Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1353
Deutsche Pensionsabfindung
geltende FassungEAS-AuskunftL 226/4-IV/4/98vom 12.10.1998
Wortlaut laut Findok
EAS 1320 hat sich mit einem Fall
befasst, in dem das Dienstverhältnis zwischen einer deutschen GmbH und
ihrem in Österreich ansässigen Geschäftsführer, der an der
GmbH nicht beteiligt ist, gelöst und aus diesem Anlass die
Pensionsansprüche des Geschäftsführers von der GmbH durch Zahlung
eines Einmalbetrages abgefunden wurden. EAS 1320 enthält den Hinweis, dass
dieser Abfindungsbetrag gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland der
inländischen Besteuerung unterliegt und in Deutschland von der Besteuerung
freizustellen ist. Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem
Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG (6%) sowie - insoweit Abs. 6
nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs. 8 lit.
b EStG (Hälfte des Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger
Verteilung des Bezugs auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum
ergibt). Wenn der deutsche Arbeitgeber (die deutsche GmbH) in Österreich
über keine Betriebstätte verfügt, dann kann die
österreichische Besteuerung nicht im Wege des Lohnsteuerabzuges, sondern
nur im Wege der Veranlagung erfolgen; gemäß
§ 67 Abs. 11 EStG
gehen aber hiebei die Begünstigungen des § 67 EStG nicht
verloren.
12. Oktober
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- § 67 Abs. 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 67 Abs. 11 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 226/4-IV/4/98
- Stammnummer
- 30054
- Gültig
- 12.10.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF