Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1320
Deutsche Pensionsabfindung mit dem Rückkaufswert einer Pensionsversicherung
geltende FassungEAS-AuskunftL 326/1-IV/4/98vom 31.08.1998
Wortlaut laut Findok
Wird das Dienstverhältnis zwischen
einer deutschen GmbH und ihrem in Österreich ansässigen
Geschäftsführer, der an der GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und
werden aus diesem Anlass die Pensionsansprüche des
Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung eines Einmalbetrages
abgefunden, dann unterliegt dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9
Abs. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland
von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für
Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch
nicht das Pensionsalter erreicht hat.
Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem
Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 (6%) sowie - insoweit Abs.
6 nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8
lit. b EStG 1988 (Hälfte des Steuersatzes, der sich bei
gleichmäßiger Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres
als Lohnzahlungszeitraum ergibt).
Der Umstand, dass sich der Abfindungsbetrag aus dem
Rückkaufswert einer von der deutschen GmbH seinerzeit bei einer
österreichischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen
Rückdeckungsversicherung ergibt, ist für die Frage der Anwendung des
DBA und der Begünstigung nach § 67 EStG 1988 nicht relevant.
31. August
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- § 67 Abs. 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 326/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 30017
- Gültig
- 31.08.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF