…gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht aber eine inländische Holdinggesellschaft Dividenden aus Zypern und leitet sie diese sodann auf Grund der erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Gesellschaftsbeschlüsse als Gewinnausschüttung an ihren israelischen Gesellschafter weiter und wird nun von Parteienseite Funktionslosigkeit dieser inländischen Kapitalgesellschaft geltend gemacht…
Nimmt eine österreichische Sitz-GmbH, deren Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet, eine Gewinnausschüttung an den in Deutschland ansässigen Gesellschafter vor, dann unterliegen diese Einkünfte aus Kapitalvermögen wohl nach österreichischem inländischen Recht dem Kapitalertragsteuerabzug. Jedoch wird Österreich gemäß Artikel 21 ("andere Einkünfte") des…
Mit der Frage, ob eine kasachische LLP mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, hat sich bereits EAS 2869 befasst. Nach ständiger Verwaltungspraxis wurde darin zum Ausdruck gebracht, dass neben den Vergleichbarkeitsvoraussetzungen der KStR 2001 Rz 551 auch die von der deutschen Verwaltungspraxis in BStBl I…
Fließen Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft einer österreichischen gewerblich tätigen Kommanditgesellschaft zu und gehen sie damit in den Betriebstättengewinn der österreichischen Personengesellschaft ein, so steht an diesen Gewinnausschüttungen Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht zu; und zwar auch dann, wenn der Kommanditist dieser KG in Deutschland ansässig ist…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Sri Lanka von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Kapitalgesellschaft einzustufen, wenn sich bei einer…
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer im Ausland errichteten Gesellschaft zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab (siehe zB EAS 2607 und EAS 2843 betr. LLCs in Dubai und Sri Lanka). Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann…
…eine österreichischen GmbH ihre Gewinne an ihre zu 99% beteiligte und auf der Isle of Man errichtete Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Mit diesem Steuerabzug ist die von diesen Einkünften zu erhebende österreichische Körperschaftsteuer abgegolten. Der territoriale Anwendungsbereich des österreichisch…
…Aktiengesellschaft, der sie sämtliche Anteile an einer österreichischen GmbH übertragen, dann ist von den Gewinnausschüttungen nach Liechtenstein in jedem Fall Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% einzubehalten und abzuführen. Ist die liechtensteinische AG operativ tätig und kann daher die liechtensteinische Steuerverwaltung die Ansässigkeit in Liechtenstein bescheinigen…
…künftige österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen, das auf österreichischer Seite mittlerweile vom Parlament genehmigt worden ist, sieht vor, dass die österreichische Kapitalertragsteuer bei konzerninternen Gewinnausschüttungen von Österreich nach Slowenien auf 5% herabzusetzen ist. 31. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…des § 94a EStG zur Anwendung kommt (siehe Anlage 2 zum EStG). Gewinnausschüttungen einer österreichischen GmbH an ihre betrieblich tätige Mutter-K.S. in der Slowakei sind daher sowohl auf Grund des Artikels 7 des nach wie vor anwendbaren DBA-CSSR als auch auf Grund des …
Die Frage, wie die Gewinnerzielung und Gewinnausschüttung einer in Dubai von zwei Österreichern errichteten LLC (Limited Liability Company) zu behandeln ist, hängt in erster Linie vom Ergebnis eines Rechtstypenvergleiches ab. Denn ein ausländisches Gebilde wäre nur dann als Körperschaft einzuordnen, wenn sich bei einer Gesamtbetrachtung…
… EAS 2501 hat sich mit Gewinnausschüttungen einer maltesischen International Trading Company (ITC) befasst, wobei darauf abgestellt worden ist, dass ihr Gesellschafter eine österreichische Kapitalgesellschaft ist. Ist der österreichische Alleingesellschafter hingegen eine natürliche Person, dann ist die Gewinnausschüttung in Österreich als Sondereinkunft mit 25% der österreichischen…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…
…die die in § 10 Abs. 3 KStG angeführten Merkmale einer zur Steuerumgehung errichteten Basisgesellschaft aufweist, würde auf Grund der zitierten Gesetzesbestimmung eine Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft bei dieser nicht mehr eine steuerfreie Schachteldividende im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG darstellen, sondern einen Teil…
…Danach ist jede Form einer Gewinnausschüttung, auch wenn sie nicht aus dem laufenden Gewinn, sondern zB aus Rücklagen finanziert wird, Teil des steuerpflichtigen Einkommens des Aktionärs. Allfälligen Sonderbestimmungen des amerikanischen Rechtes, wonach für substanzwirksame Gewinnausschüttungen keine Steuerpflicht eintritt, können im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine…
…eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen an diese deutsche Holdinggesellschaft zu; die Entlastung ist, so wie dies bisher nach der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland…
…einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position der luxemburgischen Gesellschaft lediglich die eines Treuhänders ist, dem die Gewinnausschüttung aus diesem Grund nicht zuzurechnen ist, oder Rechtsmissbrauch vorliegt…
Unter EAS 871 wurde folgende Auffassung vertreten, die offensichtlich auch für die Lösung der aufgeworfenen Frage Bedeutung besitzt: "Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holdinggesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs. 2 EStG i.V. mit…
…Unklarheiten in der Frage der steuerlichen Zurechnung der Gewinnausschüttung bestehen (z.B. weil bekannt sein müsste, dass es sich bei der französischen Gesellschaft lediglich um eine Holdinggesellschaft mit Briefkasteneigenschaft handelt) wäre zur Vermeidung von Haftungsrisken - zumindest bei der ersten Gewinnausschüttung - die Wahl des Rückerstattungsverfahrens anzuraten…
Gewinnausschüttungen britischer Kapitalgesellschaften unterliegen keiner der österreichischen Kapitalertragsteuer vergleichbaren Abzugsbesteuerung; Ausschüttungen lösen allerdings eine "im voraus zu zahlende britische Körperschaftsteuer" (Advance Corporation Tax - ACT) aus, die - zur Vermeidung bzw. Milderung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung auf Gesellschafts/Gesellschafterebene - nicht nur für britische Anteilseigner, sondern nach Maßgabe der…