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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 739

Wohnsitzverlegung in ein deutsches Seniorenheim

geltende FassungEAS-AuskunftP 2490/1/1-IV/4/95vom 24.10.1995

Wortlaut laut Findok

Verlegt ein in Österreich lebender Pensionist seinen Wohnsitz aus Anlass der Aufnahme in ein deutsches Seniorenheim nach Deutschland, geht das Besteuerungsrecht an der österreichischen Firmenpension ab diesem Zeitpunkt von Österreich auf Deutschland über und es kann daher für Pensionsbezüge, die auf nach der Wohnsitzverlegung liegende Zeiträume entfallen, die Lohnabzugsbesteuerung in Österreich unterbleiben. Anders ist die Rechtslage hinsichtlich der österreichischen ASVG-Pension, die weiterhin in Österreich der Besteuerung unterliegt, gleichzeitig aber in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Die österreichische Firmenpension wirkt sich damit auch nicht mehr progressionserhöhend auf die inländische Besteuerung der ASVG-Pension aus. 24. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

PensionRentenWohnsitzaufgabeWohnsitzverlegungWohnsitzwechselLohnsteuerabzugSteuerfreistellungFreistellung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2490/1/1-IV/4/95
Stammnummer
17040
Gültig
24.10.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF