Findok · EAS-Auskünfte
EAS 47
Deutsche Vorruhestandsbezüge
geltende FassungEAS-AuskunftL 1070/1/1-IV/4/87vom 22.11.1991
Wortlaut laut Findok
In einem Verständigungsverfahren
mit Deutschland wurde Einigung darüber erzielt, dass von deutschen
Arbeitgebern an in Österreich ansässige ehemalige Arbeitnehmer
ausbezahlte Vorruhestandsbezüge, obgleich eine Rückverrechnung mit
deutschen Sozialversicherungsträgern erfolgt, nicht unter Artikel 10
(öffentliche Bezüge, einschl. Sozialversicherungspensionen) sondern
unter Artikel 9 Abs. 4 (private Ruhegehälter) fallen und folglich in
Österreich zu besteuern sind.
22. November
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
- Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- L 1070/1/1-IV/4/87
- Stammnummer
- 18590
- Gültig
- 22.11.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF