…Vorsorglich wird angemerkt, dass mit dem Wirksamwerden des am 13. April 2000 unterzeichneten österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens eine Änderung der Rechtslage eintreten wird. Nach diesem neuen Abkommen wird in OECD-konformer Weise das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern öffentlich Bediensteter dem Kassenstaat, im vorliegenden Fall sonach Russland, übertragen …
…jedoch keine Auswirkungen für die Einordnung der Einkünfte im Rahmen des DBA-Schweiz, denn diese erfolge auf Basis einer autonomen DBA-Auslegung. Ruhegehälter und Vergütungen seien grundsätzlich von Art 18 DBA-Schweiz umfasst, werden jedoch aufgrund einer expliziten Vorrangregelung von Art 19 DBA-Schweiz verdrängt…
Art. 19 DBA-Schweiz ordnet somit eindeutig der Schweiz als Kassenstaat das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, zu. Für den Bezug von Ruhegehältern iSd Art. 13 DBA wurde nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art…
…November 2018 (gegen die Sachbescheide) sowie vom 10. Dezember 2018 (gegen die Aufhebungsbescheide). Darin rügte der Beschwerdeführer insbesondere die mangelnde Rechtsgrundlage für die Interpretation der Sozialversicherungsrente in ein Ruhegehalt des öffentlichen Dienstes. Er betonte, dass die Rente der DRB auf Beiträgen und nicht auf Diensten…
…Gegen diese neue Beschwerdevorentscheidung wurde am 29. November 2018 erneut ein (als Beschwerde bezeichneter) Vorlageantrag eingebracht. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass die Versteuerung von Ruhegehältern nach Art. 19 DBA primär von der auszahlenden Stelle abhänge. Die Auffassung der Behörde, wonach auch die Rente aus der…
…Besteuerungsnachweises gebeten. Hinsichtlich der von Ihnen aus den Niederlanden bezogenen Pension werden Sie ersucht anzugeben, um welche Art von Ruhegehalt es sich dabei konkret handelt. Abschließend ist noch darauf hinzuweisen, dass sämtliche von Ihnen im Zuge der Vorhaltbeantwortung gemachten Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen (ggf…
…gemäß § 15 Abs. 1 Z 16 ErbStG greife. Nach dieser durch die ErbStG-Novelle 1967 eingefügten Bestimmung sind solche Ruhegehälter und ähnliche Zuwendungen steuerfrei, die Ehegatten oder Kinder auf Grund eines vom Erblasser mit seinem Dienstgeber geschlossenen Pensionsvertrages oder auf Grund eines Kollektivvertrages, auf Grund…
berücksichtigen. Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass - wie bereits ausgeführt - bei der Einstufung einer Tätigkeit als Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO II Anlaufverluste generell nicht anzuerkennen sind. In Bezug auf die seitens des Bw. in den Jahren 1996 und 1997 in Österreich…
…und führte darin aus, dass die angesetzten Betriebsrenten gem. Art. 10 des DBA Österreich Ruhegehälter von Gemeindeverbänden bzw, juristischen Personen des öffentlichen Rechts — Kommunalen Versorgungsverband Baden - Württemberg bzw. VBL - für eine frühere Tätigkeit darstellen würden und somit in Deutschland zu versteuern seien, was auch geschehen…
…in einem privatrechtlichen Anstellungsverhältnis. In seinem Dienstvertrag wurde vereinbart, dass er bei Erreichen der Altersgrenze für den Bezug der Altersrente vom Berufsförderungswerk ***XX*** eine regelmäßige monatliche Zahlung in Höhe des Differenzbetrages zwischen dem Ruhegehalt, welches er bei dauerhafter Beamtentätigkeit erhalten hätte, und seien tatsächlichen Rentenbezügen…
Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…
…Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10 (öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in Österreich zu besteuern sind. 22. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Deutschland) regelt in seinem Artikel 18 die Zuständigkeit für die Besteuerung von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen. Danach dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten…
…wohl vermutet, nicht aber mit Sicherheit bestätigt werden, dass die Zahlungen des "New York State Teachers Retirement System" und "United States Treasury" unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" im Sinn der zitierten Bestimmung des Art. 18 fallen. Denn würden…
…Stand des OECD-Kommentars zu Art. 18 OECD-MA und die darin erkennbare unterschiedliche Vorgangsweise ausländischer Staaten kann dies im vorliegenden Fall jedoch nicht als gesichert angesehen werden. Wohl werden Ruhegehälter von Art. 18 OECD-MA nicht nur dann erfasst, wenn sie laufend zur Auszahlung…
Erhält ein Arbeitnehmer, der nach seiner Pensionierung aus den USA nach Österreich zurückkehrt, nach seiner inländischen Ansässigkeitsbegründung Ruhegehälter von seinem ehemaligen US-Arbeitgeber ausbezahlt, unterliegen diese gemäß Artikel 18 lit. a DBA-USA der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; es macht nach dieser Bestimmung keinen…
Gemäß Artikel XI Abs. 2 des DBA-USA sind private Pensionen, die aus US-Quellen stammen, in den USA von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß Artikel XI Abs. 3 des Abkommens fallen unter den Begriff "Pensionen" auch alle regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen, die zum Ausgleich erlittener Nachteile…
Art. 13 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaft vom 8. April 1965, ABl. L 152 v. 13.7.67, S 13, bezieht sich auf die Bezüge der aktiven Bediensteten und sieht bei diesen einerseits die Erhebung einer Steuer durch die…
Bei Pensionsbezügen nach den öffentlich-rechtlichen Ruhestandsbestimmungen des Bundes handelt es sich grundsätzlich um Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen gemäß Art. 19 DBA Italien. Dies gilt auch für den Versorgungsgenuss, der einer in Italien ansässigen Witwe als Rechtsnachfolgerin nach dem Tod eines pensionsberechtigten Bundesbeamten zusteht. Dem…
Abschn. 26 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien, BGBl. III Nr. 99/1998 (UN-Amtssitzabkommen), sieht vor, dass "[a]us dem Pensionsfonds bezogene Ruhegenüsse […] von der Besteuerung befreit" sind. Der "Pensionsfonds" bezeichnet…