…34 Abs. 8 EStG 1988 zu gewähren. 2. Neuberechnung des Belastungsprozentsatzes gemäß § 67 Abs. 8 EStG 1988 und Lohnsteuererstattung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000: Auf Grund der Inhalte des Verwaltungsaktes zum Streitjahr 2000 und dazu von Amts wegen gewonnenen Ergebnisfeststellungen steht unzweifelhaft…
…im angefochtenen Bescheid versteuert worden seien. Über die Berufung wurde erwogen: Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren wurden mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142 (BBG 2001) mit Wirkung ab 2001 neu geregelt. An die Stelle der bisherigen Besteuerung mit dem "Belastungsprozentsatz" (§ 67 Abs. 8 lit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stb, vom 15. Oktober 1998 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. September 1998 betreffend Einkommensteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…Abs. 4 DBA-Deutschland der inländischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung freizustellen ist. Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG (6%) sowie - insoweit Abs. 6 nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8…
…für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat. Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 (6%) sowie - insoweit Abs. 6 nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs…
…Instanz zur Stellungnahme übermittelt und von ihr nicht beeinsprucht wurde (Berechnung in ATS): | Belastungsprozentsatz | | Versicherung, Sterbegeld | 47.324,42 | Versicherung | 445.860,97 | Guthaben Bank | 147.446,02 | Guthaben Finanzamt | 135.587,94 | Wertpapiere…
…werde beantragt, die Berufung abzuweisen. Über die Berufung wurde erwogen: Nachzahlungen in einem Insolvenzverfahren wurden mit dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142 (BBG 2001) mit Wirkung ab 2001 neu geregelt. An die Stelle der bisherigen Besteuerung mit dem "Belastungsprozentsatz" (§ 67 Abs. 8 lit. a…
…Ansicht des Finanzamtes der auf Grundlage des Vergleiches bezahlte Betrag nach den Bestimmungen des § 67 Abs. 8 EStG 1988 mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern wäre. Ob der Arbeitgeber dabei richtig vorgegangen wäre, könne nur anhand des Lohnkontos geprüft werden. In einer Anschlussbetriebsprüfung bei der Firma…
…Bezahlung sei ausschließlich im Rahmen der geleisteten Arbeitstunden zuzüglich einer projektbezogenen Gewinnbeteiligung erfolgt. Hingewiesen wurde noch darauf, dass im Rahmen der Erstellung der Steuererklärungen für das Jahr 1995 der Betrag nicht aufzunehmen war, da die Besteuerung mit dem Belastungsprozentsatz eine Endbesteuerung darstellt. 1. 3. 1…
…Schlusswort" beantragt worden war, erübrigt sich, da eine Zuordnung jeder dieser Tätigkeitsbereiche zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, was ja Voraussetzung für eine Besteuerung nach dem "Belastungsprozentsatz" gewesen wäre, nicht erfolgt. Für die ho.getroffene Feststellung einer selbständig ausgeübten Tätigkeit bzw. der Unternehmereigenschaft hinsichtlich des Projektes…
Wird nach Wohnsitzverlegung nach Österreich von einer deutschen Sozialversicherungsanstalt eine einmalige Nachzahlung von Sozialversicherungspensionen geleistet, dann ist auf eine solche Nachzahlung der Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 EStG anwendbar. Die Nachzahlung gilt damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche…
…Der Restbetrag sei auf Grund des Schriftverkehres und der Umstände des Ausscheidens aus der Firma als Kündigungsentschädigung zu behandeln und mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Diesen Feststellungen liegt der Aktenlage zufolge folgender Sachverhalt zu Grunde: die T-AG hat den Arbeitnehmer mit Wirkung vom 1…
…des Arbeitszeitgesetzes bzw. Arbeitsruhegesetzes, sondern um eine regelmäßig verschobene Abrechnung. Laut Rz 1106 LStR 1999 sind Überstundenentlohnungen für abgelaufene Kalenderjahre mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Ist der Belastungsprozentsatz auch für solche Überstundenentlohnungen anzuwenden, die regelmäßig verschoben im Nachhinein abgerechnet werden? Bestehen Bedenken, wenn der Arbeitgeber…
…9 Abs. 4 des Abkommens in Österreich steuerpflichtig. Beide Nachzahlungen sollen allerdings nach österreichischem innerstaatlichem Recht - soweit sie die dem Zahlungsjahr vorangehenden Kalenderjahre betreffen - die Steuerprogression im Zahlungsjahr nicht erhöhen. Sie sind vielmehr mit dem Belastungsprozentsatz des letzten Kalenderjahres zu erfassen (§ 67 Abs. 8 lit…
…Zahlungen, die auf Grund von Anträgen geleistet werden, die vor dem 1. Jänner 2001 beim Insolvenz-Entgelt-Fonds eingebracht wurden, sind mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Diesfalls bestehen keine Bedenken, wenn die Einkommensteuerveranlagung ohne Vorliegen eines entsprechenden Lohnzettels für diese Bezüge durchgeführt wird, weil nach …
…S (3.480,96 €) angerechnete Erbschaftssteuer sei nicht richtig berechnet worden. Unter Zugrundelegung eines Belastungsprozentsatzes von 2,68% käme sie zu einem anzurechnenden Erbschaftssteuerbetrag von 203.787,48 S (14.809,82 €). Sie wies im Weiteren auf die unterschiedlichen Bewertungskriterien im Steuerrecht hin…
…es korrekt, dass aufgrund der periodengerechten Besteuerung Österreich nur die vor Verlagerung der Ansässigkeit zugeflossenen Pensionseinkünfte im Veranlagungswege besteuern darf? Ist ein Progressionsvorbehalt zwecks Beibehaltung des Belastungsprozentsatzes zulässig? Lösung Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz während eines Kalenderjahres ins Ausland und wird dadurch beschränkt steuerpflichtig, so…
…Dezember 2000 gestellt werden. Nachzahlungen auf Grund von Anträgen, die vor dem 1. Jänner 2001 beim Fonds eingebracht wurden, sind nach der früheren Rechtslage mit dem Belastungsprozentsatz zu versteuern. Für derart versteuerte Bezüge ist kein Lohnzettel zu übermitteln, sie werden bei einer Veranlagung nicht erfasst.
…gewährt worden, wenn der Abgabenpflichtige ein Wahlrecht zwischen Abfindung und Rentenleistung gehabt habe. Ursprünglich seien ausländische Pensionsabfindungen, soweit sie nicht mit 6% zu besteuern worden seien, mit dem halben Belastungsprozentsatz besteuert worden. Seit dem Kalenderjahr 2001 seien aus der 2. Säule der Schweiz bzw. Liechtenstein…
…Ursprünglich seien ausländische Pensionsabfindungen, soweit sie nicht mit 6 % zu besteuern gewesen seien, mit dem halben Belastungsprozentsatz der Besteuerung unterworfen worden. Seit dem Kalenderjahr 2001 seien aus der Schweiz oder Liechtenstein stammende Pensionsabfindungen aus der zweiten Säule gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 zu einem…