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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1617

EDV-Schulungszentrum in Zypern

geltende FassungEAS-AuskunftP 554/1-IV/4/00vom 13.03.2000

Wortlaut laut Findok

Wird von einem in Österreich ansässigen EDV-Experten in Zypern ein Haus angemietet, in dem ein EDV-Schulungszentrum errichtet werden soll, dann wird dieses Schulungszentrum - soferne es nicht in der Rechtsform einer zypriotischen Kapitalgesellschaft geführt wird - als Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 bzw. feste Einrichtung im Sinn von Artikel 14 des österreichisch-zypriotischen Doppelbesteuerungsabkommens anzusehen sein. Dies hat zur Folge, dass die aus der Schulungsarbeit erzielten Einkünfte insoweit der zypriotischen Besteuerung zu überlassen und folglich in Österreich aus der Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind, als sie funktional der zypriotischen Betriebstätte (bzw. der dortigen festen Einrichtung) zuzurechnen sind. Ob der österreichische Inhaber des Schulungszentrums sich hiebei länger oder weniger lang als 183 Tage beruflich in Zypern aufhält ist im gegebenen Zusammenhang nicht relevant. 13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

zypriotische KapitalgesellschaftBetriebstättefeste Einrichtung183-Tage-Klausel

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 554/1-IV/4/00
Stammnummer
2450
Gültig
13.03.2000 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF