Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1617
EDV-Schulungszentrum in Zypern
geltende FassungEAS-AuskunftP 554/1-IV/4/00vom 13.03.2000
Wortlaut laut Findok
Wird von einem in Österreich
ansässigen EDV-Experten in Zypern ein Haus angemietet, in dem ein
EDV-Schulungszentrum errichtet werden soll, dann wird dieses Schulungszentrum -
soferne es nicht in der Rechtsform einer zypriotischen Kapitalgesellschaft
geführt wird - als Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 bzw. feste
Einrichtung im Sinn von Artikel 14 des österreichisch-zypriotischen
Doppelbesteuerungsabkommens anzusehen sein. Dies hat zur Folge, dass die aus der
Schulungsarbeit erzielten Einkünfte insoweit der zypriotischen Besteuerung
zu überlassen und folglich in Österreich aus der Besteuerungsgrundlage
(unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind, als sie funktional der
zypriotischen Betriebstätte (bzw. der dortigen festen Einrichtung)
zuzurechnen sind.
Ob der österreichische Inhaber des Schulungszentrums
sich hiebei länger oder weniger lang als 183 Tage beruflich in Zypern
aufhält ist im gegebenen Zusammenhang nicht relevant.
13.
März 2000 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CY (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Zypern (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 709/1990
- Art. 14 DBA CY (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Zypern (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 709/1990
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 554/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2450
- Gültig
- 13.03.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF