…der Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen durch die US-Holding zu bieten (vgl. BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, AÖF Nr. 127/2006, Abs. 4). Denn Sinn und Zweck des § 3 DBA-Entlastungsverordnung ist es, dem Abzugsverpflichteten das Haftungsrisiko bei einer…
…dass der Gastspielaufenthalt in Österreich überwiegend "von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird." Werden die Kosten des Gastspieles im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem deutschen Verein getragen (auch unter Inanspruchnahme der an ihn vom österreichischen Veranstalter gezahlten Entgelte) dann steht Steuerfreiheit zu. Die…
…richtlinienkonform vorgenommen werden. Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen einer EU-Richtlinie erscheint nunmehr durch das EUGH-Urteil vom 17. Okt. 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, bestätigt; denn in einem seiner Rechtssätze führt der Gerichtshof unter anderem aus…
…Restauratoren kunsthandwerklicher Art ist und daher den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet wird (AÖFV. Nr. 181/1988). Nach Maßgabe des Artikels 7 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens sind aber in Polen ansässige und in Österreich selbständig tätige Personen berechtigt, eine Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu verlangen…
…sodass eine Lizenzgebührendurchleitung durch die Niederlande ohne nennenswerte zusätzliche niederländische Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei (berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens könnte sodann zusätzlich erwirkt werden, dass der Einkünftefluss in die Steueroase auch in Österreich quellensteuerfrei erfolgen kann. Eine berechtigte Inanspruchnahme der Vorteile des österreichisch…
…auf der Grundlage von § 5 der vorgenannten Verordnung unter Offenlegung aller relevanten Gegebenheiten zu versuchen, den potentiellen Missbrauchsverdacht zu entkräften und eine verbindliche Auskunft darüber zu verlangen, ob eine Inanspruchnahme als Haftungspflichtiger zu erwarten ist. 27. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…an einem Sportturnier in Deutschland im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem österreichischen gemeinnützigen Sportverein getragen (auch unter Inanspruchnahme der ihm aus der Teilnahme an der Sportveranstaltung gezahlten Entgelte) dann steht Steuerfreiheit zu (siehe hierzu auch EAS 2767 und EAS 2417 betr. Künstlergruppen eines gemeinnützigen…
…Art. 14 DBA-Niederlande für beide Veräußerungsvorgänge in Österreich Steuerfreistellung zu gewähren. Diese Steuerfreistellung würde im ersten Veräußerungsvorgang nur dann nicht zur Anwendung gelangen, wenn die inländische Vertriebs-Tochter-GmbH unter Inanspruchnahme der Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes aus einer steuerneutralen Betriebseinbringung hervorgegangen wäre (Art. 13 Abs…
…sich die Nichtvornahme einer Abzugsbesteuerung auf inländisches Recht, besteht kein Erfordernis für die Beibringung eines von der ausländischen Steuerverwaltung bestätigten Vordruckes ZS-QU1, wie dies nach der DBA-Entlastungsverordnung für die Inanspruchnahme einer DBA-Quellensteuerbefreiung nötig wäre. Sind die ausländischen Künstler mittels eines Dienstvertrages in…
…Umstand, dass die Gewinnausschüttung der österreichischen Tochter-GmbH (an ihre österreichische Mutter-KG) im Wesentlichen aus Gewinnausschüttungen einer ungarischen Kapitalgesellschaft stammt und diese ungarischen Gewinnausschüttungen kraft internationaler Schachtelbefreiung in Österreich steuerfrei bezogen werden, ist für die Inanspruchnahme der Beteiligungsertragsbefreiung nicht schädlich. Desgleichen ist unerheblich, dass…
…von sich aus der Inanspruchnahme des schweizerischen Besteuerungsrechtes für die Gesamtvergütung entgegenzutreten. Wenn aber für den gesamten Einkünftefluss der Schweiz das Besteuerungsrecht zusteht, dann ist in Österreich hiefür korrespondierend ebenfalls insgesamt Steuerfreistellung zu gewähren; eine Anrechnung der schweizerischen Steuer auf die österreichische ist nicht vorgesehen…
…2 KStG 1988 einer österreichischen unbeschränkt steuerpflichtigen juristischen Person eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung steht daher einer nur beschränkt steuerpflichtigen deutschen juristischen Person hinsichtlich ihrer inländischen Betriebstätteneinkünfte nicht zu. Dies gilt auch dann, wenn diese inländischen Einkünfte aus den Betriebstätten einer inländischen Personengesellschaft stammen…
…zuzurechnen sind. Wird auch eine derartige Nachweisführung über die Abkommensberechtigung abgelehnt, dann bliebe zur Sicherung einer rechtlich einwandfreien Inanspruchnahme des DBA-Thailand nur mehr der Weg offen, dass der in Österreich vorgenommene Lohnsteuerabzug im Wege eines von Thailand aus einzuleitenden internationalen Verständigungsverfahrens von der österreichischen…
Bezieht eine inländische Privatstiftung Dividendenerträge aus der Schweiz, dann löst die Inanspruchnahme der Herabsetzung der schweizerischen Quellenbesteuerung gemäß Art. 10 DBA-Schweiz auf 5% die Steuerpflicht der Kapitalerträge in Österreich aus. Denn die zur Steuerpflicht führende "Steuerentlastung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen" im Sinn von § 13…
Beendet ein leitender Angestellter eines großen deutschen Industrieunternehmens seinen Dienstvertrag durch Abschluss einer Aufhebungs-Vereinbarung und verlegt er am 1. Februar 1999 seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich dann gilt für die ab 1. Februar 1999 zufließenden Einkünfte folgendes: Abfindung: Hinsichtlich der in der Aufhebungs…
Ist ein zu 50% an einer deutschen GMBH&COKG beteiligter Kommanditist in Österreich ansässig und wird der Produktionsbetrieb dieser deutschen KG unter Inanspruchnahme des deutschen Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral in eine deutsche Tochterkapitalgesellschaft ausgegliedert, dann hängt die Frage, ob die von der Tochterkapitalgesellschaft an die deutsche Besitz…
Gemäß Artikel 28 Abs. 3 des neuen DBA-USA besteht für Abgabepflichtige, denen nach den Regeln des DBA-USA aus dem Jahr 1956 eine günstigere Besteuerung zuteil wurde, die Möglichkeit, den Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens um 1 Jahr hinauszuschieben. Besondere Formalvoraussetzungen sind hiebei keine vorgesehen…
… hiedurch wird die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG nicht behindert. Sollte der an die österreichische GMBH ergangene Auftrag hingegen nicht in der Erbringung einer Werkleistung (Lieferung der Bauteile zuzüglich Montage) in Großbritannien, sondern in einer reinen Lieferung der benötigten Industriebauteile…
…die Position eines Quellenstaates der Zinsen zu vermitteln. Da Österreich sonach durch die hypothekarische Besicherung allein nicht zum Quellenstaat der Zinsen wird und daher in diesem Fall kein grenzüberschreitender Zinsenfluss stattfindet, kommt Artikel 11 des DBA-Türkei nicht zur Anwendung. Da sich aus dem Abkommenszusammenhang…
…britische Gesellschaft aus der Veranstaltung zieht, gemäß Artikel 7 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), BGBl. Nr. 390/1970 idF BGBl. Nr. 585/1978, 835/1994, in Österreich nicht besteuert werden. Denn Österreich hätte ein Besteuerungsrecht daran nur, wenn die Gewinne im Rahmen einer inländischen Betriebstätte…