Engagiert ein italienischer Veranstalter über eine österreichische Agentur-GmbH einen in Österreich ansässigen Künstler (wobei der italienische Veranstalter ausschließlich mit der österreichischen Agentur in Vertragsbeziehungen tritt und diese sodann ihrerseits vertraglich den Künstler verpflichtet) und behält der italienische Veranstalter von dem an die österreichische Agentur…
…in Absatz 5 des Erlasses angesprochene Ansässigkeitsnachweis. Kommt im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung hervor, dass bei einer österreichischen Großveranstaltung eine belgische Künstleragentur als Empfänger eines Pauschalhonorars in Millionenhöhe genannt wird, die jedoch gar nicht existiert und wurde vom österreichischen Veranstalter die Honorarauszahlung ohne Steuerabzug vorgenommen…
…Bis zum Wirksamwerden dieser Verordnung wird daher die geltende Rechtslage weiterhin anzuwenden sein, derzufolge Entgelte an Künstleragenturen (die im eigenen Namen auftreten und durch eine Ansässigkeitsbescheinigung ausgewiesen sind) in Österreich nicht zu besteuern sind, wenn das Abkommen mit dem Ansässigkeitsstaat keine dem Artikel 17 Abs…
…dessen Einkünfte der Abzugsbesteuerung unterzogen werden, nicht mehr die ausländische Künstleragentur, sondern der ausländische Künstler. Für die Frage, ob in Österreich überhaupt eine Steuerpflicht des ausländischen Künstlers besteht ist demnach nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Ansässigkeitsstaat der Künstleragentur, sondern jenes mit dem Ansässigkeitsstaat des Künstlers…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer deutschen Künstleragentur-GmbH Verträge über Inlandsgastspiele ausländischer Theater ab und verpflichtet daraufhin die deutsche GmbH diese Theater entsprechend zu diesen Gastspielen, dann dürfen auf Grund des Artikels 17 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die an die deutsche GmbH…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einer deutschen Künstleragentur-GmbH einen Vertrag über ein Inlandsgastspiel eines ukrainischen Staatstheaters ab und verpflichtet daraufhin die deutsche GmbH dieses Theater entsprechend zu diesem Österreich-Gastspiel, dann darf auf Grund des Artikels 17 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens die…
Schließen österreichische gemeinnützige Kulturvereinigungen Verträge mit ausländischen Künstleragenturen, deren Inhalt darin besteht, dass sich die ausländische Agentur verpflichtet, im eigenen Namen dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, dürfen die von der ausländischen Agentur hiefür bezogenen Einkünfte in Österreich nicht besteuert…
Engagiert ein österreichischer Veranstaltungsbetrieb über eine deutsche Künstleragentur eine australische Musikgruppe für eine Auftrittsveranstaltung, ist für die Beurteilung der ertragsteuerlichen Folgen vorweg zu klären, ob die deutsche Agentur als bloßer Vermittler handelt und daher Leistungsbeziehungen zwischen den Mitgliedern der australischen Musikgruppe und dem österreichischen Veranstalter…
Ist eine in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betriebene inländische Künstleragentur in der Weise tätig, dass sie inländische Veranstalter bezüglich der Machbarkeit, des Aufbaues und des Ablaufens von Veranstaltungen verschiedenster Art berät und hierbei auch die Vermittlung von mitwirkenden ausländischen Künstlern übernimmt, dann trifft die als…
…oder - im Fall der Tragung der Aufenthalts- und Reisekosten - an Dritte (Hotels, Fluggesellschaften) gezahlt werden. Die ausländische Künstleragentur darf allerdings nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit den ausländischen Tanzgruppen jeweils…
Erwirbt ein in Brasilien ansässiger brasilianischer Staatsbürger, der in Brasilien eine Künstleragentur betreibt, in Österreich eine Wohnung, die etwa 3 Monate jährlich benutzt wird, dann löst dies wohl nach innerstaatlichem Steuerrecht den Eintritt der unbeschränkten Steuerpflicht aus, doch steht das DBA-Brasilien einer steuerlichen Erfassung…
…vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Produktion eines Films noch keine "Unterhaltungsdarbietung" darstellt, sodass ausländische Künstleragenturen in diesem Zusammenhang keine Mitwirkenden an inländischen Unterhaltungsdarbietungen sind. Die an sie gezahlten Entgelte unterliegen daher nach inländischem Recht in den Händen der österreichischen Filmproduktionsgesellschaft keiner Abzugsbesteuerung. Eine andere Beurteilung…
Wird im Zuge einer Außenprüfung bei einer österreichischen Diskothek festgestellt, dass 2/3 der Ausgaben für die Gästeunterhaltung über Agenturen an ausländische Entertainer (Musiker, DJs, Tänzerinnen usw.) weiterfließen, wobei diese Entertainer der Diskothek von einer österreichischen Agentur zur Verfügung gestellt werden, dann trifft die primäre…
Wirken ausländische Künstleragenturen, Produzenten oder andere Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen…
Wirken ausländische Künstleragenturen, Produzenten oder andere Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen…
…unmittelbaren Einfluss nimmt. Denn dies ist bei einer Theater-AG der Fall, dies wird auch bei einer Trägervereinigung eines Orchesters der Fall sein, nicht aber bei einer nur Managementleistungen erbringenden Künstleragentur. Der Umstand, dass auch eine Theater-AG eine Fülle von Leistungen erbringt, die keinen…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland…
…Hotel- und Cateringkosten einbezogen werden müssen; diese österreichische Steuer ist gemäß Artikel 23 des DBA-Norwegen auf die norwegische Einkommensteuer anzurechnen. Deutsche Künstleragentur: Die Vergütungen für die Leistungen der deutschen Konzertagentur (Beistellung von 2 Chormädchen und 1 Percussionisten, 7 Studiomusikern uä.) müssen gemäß Artikel 4…
Werden von einem österreichischen Konzertveranstalter 40% bis 60% der Gagen einer ausländischen Band im Vorhinein an die Künstleragentur der Band überwiesen, so sind diese Beträge damit den Bandmitgliedern zugeflossen. Denn einerseits bewirkt die Vereinnahmung eines Geldbetrages durch einen Bevollmächtigten einen Einnahmenzufluss an den Vollmachtgeber (EStR…
…99 EStG 1988 ist nur verpflichtet, wer Einkünfte an beschränkt Steuerpflichtige auszahlt. Veranstaltet ein inländisches Verlagsunternehmen inländische Konzertgastspiele mit ausländischen Künstlern, wobei der inländische Veranstalter vertragliche Beziehungen nur mit einer inländischen (unbeschränkt steuerpflichtigen) Künstleragentur eingeht, dann ist zu prüfen, ob die Agentur hiebei als bloßer…