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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2405

Veräußerung deutscher GmbH-Anteile durch den Gesellschaftergeschäftsführer und Zuerkennung einer GmbH-Pension

geltende FassungEAS-AuskunftH 684/1-IV/4/03vom 05.01.2004

Wortlaut laut Findok

Veräußert ein in Österreich ansässiger Universitätsprofessor seine 60-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr oder verteilt auf fünf Jahre erfolgt. Auch die Halbsatzbegünstigung des § 37 Abs. 4 EStG 1988 kommt unabhängig davon zur Anwendung; selbst eine mehrjährige Zuflussverteilung des Veräußerungspreises bei einer Einmalveräußerung wäre - anders als bei den "außerordentlichen Einkünften" - unschädlich (EStR 2000 Rz 7308). Scheidet der Veräußerer auch aus seiner Funktion als Geschäftsführer aus, dann unterliegt eine aus diesem Anlass gezahlte Pension der österreichischen Besteuerung. Denn das am 25. September 2000 unterzeichnete - derzeit aber über deutschen Wunsch noch nicht veröffentlichte - österreichisch-deutsche Anwendungsschreiben zum DBA-2000 weist in diesem Zusammenhang auf Folgendes hin: "Die Zuordnung der Besteuerungsrechte an Ruhegehältern wird in Artikel 18 geregelt. Diese Bestimmung greift nicht nur in die Regelungen des Artikels 15, sondern auch in jene des Artikels 16 Abs. 2 ein. In beiden Fällen werden daher die Besteuerungsrechte an den Ruhegehältern dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt." In diesem Sinn führt daher auch EAS 2092 bereits aus, dass ab dem Wirksamwerden des neuen Abkommens (1. Jänner 2003) das Besteuerungsrecht an den unter Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland fallenden GmbH-Gesellschaftergeschäftsführer-Pensionen in den Ansässigkeitstaat wechselt. Weiters stellt das Anwendungsschreiben zum DBA-2000 fest, es sei gleichgültig, "ob diese Pensionen laufend zur Auszahlung gelangen oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden" (siehe in diesem Sinn auch EAS 2285). 05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

BeteiligungsveräußerungHalbsatzbegünstigungHälftesteuersatzGeschäftsführertätigkeitFirmenpensionBetriebspensionRuhegehaltAnsässigkeitsstaat

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
H 684/1-IV/4/03
Stammnummer
36479
Gültig
05.01.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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