…liegt der Ort der sonstigen Leistung gem. § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 in Österreich. Wird die Telekommunikationsdienstleistung an Nichtunternehmer erbracht, wird sie gem. § 1 der VO BGBl II Nr. 102/1997 in Österreich ausgeführt, wenn die Leistung im Inland genutzt oder ausgewertet wird…
…auf österreichischer Seite an keine Änderung dieser Rechtslage gedacht. Wie bereits in EAS 667 ausgeführt, wäre eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - allerdings…
…zu deren Funktionsbild aber nicht die Auftragsausführung zählt, weil die Bohraufträge ausschließlich vom deutschen Stammhaus mit unter seiner Leitung stehenden Fachkräften ausgeführt werden und weil der Niederlassung keinerlei Einflussnahme auf die Auftragsausführung zukommt, dann sind die Lohnkosten der nach Österreich entsandten Fachleute vom deutschen Stammhaus…
In EAS 969 wurde ausgeführt, dass es im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegt, darüber zu entscheiden, mit wem jemand einen Dienstvertrag abschließen möchte. Wenn hiebei die gewählte zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch…
…werden. Denn der Umstand, dass die Aufträge durch Fachkräfte ausgeführt werden, die unter der Leitung des italienischen Unternehmens stehen, dass das eingesetzte italienische und geleaste rumänische Personal von dem italienischen Unternehmen ausgewählt wird und dass die Betriebsmittel vom italienischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, spricht…
…indessen so gelagert sein, dass Teile der Kosten für eine in der Betriebstätte ausgeführte Projektleitung und Montageplanung in Österreich bezahlt und folglich in der Buchhaltung des österreichischen Stammhauses als Aufwand erfasst worden sind (z.B. Arbeitslöhne der in Malaysien eingesetzten Projektleiter), dann wäre eine Weiterbelastung…
Unter EAS 624 wurde folgendes ausgeführt: "Erzielt eine in einem Oststaat errichtete Tochtergesellschaft einer österreichischen Muttergesellschaft aus ihrem dort ausgeübten operativen Geschäft Gewinne und werden diese Gewinne an die österreichische Muttergesellschaft ausgeschüttet, dann steht für diesen Beteiligungsertrag die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG zu." Wird nun…
Ein Aktienoptionsrecht wird vom Arbeitgeber regelmäßig nicht gewährt, um dadurch in der Vergangenheit erbrachte Leistungen abzugelten, sondern um eine Erfolgsmotivation für die Zukunft zu verschaffen (EAS 2041 und BFH 24.01.2001, BStBl II 2001, 509 sowie im Ergebnis auch Z 12.13 zweiter Satz…
… allerdings nur mit jenem Teil, der auf Leistungen entfällt, die auf indischem Staatsgebiet ausgeführt worden sind. Es wird daher hinsichtlich aller unter Ziffer 1 bis 5 und 7 genannten Leistungen eine diesbezügliche Untersuchung anzustellen sein, und demzufolge eine Aufteilung der Erträge und Aufwendungen vorzunehmen sein…
…Unternehmen ausgeführt worden wären (siehe in diesem Sinn: Artikel III Abs. 2 DBA-Indien). Dieser Teil ist nach Artikel XVII des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. In Bezug auf die nicht der indischen Betriebstätte zurechenbaren Gewinnteile, die auf außerhalb Indiens erbrachte technische Leistungen…
Wird in der Türkei von einem türkischen Unternehmen ein Kraftwerk errichtet und übernimmt ein österreichisches Unternehmen hiebei die Aufgabe, spezifizierte Bauteile zu liefern und durch Planung und Überwachung dem bauausführenden türkischen Unternehmen Assistenz zu leisten, ist der Fall sonach so zu sehen, dass die Bauausführung…
…Dies hat nach dem OECD-Konzept zur Folge, dass derartige Leistungen nur dann zu einer Steuerpflicht in Deutschland führen, wenn sie im Rahmen einer dort befindlichen dauerhaften Einrichtung (zB Planungs- und Überwachungsbüro) ausgeführt werden. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass diese Auffassung bisher noch nicht mit…
…dieser Geschäftsgestaltung resultierenden Einkünfte nicht in die 3. Einkunftsart (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), sondern in die 7. Einkunftsart (Einkünfte aus Leistungen). Demzufolge findet auch Artikel 7 des DBA-Griechenland darauf keine Anwendung, da diese Bestimmung grundsätzlich nur für betriebliche nicht aber für die nichtbetrieblichen Einkünfte Bedeutung…
…unterbleiben, wenn der hierfür haftungspflichtige österreichische Bauherr über ausreichende Nachweise verfügt, dass die Leistungen der ausländischen Unternehmen auf Grund bestehender Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich steuerfrei sind. Liegt in einem solchen Fall daher dem Bauherren eine ordnungsgemäß ausgefüllte und von den ausländischen Steuerbehörden bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung vor, dann…
…es wird aber vermutlich nicht verlangen können, dass ihm 90% der Gesamteinnahmen zufallen. Was die umsatzsteuerliche Seite anlangt, so stellt die Veräußerung der fertiggestellten Appartements eine "Lieferung" dar, sodass darauf die Regelung des auf "sonstige Leistungen" abstellenden § 3a Abs. 6 UStG 1994 keine Anwendung findet…
…von der Besteuerung in Österreich freizustellen. Nur dann, wenn das portugiesische Unternehmen derartige Leistungen durch seine Mitarbeiter ganz oder teilweise in inländischen Räumlichkeiten erbringt, wenn sonach im Inland eine Betriebstätte für das portugiesische Unternehmen besteht, wäre eine steuerliche Erfassung in Österreich geboten. Jene Teile der…
…montieren, dann wird ein fremdes Unternehmen für diese Montagetätigkeit einen angemessenen Preis in Rechnung stellen können; es wird aber nicht verlangen können, dass ihm zusätzlich noch eine Abgeltung für tatsächlich nicht erbrachte Leistungen (z.B. für Ankauf und Finanzierung der montierten Bauteile) gewährt wird. Zählt…
…von der Besteuerung freizustellen. In umsatzsteuerlicher Hinsicht besteht inländische Umsatzsteuerpflicht, da Leistungen aus der Tätigkeit als Journalist zu den sog. Katalogleistungen gehören, die gemäß § 3a Abs. 9 iVm § 3a Abs. 10 UStG 1994 dort ausgeführt werden, wo der leistungsempfangende Unternehmer - in diesem Fall die jeweiligen…
…zu Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen; vgl. zur Unterscheidung auch die im Anhang 1 zum Erlass angeführten Beispiele), bei denen das Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers verbleibt. Im Allgemeinen läge eine solche Aktivleistung dann vor, wenn die Arbeitskräfteentsendung im Interesse der D…
…in zwei Teilabschnitten zu leisten sind. Denn wenn in beiden Teilabschnitten für ein und dasselbe Montageprojekt gearbeitet wird, muss es bei Anerkennung einer Arbeitsvergabe in zeitlich getrennten Abschnitten unerheblich bleiben, welche Arbeiten an dem Projekt im ersten und welche im zweiten Abschnitt ausgeführt werden. Montage…