Errichtet eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochter-GesmbH und werden mit der Geschäftsführung dieser Tochtergesellschaft in Deutschland ansässige Personen betraut, die in einem Dienstverhältnis zur deutschen Muttergesellschaft oder zu anderen deutschen Konzerngesellschaften stehen, so ist zunächst zu untersuchen, ob bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
Errichtet eine österreichische GmbH, der eine ungarische Produktionsgesellschaft (Lohnveredlung) und eine ungarische Vertriebsgesellschaft als verbundene Unternehmen angehören, in Ungarn ein Waren- und Rohstoffelager, das für umsatzsteuerliche und zolltechnische Zwecke als Niederlassung der österreichischen GmbH in Ungarn registriert wird, dann wird hiedurch nach Auffassung des BM…
Unterhält eine britische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Erbringung von Einkaufsaktivitäten für die britische und für osteuropäische Konzerngesellschaften besteht, so ist der dieser Einkaufsgesellschaft zuzurechnende Gewinnanteil auf der Grundlage des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Eine Besteuerungsfreistellung wie sie für "Einkaufsbetriebstätten" in den…
Stellt eine ungarische Konzerngesellschaft einen in Ungarn ansässigen und seit Längerem bei ihr tätigen Mitarbeiter für 3 Tage pro Woche einer österreichischen und für 2 Tage pro Woche einer slowakischen Konzerngesellschaft zur Verfügung, dann ist zunächst im Rahmen der Sachverhaltsbeurteilung eine Entscheidung zu treffen, ob…
…mangelhaften Weitergabe der US-Kundenwünsche durch die deutsche Gesellschaft an die österreichische Tochtergesellschaft zuzuschreiben), kann dieser Aufwand nicht der österreichischen Konzerngesellschaft angelastet werden. Sollten sich die Garantieleistungen hingegen als bloße Kulanzzahlungen darstellen, die tatsächlich nur zum Zweck der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen mit dem US-Kunden …
…österreichischen Unternehmensmitarbeiter ermöglicht, monatlich etwa 1 Woche in Russland unterwegs zu sein, um dort Geschäftsvermittlung zu betreiben; denn Geschäftsvermittlung ist für die österreichische Konzerngesellschaft keine unterstützende Hilfstätigkeit, sondern im Gegenteil deren eigentlicher Unternehmensgegenstand; und wenn die Erfüllung dieser Unternehmensaufgabe in der UdSSR unter Benutzung von…
…zum Unternehmensgegenstand des Dienstleisters gehört und dass sie sich für ihn als bloße Nebenleistung darstellt (VPR 2010 Rz 80). Dies trifft für eine Konzerngesellschaft aber nicht zu, wenn für sie diese Dienstleistungserbringung den Kernaufgabenbereich bildet. Allerdings kann eine bloße Kostenweiterbelastung durch Abschluss eines Kostenverteilungsvertrages erwirkt…
…von der Besteuerung zu befreien, wenn diese Einkünfte nach diesem Abkommen in Bulgarien besteuert werden dürfen. Bezieht ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger von mehreren bulgarischen Konzerngesellschaften Bezüge als Mitglied des Vorstandes dieser Gesellschaften und ist Bulgarien nach seinem Recht genötigt, diese Einkünfte dem Artikel 11…
…16 DBA-USA abkommensberechtigt ist, Patente an eine US-Gesellschaft, die ihrerseits weltweit mit ihren Konzerngesellschaften hierüber Sublizenzverträge abschließt, dann liegen hiebei zwei Ebenen von Einkünfteflüssen vor. Einerseits die auf Grund der Lizenzvergabe in die USA zu leistenden Vergütungen (die steuerlich als Einkünfte der österreichischen…
Wird das strategische Management eines multinationalen Konzerns von einer ausländischen Gesellschaft wahrgenommen und werden die inländischen Konzerngesellschaften mit einer Managementgebühr belastet, so muss dieser finanzielle Beitrag für die erbrachten Managementleistungen jenem entsprechen, der auf dem freien Markt für ähnliche Dienstleistungen verlangt würde (vgl. zB…
…der Schweiz (deren Geschäftsleitung sich aber in Österreich befindet) und einer in die Gestaltung eingebundenen Briefkastengesellschaft auf Zypern über eine tschechische Konzerngesellschaft Haushaltsartikel in Tschechien und ergeben sich Probleme bei einer sachgerechten Zuordnung der in Tschechien erzielten Gewinne auf die in Österreich zu besteuernden Konzerngesellschaften…
…für eine Kapitalgesellschaft, die in der Schweiz eine Betriebstätte unterhält, die Finanzdienstleistungen für die (nicht in Österreich ansässigen) Konzerngesellschaften erbringt, dann hat die Gewinnaufteilung zwischen der inländischen Betriebstätte des Stammhauses und der Betriebstätte der schweizerischen Niederlassung gemäß Artikel 7 DBA-Schweiz stattzufinden. Maßgebend sind hiebei…
Erbringen ausländische Konzernunternehmen, die in Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen errichtet sind, kaufmännische oder technische Beratungsleistungen an österreichische Konzerngesellschaften und geschieht dies ohne Nutzung einer inländischen Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß § 98 Z 3 EStG der inländischen beschränkten Steuerpflicht…
…II Nr. 295/2004 einer "vergleichbaren" Körperschaftsteuer unterliegt. Nimmt die genannte britische Tochtergesellschaft am britischen "Group Relief-System" teil, bei dem eine Saldierung ihres positiven Einkommens mit den Verlusten anderer britischer Konzerngesellschaften ermöglicht wird, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass auch hierdurch nicht die Bedingungen…
…sein" ("subject-to-tax-Klausel"). Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer Steuervermeidung zu bieten. Und zwar dadurch, dass diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische Sitzgesellschaft umgelenkt werden…
…worden, dass die Tochtergesellschaften damit als "Vertreterbetriebstätte" der ausländischen Muttergesellschaft gewertet werden könnten; wobei dies aber kraft einer Sonderbestimmung im Schlussprotokoll zum DBA-Deutschland nicht gegenüber deutschen Konzerngesellschaften so gehandhabt werden dürfte. Im Übrigen wurde auf die derzeit anhängigen Arbeiten in der OECD hingewiesen, die…
…auch feststellbar sein, ob der Fall einer bloßen Arbeitsgestellung oder jener einer Assistenzleistung gegeben ist. Unterlässt man wegen der Konzernverbundenheit den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen den beiden Gesellschaften, dann wird die österreichische Konzerngesellschaft vermutlich nicht in der Lage sein, ausreichend nachzuweisen, dass nicht sie…
…Aufgabe des Aufbaues von Public Relations, von Produktdemonstrationen und von Lizenzvertragsvermittlungen zufällt und wird vorgesorgt, dass die österreichische Gesellschaft von ihren auftraggebenden ausländischen Konzerngesellschaften hiefür nach der Kostenaufschlagsmethode entlohnt wird, dann kann seitens der österreichischen Finanzverwaltung nicht verlangt werden, dass auch die Lizenzrechte in die…
…nicht betriebstättenbegründend wirken. Dies gilt aber nur, wenn diese Aktivitäten für das betreffende Unternehmen Hilfsfunktion darstellen und nicht für Dritte (hier: die Konzerngesellschaften) erbracht werden (siehe Z 26 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA und Philipp-Loukota-Jirousek, Internationales Steuerrecht, Z 5-34…