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EAS 2658Slowenische Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0755-IV/4/200501.12.2005

Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…

EAS 2543Slowenische Lizenzgebühren an mittelbar verbundene österr. Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0311-IV/4/200421.12.2004

  Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…

EAS 3437Behandlung mittelbarer Beteiligungen im Zusammenhang mit Lizenzgebühren nach dem DBA-Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.807.12919.04.2022

Leistet eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an ihre in Italien ansässige indirekte Gesellschafterin ("Urgroßmuttergesellschaft"), die insgesamt mit mehr als 50% mittelbar an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, so dürfen diese Zahlungen gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Italien in Österreich einer 10-prozentigen Quellensteuer unterzogen werden…

EAS 3336Lizenzgebührenzahlungen einer inländischen KG mit Auslandsgesellschafter an eine irische Unlimited Company
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0517-VI/8/201304.07.2014

…unterliegen, verleiht der Körperschaft keine Vergleichbarkeit mit einer transparenten Personengesellschaft. Das Tatbestandselement der Lizenzgebührenzahlung an eine in Irland ansässige Person ist daher im Fall einer irischen "unlimited company" erfüllt und bei Vorliegen einer irischen Ansässigkeitsbestätigung auf dem Vordruck ZS-QU2 auch entsprechend dokumentiert. Die Frage…

EAS 3159Lizenzgebühren eines österreichischen Künstlers mit Studioräumen in Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1599-IV/4/201021.06.2010

…Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die Urheberrechte Teil des Betriebsvermögens der ausländischen festen Einrichtung würden, wenn folglich die ausländische feste Einrichtung es ist, die diese Urheberrechte verwertet, wären die Lizenzgebühren als Betriebseinnahmen der ausländischen…

EAS 1246Lizenzgebühren an US-Gesellschaft mit Inlandsbetriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/4-IV/4/9806.04.1998

…Betriebstättenattraktionsprinzip ist im DBA aus dem Jahr 1996 aufgegeben worden, sodass nach Art. 12 des neuen Abkommens die Lizenzgebühren in Österreich steuerfrei sind. Das neue Abkommen gilt für die Abzugsbesteuerung ab 1. April 1998. Der Umstand, dass das alte Abkommen im Bereich der veranlagten Steuern…

EAS 2632Lizenzgebühren im Dreiecksverhältnis
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0390-IV/4/200507.07.2005

Hat ein österreichischer Steuerpflichtiger mit der schweizerischen Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese…

EAS 2766Rückerstattung slowenischer Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0483-IV/4/200624.08.2006

Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…

EAS 2488Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwesterngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/0415.07.2004

Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…

EAS 2415Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 1239/1-IV/4/0413.02.2004

…z.B. im Fall des Erkennens fehlender Reziprozität). Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes (aus EAS.886) beigefügt: Die Steuerentlastung nach Art. 13 DBA-Niederlande hängt davon ab, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies…

EAS 3175Lizenzgebührenzahlung an eine schweizerische Personengesellschaft mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2283-IV/4/201020.08.2010

Entrichtet eine österreichische Konzerntochtergesellschaft Lizenzgebühren an eine schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft…

EAS 2731Lizenzgebührenzahlungen an eine schweizerische Konzern-Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/200612.05.2006

…Einkünftezurechnung VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, VwGH 26.07.2000, 97/14/0070, VwGH 09.12.2004, 2002/14/0074, VwGH 10.08.2005, 2001/13/0018) untersucht werden, ob die Lizenzgebühren der schweizerischen Gesellschaft zurechenbar sind. Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2006

EAS 1337Lizenzgebührenzahlungen an eine französische Großmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3593/1/1-IV/4/9817.08.1998

…in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der französischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon abweichenden Rechtsauffassung, ein diesbezügliches Verständigungsverfahren auf französischer Seite zu beantragen (siehe…

EAS 212Lizenzgebührenzahlung nach Beteiligungserwerb
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2022/13-IV/4/9204.12.1992

…ist, muss durch das zuständige Finanzamt im Rahmen der ihm zustehenden freien Beweiswürdigung geprüft werden. Vorsorglich ist aber beizufügen, dass eine in Österreich mit 10% erhobene Abzugssteuer auf Lizenzgebühren in Frankreich auf die französische Körperschaftsteuer anzurechnen ist. 4. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 283Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/26-IV/4/9314.07.1993

… Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10-prozentigen Quellensteuerbelastung…

EAS 330Lizenzgebührenzahlungen an mittelbar beteiligte niederländische Lizenzgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2083/4/1-IV/4/9304.11.1993

  Werden von einer österreichischen Gesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Muttergesellschaft gezahlt, die mehr als 50% der Anteile an der österreichischen lizenznehmenden Gesellschaft hält, so tritt auf Grund des DBA-Niederlande keine vollständige Entlastung von der gemäß § 99 EStG zu erhebenden österreichischen Abzugssteuer ein, sondern…

EAS 463Lizenzgebührendurchleitung durch Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 654/1/1-IV/4/9427.06.1994

…deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft gezahlten Lizenzgebühren dem 20-prozentigen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Das DBA-Niederlande ist…

EAS 697Lizenzgebührenzahlungen an schwedische Großmuttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3593/1/1-IV/4/9517.08.1995

…Beteiligungserfordernis in dem Doppelbesteuerungsabkommen nicht auf unmittelbare Beteiligungen eingeschränkt worden ist, wird seitens des BM für Finanzen die Auffassung vertreten, dass auch mittelbare Beteiligungen hiefür genügen. Es steht der schwedischen Lizenzgebührenempfängerin frei, bei einer davon abweichenden Rechtsauffassung, ein diesbezügliches Verständigungsverfahren auf schwedischer Seite zu beantragen. …

EAS 693Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 51/46/1-IV/4/9517.08.1995

…1 DBA-Niederlande müsste das erwähnte Verständigungsverfahren im Ansässigkeitsstaat des Einkünfteempfängers, sonach bei Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwestergesellschaften in den Niederlanden eingeleitet werden. Bislang ist in dieser Angelegenheit jedoch weder ein internationales Verständigungsverfahren in Gang gesetzt worden, noch liegt sonst eine Reaktion der zuständigen Behörde in…

EAS 706Lizenzgebührenzahlungen an eine niederländische Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/58/1-IV/4/9528.08.1995

… Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…