…Halten und Veräußern von (wesentlichen) Beteiligungen an operativ tätigen Auslandsgesellschaften nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG. und der hiezu ergangenen Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (§ 2 Z 3 lit. c) nicht als schädlich eingestuft wird, weil diesfalls die Steuerfreiheit auch bei unmittelbarem Halten und…
Deutsche Kapitalanleger, die Zertifikate inländischer Anleihefonds halten und die in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügen, unterliegen mit den Fondsausschüttungen der Kapitalertragsteuer (KESt II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen…
…ansässiger österreichischer Staatsbürger Gesellschafter einer deutschen vermögensverwaltenden GMBH, deren Aufgabe im Halten und Verwalten einer Beteiligung an einer weiteren deutschen AG besteht, und hat sich der Österreicher gleichzeitig an der deutschen GMBH unter steuerlich anerkannten vertraglichen Bedingungen beteiligt, wie diese im Fall unechter stiller Gesellschaften…
Innerstaatliche Rechtslage: In Deutschland ansässige Personen, die in Österreich auf Grund von freien Dienstverträgen oder von Werkverträgen Vorträge halten und in Österreich mangels inländischem steuerlichen Wohnsitzes nur "beschränkt steuerpflichtig" (Steuerausländer) sind, unterliegen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. einer 20%igen Abzugsteuer. Der in…
…nicht, wenn weder Zins-, noch Miet-, noch Lizenzeinnahmen anfallen werden. Das Halten und Veräußern der (wesentlichen) Auslandsbeteiligungen stellt zwar nach allgemeiner Terminologie ebenfalls "Passiveinkünfte" dar, doch sind diese nach Maßgabe des § 10 Abs. 3 KStG 1988 und der hiezu ergangenen Verordnung BGBl. Nr. 57/1995…
…ein österreichischer Arbeitgeber, der in Deutschland keine Betriebstätte unterhält, Dienstnehmer nach Deutschland und halten sich diese Dienstnehmer auf deutschem Staatsgebiet nicht länger als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf, dann steht das Besteuerungsrecht an den für diese Deutschland-Tätigkeit gezahlten Löhnen Österreich zu. Das Doppelbesteuerungsabkommen…
…Werden von einem österreichischen Unternehmen, das Fremdfertigungen in Indien vornehmen lässt, Unternehmensmitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien entsandt und halten sich diese Mitarbeiter länger als 183 Tage im "vorhergehenden Jahr" ("previous year") in Indien auf, dann hat Indien gemäß Artikel XIV Abs. 1 DBA-Indien an…
Ist die Errichtung einer Holdinggesellschaft in einem zurzeit noch unbekannten Land geplant, die 100% der Anteile einer slowakischen Holzproduktionsgesellschaft und 100% der Anteile an einer österreichischen Einkaufs- und Vertriebsgesellschaft halten soll, dann kann zu dieser geplanten Gestaltung nur soviel ausgesagt werden, dass die österreichische Gesellschaft…
…die besagt "Klarstellend und ergänzend zur Vergütungsabrede im Dienstleistungsvertrag ... halten wir einvernehmlich fest, dass sämtliche sonstigen betrieblichen Erträge, die aus den von XX getätigten Investition herrühren oder in unmittelbarem Zusammenhang mit den Investitionen erzielt werden, mit den Aufwendungen vorab verrechnet werden und demzufolge den Vergütungsanspruch…
Hält ein österreichisches Bankinstitut Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften im Wege einer zypriotischen Tochter-Holdinggesellschaft und besteht die Absicht, dass die zypriotische Tochtergesellschaft die polnischen Beteiligungen (mindestens 10-prozentige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die…
…steuerfrei. Denn die Gewinnausschüttung fließt in die vom Diskriminierungsverbot erfasste Personengesellschaftsbetriebstätte der schweizerischen Kommanditistin. Die Steuerbefreiung gilt allerdings wegen des erst ab 2004 wirksam werdenden Entfalls der Unmittelbarkeitsvoraussetzung für das Halten der Beteiligung ab diesem Jahr (bezüglich der Rechtslage vor 2004 siehe EAS.2013, 2052…
…steht, die gemeinsam die Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft halten, die ihrerseits zu 100% an der österreichischen Vertriebs-GMBH beteiligt ist (wenn sonach die liechtensteinische und die österreichische Gesellschaft in wirtschaftlicher Betrachtungsweise "verschwestert" und damit "verbundene Unternehmen" im Sinn des DBA-Ö/Liechtenstein sind). Kommt…
…Portugal (Madeira) halten soll, und wird der Beteiligungserwerb durch die Holdinggesellschaft mit einem zinsenlosen Gesellschafterdarlehen finanziert, so können in Österreich keine fiktiven Zinsen als Betriebsausgabe der Holdinggesellschaft abgesetzt werden; sollte auf deutscher Seite in der Folge unter Berufung auf den zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu…
Nimmt eine österreichische GesmbH mit drei in Deutschland ansässigen Gesellschaftern, die die Beteiligung in einem deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß…
…so wird darauf zu achten sein, dass das steuerliche Dotationskapital dieser österreichischen Niederlassung von der österreichischen und deutschen Steuerverwaltung in gleicher Höhe angesetzt wird. Denn eine unilaterale Umqualifizierung von mit Zinsenaufwand belegtem Fremdkapital in unverzinsliches Dotationskapital würde unweigerlich zu grenzüberschreitenden Doppelbesteuerungen bzw. Doppelnichtbesteuerungen Anlass geben…
…zu halten sein. Unrichtig ist aber die Schlussfolgerung, dass in Österreich nur der verbleibende Teil des Jahresgehaltes der Besteuerung unterliegt, da im Verhältnis zu Großbritannien nicht das Befreiungssystem, sondern das Anrechnungssystem angewendet wird. Daher unterliegt das gesamte Jahreseinkommen des Dienstnehmers der inländischen Lohnabzugsbesteuerung und es…
…Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung dieser Frage ist demnach ein Rechtfertigungsgrund für die Abweisung…
…nach wie vor die im Jahr 2000 mit Deutschland bereits akkordierte Auffassung vertreten, und zwar auch dann, wenn die deutsche A-AG im Rahmen eines steuerlich anerkannten Vollorganschaftsverhältnisses nicht 75%, sondern nur 60% der Anteile an der deutschen Organtochter halten sollte. Bundesministerium für Finanzen, 9…
…Rahmen der von der deutschen Zentrale vorgegebenen Lieferbedingungen und sonstigen allgemeinen Richtlinien erfolgen dürfen, hindert nicht, einen Vertreter als inländische personenbezogene Betriebstätte zu werten. Denn auch eine betriebstättenbegründende Verkaufsniederlassung muss sich - wie der ständige Vertreter - genauestens an die von der Zentrale vorgegebenen Weisungen halten. 24…
…Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Belange des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Dies gilt auch dann, wenn die österreichischen Investoren nicht unmittelbar an der deutschen GesmbH & Co KG beteiligt sind, sondern wenn sie diese Beteiligung im Wege ihrer österreichischen GesmbH & Co KG halten. 12…