Findok · EAS-Auskünfte
EAS 739
Wohnsitzverlegung in ein deutsches Seniorenheim
geltende FassungEAS-AuskunftP 2490/1/1-IV/4/95vom 24.10.1995
Wortlaut laut Findok
Verlegt ein in Österreich lebender
Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim
nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen
Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über
und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der
Wohnsitzverlegung liegende Zeiträume entfallen, die Lohnabzugsbesteuerung
in Österreich unterbleiben. Anders ist die Rechtslage hinsichtlich der
österreichischen ASVG-Pension, die weiterhin in Österreich der
Besteuerung unterliegt, gleichzeitig aber in Deutschland von der Besteuerung
freizustellen ist. Die österreichische Firmenpension wirkt sich damit auch
nicht mehr progressionserhöhend auf die inländische Besteuerung der
ASVG-Pension aus.
24. Oktober
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
PensionRentenWohnsitzaufgabeWohnsitzverlegungWohnsitzwechselLohnsteuerabzugSteuerfreistellungFreistellung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2490/1/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17040
- Gültig
- 24.10.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF