…Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14…
Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im…
…Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die Künstler- und Sportlerklausel der…
…der Bundesrepublik Deutschland Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland vorgesehene "Künstler- und Sportlerklausel" insgesamt nur im Geltungsbereich des Artikels 8, mithin nur im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 EStG 1988 Wirkung…
…enthaltenen "Künstler- und Sportlerklausel" jenes Verständnis beigemessen, das sich aus einem österreichischen Verwaltungsgerichtshoferkenntnis herleitet, das zum DBA-Liechtenstein ergangen ist (VwGH v. 10.5.1972, 1637/70): Überträgt man die dort gefundene Problemlösung auf das DBA-Deutschland, dann ist die in der Sportlerklausel des Artikels…
…der in Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland enthaltenen Künstler- und Sportlerklausel erst mit Wirkung ab 1. Jänner 1997 eintreten zu lassen (Fälle von Doppelnichtbesteuerung ausgenommen). Sollten daher von deutschen Veranstaltern auf einem der Vereinbarung aus dem Jahr 1989 zuwiderlaufenden Steuerabzug beharrt werden, ist das…
…BGBl. Nr. 735/1996 ab 1.1.1997 die "Künstler- und Sportlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz auch im Geltungsbereich des Artikels 4 Anwendung findet und sonach im Inland gewerblich tätige Musiker und Sportler ab 1997 in Österreich steuerpflichtig sind. Doch werden Darsteller…
Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1 im…
Anlässlich von Konsultationen zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich im August 2000 in Dresden wurde Übereinstimmung dahingehend erzielt, dass die im deutsch-schweizerischen und im österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen enthaltene Künstler- und Sportlerklausel dahingehend auszulegen ist, dass der letzte Satz von Artikel 17 Abs. 1…
…inländischen Unterhaltungsdarbietungen dem Steuerabzug gem. § 99 EStG. Sie fallen in dieser Eigenschaft auch unter die "Künstler- und Sportlerklauseln" der Doppelbesteuerungsabkommen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildet sind (in diesem Sinn siehe auch Abschn. 68 des OECD-Berichtes "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen"…
…der Schweiz, Frankreich und Griechenland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen wird das "Befreiungssystem" für die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet, sodass die in diesen Abkommen enthaltenen "Künstler- und Sportlerklauseln" Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich bewirken. Im Verhältnis zu Deutschland gilt dies allerdings erst ab 1.1.1997 (BGBl…
…Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel 17 des OECD-MA zukommt. Es sind daher weder die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler…
…Abs. 1 Z 1 EStG. Der steuerlichen Erfassung der Gesamtbruttovergütung könnte nicht dadurch ausgewichen werden, dass eine getrennte Fakturierung des Künstler- und des Technikanteiles stattfindet. Ist dieser ausländische Produzent in einem Staat ansässig, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das eine dem Art. 17 Abs. 2…
Erhält ein ausländischer Künstler (z.B. ein Geigenvirtuose) für einen Konzertabend in Österreich ein Pauschalentgelt, das vereinbarungsgemäß zu 80% auf die künstlerische Leistung und zu 20% auf die Nutzung des Instrumentes entfällt, so unterliegt der Gesamtbetrag des Pauschalentgeltes dem 20%igen Steuerabzug gemäß § 99 EStG…
…der Lizenzgebührencharakter bestritten und eine Zuordnung unter Artikel 4 (Unternehmensgewinne) gemacht würde (bezüglich der nach inländischem Recht gegebenen Abzugssteuerpflicht wegen Zuordnung unter § 98 Z. 6 und § 99 Z. 3 EStG 1988 siehe EAS 882). Ist der betreffende Sportler in Österreich ansässig und hat er seine…
…ab und gründet sich die Nichtvornahme einer Abzugsbesteuerung auf inländisches Recht, besteht kein Erfordernis für die Beibringung eines von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigten Vordruckes ZS-QU1, wie dies nach der DBA-Entlastungsverordnung für die Inanspruchnahme einer DBA-Quellensteuerbefreiung nötig wäre. Sind die ausländischen Künstler mittels…
…Künstler ist nach inländischem Recht (§ 99 Abs.1 Z. 1 EStG) durch Steuerabzug von den an die deutsche Gesellschaft gezahlten Vergütungen geltend zu machen. Auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland darf indessen die deutsche Gesellschaft - mangels inländischer Betriebstätte - in Österreich nicht besteuert werden; und…
…wohl richtig, dass der "Künstler-Sportler-Erlass" (AÖF Nr. 256/2005) sinngemäß auch auf inländische Vortragsveranstaltungen Anwendung findet. Dies hat aber nicht zur Folge, dass die Regelungen der dem Artikel 17 OECD-MA (Künstler/Sportler-Artikel) nachgebildeten DBA-Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten. In DBA…
…Recht auf den "Künstleranteil" und bildet daher keinen Anwendungsfall der DBA-Entlastungsverordnung (dies allerdings unter der Voraussetzung, dass das ausländische Unternehmen nicht selbst als "Mitwirkender" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z 1 EStG anzusehen ist). Im Allgemeinen ist der Künstler selbst in Österreich steuerpflichtig…
…fällt. Denn die in Art. 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (1954) enthaltene Künstlerklausel entspricht nicht dem OECD-Musterabkommen und kann daher auch nicht aus dessen Sicht ausgelegt werden; der dieses verlangenden Rechtsprechung des BFH kann nicht gefolgt werden (EAS 1952). Denn Art. 8…