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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1354

Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische AG

geltende FassungEAS-AuskunftG 318/2-IV/4/98vom 12.10.1998

Wortlaut laut Findok

Gründen zwei Österreicher in Liechtenstein eine Aktiengesellschaft, der sie sämtliche Anteile an einer österreichischen GmbH übertragen, dann ist von den Gewinnausschüttungen nach Liechtenstein in jedem Fall Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% einzubehalten und abzuführen. Ist die liechtensteinische AG operativ tätig und kann daher die liechtensteinische Steuerverwaltung die Ansässigkeit in Liechtenstein bescheinigen, hat sie gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein Anspruch auf Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 10 Prozentpunkten. Handelt es sich hingegen um eine steuerfreie liechtensteinische Holdinggesellschaft, ist das Abkommen auf die Gewinnausschüttung nicht anwendbar (Art. 26 DBA-Liechtenstein). 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

AnteilsübertragungKapitalertragsteueroperative TätigkeitAnsässigkeitsbescheinigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 318/2-IV/4/98
Stammnummer
30055
Gültig
12.10.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF