…von den stillen Gesellschaftern auf Grund einer privaten Haftungsübernahme abzudeckende Schuldbeitrag gegenüber der Fa S von S 1,270.232,82 als sanierungsgewinnmindernd gilt. Mit Berufungsvorentscheidung wurde dem Berufungsbegehren betreffend Gewinnfeststellung für 1997 teilweise Folge gegeben und wurden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit S 0,…
…Einkommensteuer 2005 mit der Begründung, dass im Rahmen der gewerblichen Einkünfte nachträgliche Betriebsausgaben gemäß § 32 Z 2 EStG angefallen seien. Diese würden aus einer nachträglichen, und zwar im Jahre 2005 erfolgten Inanspruchnahme aus einer Haftungsverpflichtung resultieren, die er seinerzeit, dh. vor dem 30.11.1994…
…unterscheidet bewusst zwischen Haftungszahlungen, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung vom Ges-Gf bzw. Gf zu leisten sind (etwa aufgrund einer Inanspruchnahme als Haftender für Abgabenschulden und Sozialversicherungsbeiträge) und der Inanspruchnahme aufgrund einer übernommenen Interzession (etwa Bürgschaft oder Schuldbeitritt). Während Zahlungen aus einer gesetzlich auferlegten Verpflichtung…
…als Haftungspflichtiger gemäß § 9 BAO für die ausstehenden Abgabenschulden der im Konkurs befindlichen GmbH herangezogen wurde. Diese Berufung wies das Finanzamt als unbegründet ab und stützte die Entscheidung tragend auf folgende Begründung: "In Ihrer Berufung beantragen Sie die Berücksichtigung von Zahlungen infolge einer Inanspruchnahme aus…
…der Inanspruchnahme aus einer übernommenen Bürgschaft für einen der Gesellschaft gewährten Bankkredit keine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung finden, weil der Gesellschafter-Geschäftsführer in einem solchen Fall ein Wagnis übernimmt, das dem eines Unternehmers gleicht (VwGH 12.6.1985, 84/13/0100). Die grundsätzliche Haftungsfreiheit in…
…Die Inanspruchnahme aus der Haftung im Jahr 2011 sei damit nicht mehr zu verhindern gewesen. Mag. Ing. ***3*** sei als Unternehmensberater im Bereich der Sanierung tätig und bereits viele Unternehmensbeteiligungen eingegangen. Im Jahr 2004 sei das Projekt Ankauf einer Boutique in ***Ort1*** von ***5***, einer…
…dass der Darlehenshingabe und der Bürgschaftsübernahme eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zugrunde liegt, beim Einzelunternehmen Bw nicht zum Abzug zugelassen (siehe Tz 9 und 10 des BP-Berichtes). Hiergegen richtet sich unsere Berufung. Begründung: Die Darlehensgewährung und die Haftungsübernahme erfolgten sehr wohl aus betrieblichen Gründen. Herr BW…
…Diese Haftungssumme stehe in keinem Zusammenhang mit dem Erwerb einer Liegenschaft. Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des VwGH und des BFG ergebe, seien Beträge, zu denen ein (Gesellschafter) Geschäftsführer zur Haftung herangezogen werde, als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Nachdem die Inanspruchnahme zur Haftung beim…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet wird. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist bei Inanspruchnahme aus Bürgschaften bzw. Heranziehung im Rahmen gesetzlicher Haftungen jeweils im Einzelfall zu prüfen, inwieweit eine private Motivation für die Übernahme…
…Gründung gewesen sei. Aus diesem Grund sei nur eine Rahmenvereinbarung über die zu vergebenden und geplanten EDV-Aufträge getroffen worden. Der Bw habe die Gefahr der Inanspruchnahme als Bürge aufgrund des großen Substanzwertes der Liegenschaft, für deren Finanzierung er die Haftung übernommen habe, als nicht…
…eingebracht. Die Berufung richtet sich gegen die Nichtanerkennung des Verlustes aus Gewerbebetrieb und die Verweigerung des Verlustausgleiches mit anderen Einkunftsarten im Jahr 2006 und in den Jahren 2007 und 2008 gegen die Streichung des Verlustausgleiches des im Jahr 2006 entstandenen Anlaufverlustes aus einer gewerblichen Haftungsübernahme…
…eine mit 17. Februar 1992 datierte schriftliche Zahlungsgarantie abgegeben mit dem Hinweis, dass "im Falle der Inanspruchnahme aus dieser Garantieerklärung die vereinbarten Sicherstellungen" in Anspruch genommen würden. Nach Stornierung der (einzigen) Auftragserteilung durch den Abwasserverband musste in der Folge über das Vermögen der GmbH der…
…Gesellschaftsgläubigern sind ertragsteuerlich nicht anders einzustufen als dessen Inanspruchnahme aus der schlagend gewordenen Bürgschaft (iZm dem beabsichtigten, schließlich gescheiterten Ankauf des Einfamilienhauses durch WM). Das heißt, das Verhalten des Berufungswerbers zielte weder subjektiv noch objektiv darauf ab, eine Betätigung im Hinblick auf seine Beteiligung an…
…Zorn, EStG11, Tz. 330): Gehört die Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers und übernimmt er die Haftung für Gesellschaftsschulden, dann führt die Inanspruchnahme aus der Haftung nach BFH dann zu einer Betriebsausgabe, wenn die Regressforderung gegen den Hauptschuldner nicht (mehr) realisierbar (werthaltig) ist (vg. BFH…
…Auftraggeber) eine Haftung in Millionenhöhe übernimmt, einlassen. Auch das Vorbringen des Bw, dass er mit der tatsächlichen Inanspruchnahme auf Grund des großen Substanzwertes der erworbenen Betriebshalle nicht gerechnet habe, kann nach Meinung des Finanzsenates nicht gefolgt werden, denn mit der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft muss…
…aus der Inanspruchnahme als Wechselbürge entstandenen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung zu qualifizieren sind, in concreto, ob hinsichtlich dieser Aufwendungen die Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs. 3 EStG 1988 gegeben ist. Dazu ist festzuhalten, dass gemäß Lehre und höchstgerichtlicher Rechtsprechung eine Belastung nicht zwangsläufig erwächst…
…als eine einkommensmindernde Vorsorge für die Inanspruchnahme aus der Haftung getroffen wurde. Der Zeitpunkt der Annahme der verdeckten Ausschüttung bei der Gesellschaft und beim Gesellschafter kann auseinanderfallen (KStR 2001 Rz 833), wenn der Vorteil aus der verdeckten Ausschüttung beim Gesellschafter noch nicht zugeflossen ist. Bei…
…sondern jedenfalls der Anschein des Vorliegens eine ARGE geweckt, wenn diese auch im Innenverhältnis nicht enstanden sollte, was für die Inanspruchnahme aus der Soldiarhaftung ebenfalls ausreichend sei. Ein Straftatbestand wurde durch dieses unredliche Verhalten nicht gesetzt. Die Haftungsinanspruchnahme gründet sich laut diesem Urteil daher auf…
…einen wesentlichen Teil seines Einzelunternehmens ausgemacht. Das so angesammelte und von ihm so gewidmete Betriebsvermögen sei betriebsnotwendig für Ausgaben für künftige Eventualitäten, wie einem Investitionsbedarf im Unternehmen oder jederzeit mögliche Belastungen, unter anderem aufgrund einer Inanspruchnahme aus seiner persönlichen Haftung als Gutachter und Autor. Unzutreffend…
…Aus Sicht der Vermietungstätigkeit sei die im Jahr 2003 schlagend gewordene Haftung somit als privat veranlasst anzusehen. Es wurde erwogen: Aufgrund der Verfahrensunterlagen hält das BFG folgenden verfahrensrelevanten Sachverhalt für erwiesen: Die Bf war seit einem notariellen Schenkungs- und Wohnungseigentumsvertrag vom 1.Juni 1993 mit…