…des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des…
…des Artikels 9 Abs. 2 des DBA-Deutschland. Artikel 9 Abs. 2 DBA kann mit der vorbeschriebenen Wirkung aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn der "Arbeitgeber" seinen Wohnsitz in Österreich hat. Ist daher der Inhaber der österreichischen Einzelfirma, der auch zugleich der Inhaber des…
…als dem Lagestaat zu. Eine Kapitalforderung, die dem in Deutschland ansässigen Inhaber des Rechtes gegen die österreichische Kapitalgesellschaft in Bezug auf die Abrechnung der Tonnagegebühr zusteht, wäre nach Ansicht des BMfF als vom Schürfrecht getrenntes selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen, hinsichtlich dessen gemäß Art. 14 Abs…
…im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO nicht nur physische und juristische Personen, sondern auch Personenhandelsgesellschaften (gleiche Auffassung Stoll, BAO, 1981 und Ritz, BAO § 188 Abs. 2). Daher sind die Einkünfte bei der erwähnten unechten stillen Gesellschaft im Feststellungsbescheid nur auf den Inhaber des Handelsbetriebes…
…der dortigen festen Einrichtung) zuzurechnen sind. Ob der österreichische Inhaber des Schulungszentrums sich hiebei länger oder weniger lang als 183 Tage beruflich in Zypern aufhält ist im gegebenen Zusammenhang nicht relevant. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Planung des österreichischen Projektes zu werten sind und diesfalls inländische Steuerpflicht auslösen, die gemäß § 99 Abs. 1 Z. 5 EStG im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Allerdings sind sowohl der Inhaber des slowakischen Zeichenbüros wie auch der slowakische Architekt auf Grund von Artikel 7 und 14 des…
…bloße Unterhalten eines Warenlagers" im Sinn der Ziffer 9 lit. a des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland noch als gegeben angenommen werden kann. Fragen dieser Art können allerdings nicht im EAS-Verfahren geklärt werden, sondern bedürfen einer koordinierten Absprache mit den zuständigen Finanzämtern der…
…Anschrift und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer sowie Anhaltspunkte, die Aufschluss über die Höhe der je ADR-Inhaber bezogenen Dividendeneinkünfte bieten (zB Anzahl von ADR-Einheiten je ADR-Inhaber und Angabe des aliquoten Dividendenanteils je ADR-Einheit). Einzelheiten müssten mit dem für die Entscheidung über den Rückerstattungsantrag zuständigen…
…betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden, hat nicht automatisch zur Folge, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten des schweizerischen Unternehmens mehr bilden können. Der Umstand, dass die Aktivitäten in Österreich…
…österreichische Vertriebstochter kommt, dann anerkennt eine im Jahr 2001 laufende österreichische Betriebsprüfung diesen Aufwand wegen Periodenfremdheit zu Recht nicht als Betriebsausgabe des Jahres 1997. Ob auf österreichischer Seite eine korrespondierende Gegenberichtigung in den bereits rechtskräftig veranlagten Jahren ab 1990 noch zulässig ist, hängt vor allem…
…zur Betreuung des deutschen Marktes eines Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland und ist dieser Angestellte mit Vollmachten sowohl zur Auftragsanbotlegung als auch zur Auftragsannahme ausgestattet, so führt dies allein bereits zur Begründung einer deutschen Betriebstätte im Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland…
…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…
…Dies wieder trifft zu, wenn dem Inhaber nach Bezahlung eines kaufpreisähnlichen Entgeltes keine weitere Verfügungsmöglichkeit über die gewerbliche Erfahrung mehr zusteht, er also auf die eigene Nutzung der gewerblichen Erfahrung verzichtet, er auf kein weiteres nutzungsabhängiges Entgelt des "Lizenznehmers" mehr dringen kann, er auf die…
…als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die verbleibende schweizerische Quellensteuer von 5%…
…ADR-Inhabern in Anspruch genommen werden. Da zurzeit keine Durchführungsregelung zum DBA-USA besteht, kann die österreichische Kapitalgesellschaft das Abkommen unmittelbar anwenden und daher auch eine Steuerentlastung unmittelbar anlässlich der Dividendenausschüttung vornehmen; sie ist allerdings genötigt, sich Nachweisunterlagen zu besorgen, aus denen die Anwendungsvoraussetzungen des…
…Versandhandel in Österreich Außendienstmitarbeiter ohne formelle Abschlussvollmacht tätig, und ist es tatsächlich so, dass der österreichische Kunde nicht wirklich davon ausgehen kann, dass er mit Unterfertigung des Bestellscheines das Produkt bereits gekauft hat, insb. weil noch keine umfassende Einigung über "Preis und Ware" zustandegekommen ist,…
…Artikel 7 des Abkommens in seinem Wortlaut auf "Personen mit Wohnsitz in einem Vertragstaat" bezieht, so werden mit dieser Formulierung nicht nur natürliche Personen sondern auch juristische Personen mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland, sonach auch die einbringende deutsche Kapitalgesellschaft, dem Anwendungsbereich des Artikels unterstellt…
…auf deutscher Seite davon abhängt, dass die in der einbringungsgeborenen GmbH-Beteiligung anwachsenden stillen Reserven in Deutschland steuerhängig bleiben, dann ist diese Bedingung aus dem Blickwinkel des österreichischen Steuerrechtes nicht erfüllt. Denn die deutsche Holding-Personengesellschaft ist nur vermögensverwaltend tätig, sodass die Beteiligung an der…
…schweizerische Schwestergesellschaft jedenfalls eine inländische Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO darstellen. Wenn die Nutzung des inländischen Gebäudes aber tatsächlich nicht über jene eines bloßen Auslieferungslagers hinausgeht, würde es gemäß Artikel 5 Abs. 3 lit. a des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens nicht als DBA-Betriebstätte anzusehen…
…Niederlande, Ungarn, Polen, Ukraine, Deutschland Schweiz halten, und kann aufgezeigt werden, dass die Körperschaftsteuervorbelastung in den Händen der operativ tätigen Untergesellschaften die 15% Grenze des § 3 Z. 3 VO BGBl. Nr. 57/1995, übersteigt, dann ist dadurch bereits die Steuerfreiheit der bei der Vertriebstochter eingehenden…