…nbsp; Veräußert ein Steuerausländer (ein "beschränkt Steuerpflichtiger") seinen inländischen KG-Anteil aus Altersgründen (Vollendung des 60. Lebensjahres), dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt…
…2 in Verbindung mit Art. 10 des Abkommens ebenfalls der österreichischen Besteuerung, wobei auch hier eine nach liechtensteinischem Recht in Höhe von 4% erhobene Quellensteuer in Österreich anzurechnen ist. Die Anwendung des Hälftesteuersatzes ist gemäß § 37 Abs. 4 Z 1 lit. a auf Gewinnausschüttungen ausländischer…
…sich dadurch eine gewisse Verwerfung in der Rentenbesteuerung zwischen Österreich und Deutschland ergibt, wenn die Hälftefreistellung der Pension in Deutschland als pauschale Berücksichtigung der steuerlich nicht abzugsfähigen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gewertet wird, während nach österreichischem Recht die Sozialversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig gewesen wären und folglich die…
Veräußert ein in Österreich ansässiger Universitätsprofessor seine 60-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr…
…war, behindert nicht die Anwendung des Halbsteuersatzes, da der Tatbestand des Wegzuges keinen zur Qualifikation als Spekulationsgeschäft führenden Veräußerungstatbestand bildet. Wird die Hälfte des verbliebenen 20-prozentigen GmbH-Anteils sodann im Februar 2001 verkauft, so steht Deutschland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an diesem Veräußerungsvorgang zu…
Sind zwei in Österreich ansässige Steuerpflichtige je zur Hälfte an einem in der Rechtsform einer A.S. betriebenen tschechischen Hotel ("Hotel-1 A.S.") beteiligt und findet ein Abspaltungsvorgang in dieser A.S. dergestalt statt, dass zwei Beteiligungen [eine 70-prozentige Beteiligung an einer anderen…
…Vertreibt ein österreichisches Versandhandelsunternehmen Vollholzmöbel, Naturmatratzen, Kleidung und Wäsche sowohl in Österreich als auch in Deutschland, wobei fast die Hälfte der Erlöse aus dem Deutschland-Geschäft stammt, und unterhält dieses Versandhandelshaus in Deutschland eine Auftragsannahmestelle, in der 8 Mitarbeiter beschäftigt sind, so spricht vieles dafür…
…Kanada im Fall des Todes eines in Österreich ansässigen Anteilseigners an einer kanadischen Immobilien-Corporation und an einer Immobilien-Partnership anstelle der Erhebung einer Erbschaftssteuer die in den Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven zur Hälfte der Einkommensbesteuerung unterwirft (auf der Grundlage einer "deemed disposition", d.h…
…die Geschäftsführung der slowenischen Tochtergesellschaft mit Dienstort in Laibach übernimmt, und beträgt sein Jahresbezug etwa ATS 600.000,-, wobei die Hälfte durch die slowenische Tochtergesellschaft ausgezahlt wird, dann muss vorweg eine Entscheidung dahingehend getroffen werden, ob unter solchen Gegebenheiten die österreichische AG tatsächlich noch als…
…im Schenkungsweg erhalten und wurde dieser Anteil in der Folge von der Geschenknehmerin veräußert, wobei laut erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne Abzug von Anschaffungskosten) als Veräußerungsgewinn (mit dem Hälftesteuersatz) versteuert wurde, dann dürfte auf österreichischer Seite ein Besteuerungsfehler unterlaufen sein. Zunächst ist…
…6 nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 lit. b EStG (Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Wenn der deutsche Arbeitgeber (die deutsche GmbH) in Österreich über keine Betriebstätte…
… 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 (Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt). Der Umstand, dass sich der Abfindungsbetrag aus dem Rückkaufswert einer von der deutschen GmbH seinerzeit bei einer österreichischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen…
…period") in jedem der beiden DBA-Vertragstaaten ausgeübten Arbeitsdauer ergibt. Im vorliegenden Fall einer zweijährigen Sperrfrist, innerhalb der je zur Hälfte in Österreich und in Rumänien gearbeitet worden ist, würden sonach die Einkünfte von 40 zur Hälfte, sonach mit 20, in Österreich zu besteuern sein…
…die die dritte Einkunftsquelle darstellende Kommanditgesellschaft japanische Lizenzgebühren in Höhe von brutto S 3,6 Mio bezogen, wobei die damit im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Aufwendungen steuerpflichtige Nettolizenzeinkünfte von S 2,3 Mio ergaben, sodass die Hälfte davon, sonach ein Betrag von S 1,15 Mio…
…Einnahmen abgestellt. Denn es soll erreicht werden, dass in einem solchen Fall auf US-Seite nur dann Quellensteuerfreiheit gewährt wird, wenn wenigstens die Hälfte der US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegt. Die Abkommensberechtigung ginge daher z.B. nach Art. 16 DBA-USA verloren, wenn eine…
…Ist das Sachverhaltsbild in diesem Zusammenhang so zu sehen, dass der Geschäftsführer zu 50% an die deutsche Gesellschaft verliehen wird und dass er aus diesem Grund seinem Arbeitgeber (der österreichischen Kapitalgesellschaft) nur mehr die Hälfte seiner Arbeitszeit widmet, dann werden in der Regel 50% aller…
…910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert. Reduzieren über 55 Jahre alte Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bis zur Altersrente auf die Hälfte und stockt der Arbeitgeber den Teilzeitlohn auf mindestens 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts auf, so erstattet die Bundesanstalt für…
…20% besteuerten Gewinn, dann steht die australische Besteuerung nicht im Widerspruch zum Doppelbesteuerungsabkommen. Bei der nach § 31 EStG 1988 in Österreich (zum Hälftesteuersatz) stattfindenden Besteuerung ist die australische Steuer nach Maßgabe von Artikel 23 Abs. 3 lit. b des Abkommens anzurechnen. 28. Juli 2003 Für…
…Rz 7018 der österreichischen Einkommensteuerrichtlinien, EStR 2000 Rz 7018). Ab diesem Zeitpunkt ist die Rentenzahlung voll und nicht bloß zur Hälfte steuerpflichtig. Denn der Umstand, dass der Arbeitgeber seinerzeit die Hälfte der Beitragszahlungen übernommen hat, hat aus österreichischer Sicht in den Beitragsjahren zu einem Zufluss…
…dann ist zu untersuchen, ob die aus der Gemeinnützigkeitssphäre des Vereins zugeschossenen Beiträge mehr als die Hälfte der Gesamtkosten des Gastspielauftrittes betragen. Da das Risiko einer Fehlbeurteilung in derartigen Fällen besonders hoch anzusetzen ist und für den österreichischen Veranstalter kaum tragbar erscheint, kann hier nur…