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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2060

Schweizerische Pensionsabfindung kurz vor Wohnsitzverlegung in das Inland

geltende FassungEAS-AuskunftSp 108/1-IV/4/02vom 21.05.2002

Wortlaut laut Findok

Erhielt eine in der Schweiz ansässige und dort in den Ruhestand getretene Dienstnehmerin eines schweizerischen Unternehmens Ende September 1998 eine Pensionsabfindung aus einer schweizerischen Pensionskasse, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat, sonach der Schweiz, zu (Hinweis auf EAS 1932). Dieses schweizerische Besteuerungsrecht verlagert sich nicht auf Österreich, wenn die Pensionistin kurze Zeit nach dem Zufluss der Pensionsabfindung (im Oktober 1998) ihren Hauptwohnsitz und damit ihre Ansässigkeit aus der Schweiz nach Österreich verlegt. 21. Mai 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

PensionsabfindungenPensionskassenWohnsitzverlegungAnsässigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sp 108/1-IV/4/02
Stammnummer
33481
Gültig
21.05.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF