Übernimmt eine Österreicherin, die nach ihrer Scheidung ihren Hauptwohnsitz nach Italien verlegt hat, einen Lehrauftrag vom WIFI-Salzburg, ohne hierbei Dienstnehmerin des WIFI zu werden und ohne im Inland eine "Betriebstätte" zu begründen (Betriebstätte wäre zB ein zur Verfügung gestellter eigener Arbeitsraum), dann unterliegen die…
…Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines Österreich-Studiums seiner Kinder in Österreich neuerlich eine Wohnung erwirbt und diese ab diesem Zeitpunkt seinen Kindern und seiner Ehegattin als Hauptwohnsitz, ihm aber nur als…
…Verlagerung des Hauptwohnsitzes des Geschenkgebers eintritt. Denn die Übertragung von Kapitalvermögen wird in den internationalen Steuerverträgen nicht der Besteuerungskompetenz des Belegenheitstaates zugewiesen. Droht in diesem Bereich eine Doppelbesteuerung mit Deutschland, dann wird eine fallbezogene Ermessensausübung nötig sein, die nicht in generalisierender Weise im EAS-Auskunftsverkehr…
…der Österreich-Tätigkeit bleibt, wenn die Studentin noch vor Lehrantritt in Österreich einen im Inland ansässigen Österreicher heiratet und - nach Abschluss ihres Studiums in Frankreich - ab 1995 in Österreich ihren Hauptwohnsitz nimmt, kann nicht im EAS-Verfahren auf ministerieller Ebene geklärt werden, da hierfür eine…
…der Lebensinteressen (= Hauptwohnsitz) nach wie vor in Großbritannien beibehalten wird, würde nach den Bestimmungen des DBA-Großbritannien auch ein bis zu zwei Jahre dauernder beruflicher Aufenthalt in Österreich nicht bewirken, dass Auslandseinkünfte des Konsulenten in Österreich zu versteuern sind. Inländische Steuerpflichten treten aber in…
…sämtliche Inlandseinkünfte im Sinn des § 98 EStG maßgebend (sonach die Vermietungseinkünfte und die kraft Inlandsverwertung steuerpflichtigen Einkünfte aus dem Dienstverhältnis zum österreichischen Arbeitgeber). In die Steuerbemessungsgrundlage selbst sind indessen die inländischen Dienstbezüge nur dann einzubeziehen, wenn sie den Gegenwert von US-$ 3.000 überschreiten…
…im wesentlichen inländisches Grund- und Betriebstättenvermögen). Sobald auch der zweite Ehepartner seinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in die Schweiz verlegt, tritt auch hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Vermögenswerte die gleiche Rechtsfolge ein, wobei - wegen der Beibehaltung der inländischen Wohnung als Zweitwohnsitz - weiterhin die vermögensteuerliche Erfassung im…
…um einen österreichischen Staatsbürger handelt und eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich bereits erfolgt, oder nach den Umständen noch zu erwarten ist. Das BM für Finanzen sieht daher im allgemeinen keine Rechtfertigung dafür gegeben, den Übergang von inländischem Geld- und Wertpapiervermögen auf eine deutsche gemeinnützige…
…Tochtergesellschaft entsandt, wobei Dienstverhältnisse sowohl zur tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies…
Ist ein Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer US-Beratungsfirma, dessen Hauptwohnsitz sich in Deutschland befindet, nur 12 Tage seiner 219 Arbeitstage im Jahr 2002 in Österreich tätig (weitere 124 Tage in Japan, 77 Tage in Deutschland und 6 Tage in den USA), dann ist…
…deren Hauptwohnsitz in den USA gelegen war, und die in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz in ihrem Einfamilienhaus verfügt hat, dann besteuert Österreich dieses Einfamilienhaus nicht auf Grund des "Wohnsitzes", sondern auf Grund der inländischen Lage der Liegenschaft; hiefür ist die Geltendmachung eines Progressionsvorbehaltes im…
…2 Z. 2 EStG ist im Zusammenhang mit jenen DBA-Bestimmungen zu sehen, die Österreich das Besteuerungsrecht an den stillen Reserven von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften entziehen. Wird daher von einem mit 16% an einer inländischen Kapitalgesellschaft Beteiligten der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt, so…
Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…
…freigestellt werden, die auch bei Bestand eines OECD-konformen Doppelbesteuerungsabkommens von der inländischen Erbschaftsbesteuerung ausgenommen wären. Dies gilt nicht nur für ausländisches Betriebstätten- und Grundvermögen, sondern - wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes im Ausland ansässig war - auch für Kapitalvermögen. Allerdings ist zu beachten, dass…
…auf EAS 1932). Dieses schweizerische Besteuerungsrecht verlagert sich nicht auf Österreich, wenn die Pensionistin kurze Zeit nach dem Zufluss der Pensionsabfindung (im Oktober 1998) ihren Hauptwohnsitz und damit ihre Ansässigkeit aus der Schweiz nach Österreich verlegt. 21. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…der Aufnahme eines Dienstverhältnisses bei einem ungarischen Arbeitgeber seinen Hauptwohnsitz - unter Beibehaltung eines österreichischen Zweitwohnsitzes - nach Ungarn, und übt er nach Hauptwohnsitzverlegung weiterhin gelegentlich von seiner österreichischen Wohnung aus eine österreichische Konsulententätigkeit (technische Beratung) aus, so unterliegen die hiefür bezogenen österreichischen Konsulentenhonorare der inländischen Einkommensbesteuerung…
…dann sind im Jahr 2002 - anders als bei Aufgabe des inländischen Wohnsitzes und Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht - nicht zwei Veranlagungszeiträume, sondern nur ein Veranlagungszeitraum gegeben. Wird daher die Einkommensteuerveranlagung 2002 vorgenommen und werden hierbei die in der Zeit des Bestandes des inländischen Hauptwohnsitzes erzielten…
…zuzuordnenden Lizenzgebühren gemäß Artikel 12 des Abkommens auch dann dem Hauptwohnsitzstaat zur ausschließlichen Besteuerung überlassen werden, wenn sie in einer inländischen ständigen Einrichtung im Sinn von Artikel 8 des Abkommens erarbeitet wurden. 31. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Veräußert ein in Deutschland ansässiger österreichischer Staatsbürger seinen im Privatvermögen gehaltenen 33,33%igen Anteil an einer deutschen GesmbH, so ist der dabei erzielte Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland in Österreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn in Österreich zum Veräußerungstag…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Aktiengesellschaft als Geschäftsleiter zur US-Tochtergesellschaft in die USA entsandt und begründet er dort seinen Hauptwohnsitz, wobei der inländische Wohnsitz als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird, dann liegt der Fall einer Doppelansässigkeit vor; gemäß Artikel XV des DBA-USA unterliegen damit…