Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2060
Schweizerische Pensionsabfindung kurz vor Wohnsitzverlegung in das Inland
geltende FassungEAS-AuskunftSp 108/1-IV/4/02vom 21.05.2002
Wortlaut laut Findok
Erhielt eine in der Schweiz
ansässige und dort in den Ruhestand getretene Dienstnehmerin eines
schweizerischen Unternehmens Ende September 1998 eine Pensionsabfindung aus
einer schweizerischen Pensionskasse, dann steht das Besteuerungsrecht daran
gemäß dem österreichisch-schweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat, sonach der Schweiz, zu
(Hinweis auf EAS 1932). Dieses schweizerische Besteuerungsrecht verlagert sich
nicht auf Österreich, wenn die Pensionistin kurze Zeit nach dem Zufluss der
Pensionsabfindung (im Oktober 1998) ihren Hauptwohnsitz und damit ihre
Ansässigkeit aus der Schweiz nach Österreich verlegt.
21. Mai
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sp 108/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33481
- Gültig
- 21.05.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF