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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1098

Deutsche Investmentzertifikatsinhaber mit inländischem Zweitwohnsitz

geltende FassungEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/97vom 07.07.1997

Wortlaut laut Findok

Deutsche Kapitalanleger, die Zertifikate inländischer Anleihefonds halten und die in Österreich über einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz verfügen, unterliegen mit den Fondsausschüttungen der Kapitalertragsteuer (KESt II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen Ertragsanteil belastende Kapitalertragsteuer rückerstattet zu erhalten. Für das Rückerstattungsverfahren sind derzeit keine Formulare vorgesehen. Die Erstattung kann daher formlos auf der Grundlage von § 240 BAO beantragt werden. Allerdings sind die Erfordernisse des § 6 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland, BGBl. Nr. 426/1994, zu beachten: so müssen insbesondere eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung sowie Belege über den Bezug der Einkünfte und über die Höhe des davon vorgenommenen Steuerabzuges dem Antrag beigelegt werden. 7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

inländischer ZweitwohnsitzKapitalertragsteuerSteuerrückerstattungAnsässigkeitsbescheinigungSteuerabzugKapitalertragsteuerabzugKapitalerträgeZertifikatsinhaberRückerstattungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 36/2-IV/4/97
Stammnummer
14386
Gültig
07.07.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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