…September 2000 ausgeübt wird, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen auf Grund des EStG nach den Regeln der "unbeschränkten Steuerpflicht" der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Steuerfreistellung auf Grund der "Gastlehrerbestimmung" des Artikels 21 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens kann hiefür nicht in Anspruch genommen werden, wenn bereits in…
…Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß der "Sportlerklausel" des Artikel 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen (EAS 1241). Dies gilt indessen nicht für den Trainer der Sportler, da die "Sportlerklausel" nach Auffassung des…
…die erfolgreiche Teilnahme an einem französischen Turnier besondere Siegprämien aus, dann sind diese Siegprämien gemäß Art. 17 Abs. 1 DBA-Frankreich in Österreich von der Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Das Abkommen zeitigt indessen keine Auswirkungen auf den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der daher gemäß § 41 Abs…
…ihm nach der Wohnsitzverlegung von seinem Arbeitgeber (von der britischen Gesellschaft) eine Pensionsabfindung zu, dann unterliegt diese Pensionsabfindung genauso wie die noch vor der Wohnsitzverlegung ausbezahlte Abfertigung der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Denn durch den Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht geht die Steuerpflicht an sämtlichen Einkünften aus…
Beiträge, die ein in Österreich beschäftigter niederländischer Staatsbürger an die niederländische Sozialversicherung zahlt, sind bei seiner Lohnabzugsbesteuerung in Österreich gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie im Rahmen einer Pflichtversicherung gezahlt werden. Erfolgen die Beitragszahlungen an die…
…in der russischen Repräsentanz dieser GesmbH aufgenommen, so steht das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Geld- und Sachbezüge grundsätzlich Russland zu und es hat diesfalls eine Entlastung von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung stattzufinden. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an Russland gründet sich allerdings nicht auf Artikel 11…
Bezieht ein in der Schweiz ansässiger Pensionist neben einer österreichischen ASVG-Pension von seinem ehemaligen österreichischen Arbeitgeber eine Firmenzusatzpension, so ist diese Zusatzpension gemäß Artikel 18 DBA-Schweiz von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen…
…und der mit jeder inländischen GmbH einen steuerlich maßgebenden Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, dann unterliegen die inländischen Geschäftsführerbezüge der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Bei der steuerlichen Erfassung der Geschäftsführerbezüge können jedoch die im deutschen Immobilienvermögen des Geschäftsführers erlittenen Verluste nicht berücksichtigt werden. Dies kann aber nicht mit dem…
…ansässig sind. Ist aber der Arbeitgeber nicht in Ungarn (sondern in Österreich oder im Drittausland) ansässig, kommt bei kurzfristigen Personalentsendungen nach Ungarn Artikel 15 Abs. 2 zur Anwendung. Qualifiziert daher Ungarn die Lohnbezüge als solche, die unter Art. 15 Abs. 2 des Abkommens fallen, dann…
…EAS 1763). Soweit die Gehaltsbezüge auf diese in Deutschland erbrachten Arbeitsleistungen entfallen, steht das Besteuerungsrecht daran gemäß Artikel 15 des mit Deutschland abgeschlossenen DBA Deutschland zu und es besteht daher Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Diese Entlastung kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung…
…Monaten, sondern ab Beginn der Arbeiten am 1. August 2010. Die Fristüberschreitung zeigt nicht nur Auswirkungen in Bezug auf die Körperschaftsbesteuerung der italienischen Gesellschaft in Österreich, sondern auch in Bezug auf die Lohnabzugsbesteuerung der hier eingesetzten Arbeitskräfte. Denn gemäß Artikel 15 Abs. 2 lit. c…
…Russland, BGBl. III Nr. 10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen, dass aber diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Russland beibehalten. Diese Vorgangsweise ist…
…BGBl. III Nr. 10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Wenn diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden, weil die nach Österreich entsandten Arbeitskräfte den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen auch während ihrer Entsendungszeit weiterhin in Russland beibehalten, dann ist diese Vorgangsweise durch Artikel 23…
…Die in Österreich steuerlich zu erfassenden Gehälter sind korrespondierend dazu nach der zitierten Abkommensbestimmung in Deutschland von der Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Zur Klärung der weiteren Einzelheiten Ihres Besteuerungsfalles wird eine Kontaktaufnahme mit Ihrem österreichischen Wohnsitzfinanzamt (Fachbereichsleiter für zwischenstaatliches Steuerrecht) empfohlen. 30. März 1998 Für den…
…nicht mehr der österreichischen Besteuerung. Üben sie hingegen ihrer Tätigkeit als Dienstnehmer eines österreichischen Theaters aus, unterliegen ihre Bezüge der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Die Lohnsteuerpflicht solcher im Arbeitnehmerverhältnis in Österreich tätigen Regisseure ist gemäß § 70 Abs. 2 Z 2 EStG mit dem 20%igen Steuersatz wahrzunehmen…
…Messestände) und steht dieser österreichischen Firma hierbei keine deutsche Betriebstätte zur Verfügung, so unterliegen die nach Deutschland für die Dauer von nicht länger als 183 Tagen entsandten österreichischen Arbeitnehmer nur in Österreich der Lohnabzugsbesteuerung. Dies ergibt sich aus der "183-Tage-Klausel" des Artikels 9…
… 70 Abs. 2 Z 2 EStG) zu unterziehen sind oder nach den Regeln der unbeschränkten Steuerpflicht einer progressiven Lohnabzugsbesteuerung zugeführt werden müssen. Die Tatsache, dass die Ausübung der Geschäftsführerfunktion eine dauernde - wenn auch immer wieder unterbrochene - Anwesenheit mit Nächtigung in Österreich erfordert, spricht sehr dafür…
…wurde. Dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag kommt als gesetzliche Interessenvertretung die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes zu. Pensionen, die die Kammer an nach Spanien übersiedelte ehemalige Kammerbedienstete zahlt, unterliegen daher der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. 8. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…679/1992, der Besteuerung in Österreich und sind in China von der Besteuerung freizustellen. Dementsprechend sind auch die in Österreich an die hier tätigen chinesischen Gastprofessoren für ihre Lehrtätigkeit zu zahlenden Vergütungen auf Grund der vorzitierten Abkommensbestimmung von der inländischen Lohnabzugsbesteuerung freizustellen. Die Regelung des…
…österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende Zeiträume entfallen, die Lohnabzugsbesteuerung in Österreich unterbleiben. Anders ist die Rechtslage hinsichtlich der österreichischen ASVG-Pension, die weiterhin in Österreich der Besteuerung unterliegt…