Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1379
Gewinnausschüttungen an eine Kanalinsel-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 384/2-IV/4/98vom 22.12.1998
Wortlaut laut Findok
Schüttet eine österreichischen
GmbH ihre Gewinne an ihre zu 99% beteiligte und auf der Isle of Man errichtete
Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung der
25%igen Kapitalertragsteuer. Mit diesem Steuerabzug ist die von diesen
Einkünften zu erhebende österreichische Körperschaftsteuer
abgegolten.
Der territoriale Anwendungsbereich des
österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens erstreckt sich nicht
auf die Kanalinseln, sodass keine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5%
erwirkt werden kann; auch die Steuerbefreiungsbestimmung des § 94a EStG
1988 ist nicht anwendbar, weil es sich bei den auf der Insel Man nach dem
dortigen Gesellschaftsrecht errichteten Kapitalgesellschaften nicht um "nach dem
Recht des Vereinigten Königreiches" gegründete Gesellschaften im Sinn
der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z 3 EStG 1988 handelt.
22. Dezember
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Anwendbarkeit des DoppelbesteuerungsabkommensGesellschaften nach dem Recht des Vereinigten KönigreichesKanalinselgesellschaftenChannel Islands
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 384/2-IV/4/98
- Stammnummer
- 30088
- Gültig
- 22.12.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF