…bzw. seinem Verwalter, sondern von den Zertifikatsinhabern in Anspruch zu nehmen sind (Ausnahme: Kapitalerträge aus der Schweiz und Fälle, in denen von der Vereinfachung nach der EStR 2000 Rz 6235 Gebrauch gemacht wird). Hat daher ein repräsentativer österreichischer Anleger Vermögen in 3 österreichischen Investmentfonds angelegt…
Sind in Österreich ansässige Personen als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die…
…führenden Zweitwohnsitz verfügen, unterliegen mit den Fondsausschüttungen der Kapitalertragsteuer (KESt II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen Ertragsanteil belastende Kapitalertragsteuer rückerstattet zu erhalten. Für das Rückerstattungsverfahren sind derzeit keine Formulare vorgesehen. Die Erstattung…
20.2.4.13 Zertifikate - Grundsätzliche Behandlung 20.2.4.13.1 Allgemeines Rz 6203: Ein Zertifikat ist eine verbriefte Kapitalforderung (Schuldverschreibung), mit der die Wertentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswertes abgebildet wird. Basiswerte können Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen, Anleihen, Edelmetalle (wie zB bei ETCs) usw…
…im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten werden und in Frankreich auch besteuert werden. Diese Entlastungsberechtigung steht unabhängig davon zu, ob der Investmentfonds als transparent oder als intransparent gewertet wird. Aus österreichischer Sicht würde ein transparenter Fonds die Entlastungsanspüche im Namen der Zertifikatsinhaber geltend machen. …
…als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds beteiligt, zu dessen Vermögen deutsche, schweizerische und französische Aktien gehören, ist die Aktiengesellschaft…
Ist an einer österreichischen Zwischenholding eine luxemburgische Gesellschaft beteiligt, deren Anteile einerseits zu 40% von einer Unternehmensgruppe mit Börsennotierung an der Stockholmer Börse und zu weiteren 40% von einer amerikanischen Investmentgesellschaft mit US-Zertifikatsinhabern gehalten werden, wobei der Restanteil in den Händen einer schwedischen Familie…
…denn die Aktiendividenden werden steuerlich nicht ihm, sondern den Zertifikatsinhabern zugerechnet. Werden allerdings von einem solchen österreichischen Fonds ausländische Aktien an ein österreichisches Finanzinstitut verliehen, kann bei Anwendung der aus den EStR 2000 sich ergebenden Sichtweise die Quellensteuerentlastung von dem Finanzinstitut geltend gemacht werden und…
…steht das Besteuerungsrecht an den Immobilienerträgnissen Deutschland zu. Ob diese Erträgnisse dem österreichischen Fonds oder den Zertifikatsinhabern steuerlich zuzurechnen ist (wobei eine steuerliche Erfassung in den Händen von tausenden Investoren vermutlich kaum möglich sein wird), wird durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht angesprochen und ist ausschließlich nach…
…Höhe der aliquoten, dem Anteilsinhaber zuzurechnenden ausländischen Quellensteuern zur Verfügung stehen. Üblicherweise werden solche Angaben von den Fondsverwaltungen erstellt und den Zertifikatsinhabern mit den Rechenschaftsberichten zugänglich gemacht. Sollten sich ausländische Verwaltungen weigern, auf Grund ordnungsgemäß gestellter Entlastungsanträge eine vertragskonforme Quellensteuerentlastung zu gewähren, müsste erforderlichenfalls im…
…dann sind im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung die aus dem österreichischen Immobilienbesitz erzielten Einkünfte der Kapitalgesellschaft und nicht den Zertifikatsinhabern zuzurechnen (die Erträgnisse aus dem österreichischen Immobilienbesitz unterliegen nach Maßgabe der beschränkten Steuerpflicht der 34-prozentigen österreichischen Körperschaftsteuer). Legen in Österreich ansässige Steuerpflichtige Geld in…
…1960. Anmerkung: In der ggstl. EAS-Antwort wird klargestellt, dass die nach der "Miteigentumslösung" konstruierten österreichischen Investmentfonds als solche nicht als in Österreich "ansässig" gelten und folglich nicht die Abkommensbegünstigungen in Anspruch nehmen können. Allerdings sind jene Zertifikatsinhaber, die die Ansässigkeitsvoraussetzungen der DBAs erfüllen, berechtigt…
…im abkommensrechtlichen Sinne ansässig und somit abkommensberechtigt. Eine Befreiung nur für bestimmte vom Fonds erzielte Einkunftsarten oder die Abzugsfähigkeit der an die Anteilinhaber oder Zertifikatsinhaber ausgeschütteten Dividenden soll allerdings laut Vorgabe der OECD nicht schädlich sein (siehe OECD, The granting of treaty benefits with respect…
…Diebstahl, Raub) 10.3. Feuer-Betriebsunterbrechung 10.4. Maschinenbruch 11. Erweiterungen/Investitionen c) Zertifikat vom 15. Februar 2010 betreffend Bestätigung der Konformität der Qualifikation des Zertifikatsinhabers als Risikomanager, gültig bis 15. Februar 2016; d) Rechnungen: - Rechnung vom 5. Oktober 2009 (OZ 170/2009) der B…
Gemäß § 95 Abs. 3 EStG trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das…
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…
Haben österreichische Investoren von deutschen Banken emittierte Genussscheine erworben, für die ein fester Verzinsungsbetrag und eine 11jährige Laufzeit vereinbart worden ist, nach deren Ablauf lediglich der hingegebene Nennbetrag zurückgezahlt wird (sonach keine Substanzgenussscheine), unterliegen die erzielten Zinserträge gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen…
20.2.4.4 Callable yield notes 20.2.4.4.1 Allgemeines Rz 6185: Callable yield notes sind strukturierte Wertpapiere. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt…
20.2.4.7 Veräußerung von Dividendenscheinen 20.2.4.7.1 Allgemeines Rz 6191: Dividendenscheine sind rechtlich selbstständige Nebenurkunden zu Aktien, die zum Bezug der Dividende gegen Einlösung berechtigen. Sie können allein oder zusammen mit dem Anteilsrecht, zu dem sie gehören, Gegenstand des Rechtsverkehrs…
Werden von in Deutschland ansässigen Investoren österreichische Pfandbriefe von einer österreichischen Landeshypothekenbank gekauft, so unterliegen die hiefür bezogenen Zinsen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der Besteuerung in Deutschland. In dieser Beurteilung ist durch das mit 1.1.1992 wirksam gewordene Revisionsprotokoll zum DBA-Deutschland keine…