen Gesellschafter) erfüllen nicht die Ansässigkeitsvoraussetzungen der genannten Abkommen, weil sie nicht "auf Grund ihres österreichischen Wohnsitzes oder eines anderen ähnlichen Merkmals" in Österreich steuerpflichtig sind; sie sind nur kraft der inländischen Betriebstätteneinkünfte der Personengesellschaft steuerpflichtig. Sollte für die…
…und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird aber nur beigepflichtet, wenn die Betriebstätte die Merkmale einer Zweigniederlassung im Sinn des Kapitalverkehrssteuergesetzes erfüllt. Diese setzt nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 13.11.1978, 0408/77) eine gewisse Selbständigkeit voraus: Sie kann…
…Unter der Annahme, dass sich der Sitz des Trusts in der Sonderverwaltungsregion Hongkong befindet und man dessen Körperschaftsteuersubjektivität und die Zurechnung der Einkünfte an ihn bejaht, käme als Anknüpfungsmerkmal für eine unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich lediglich das Merkmal der inländischen Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO…
…wird, nicht als deutsche Betriebstätte des österreichischen Gesellschafters gewertet werden. Denn in beiden Szenarien (Gewerblichkeit kraft Rechtsform bei Kapitalgesellschaften einerseits und Gewerblichkeit kraft Einheitsbetrachtung bei Personengesellschaften andererseits) fehlt es an dem wesentlichen Merkmal einer Betriebstätte, dass nämlich die betreffenden Räumlichkeiten der "Ausübung eines Betriebes" dienen (…
…es wegen Bestandes einer italienischen Betriebstätte in die italienische Steuerpflicht eintritt). Die Verpflichtung zur Leistung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen erfasst auch die in das Ausland entsandten Dienstnehmer. Dieses Merkmal der Auslandsentsendung besteht allerdings nicht für Personen, die ständig im Ausland ansässig sind (Ortskräfte…
…des Artikels 4 DBA-Ö/USA in Österreich "ansässig"; denn sie sind im Sinn der genannten Bestimmung "auf Grund eines ähnlichen Merkmals" in Österreich steuerpflichtig. Gemeint in diesem Zusammenhang ist ein dem "Wohnsitz" ähnliches Merkmal, wobei die Ähnlichkeit sich in teleologischer Interpretation aus der Rechtsfolge…
…26 Abs. 1 BAO deshalb zu verneinen ist, weil möglicherweise bei einer Wohnungsanmietung für etwas länger als 1 Jahr das Merkmal des "Beibehaltens der Wohnung" nicht erfüllt ist. Da allerdings keine "Ansässigkeit" im Sinn von Artikel 4 DBA-Indien in Österreich begründet wird, kann die…
…erblickt werden. Aber selbst wenn für die dreimonatigen Dreharbeiten ein eigener Arbeitsraum zur Verfügung gestellt worden wäre, mangelt es dem für die Annahme einer "festen Einrichtung" ("Betriebstätte") wesentlichen Merkmal der Dauerhaftigkeit, die üblicherweise erst ab einem Zeitraum von 6 Monaten angenommen wird. Eine Entscheidung, wie…
…noch zu untersuchen sein, ob angesichts der dreijährigen Tätigkeit und der Zurverfügungstellung einer inländischen Wohnung nicht das in Artikel 14 DBA-Schweiz vorgesehene Merkmal des Bestandes einer inländischen "festen Einrichtung" vorliegt, wodurch Steuerfreistellung in der Schweiz und Steuerpflicht in Österreich eintreten würde. Die Vermutung spricht…