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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1379

Gewinnausschüttungen an eine Kanalinsel-Gesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftA 384/2-IV/4/98vom 22.12.1998

Wortlaut laut Findok

Schüttet eine österreichischen GmbH ihre Gewinne an ihre zu 99% beteiligte und auf der Isle of Man errichtete Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Mit diesem Steuerabzug ist die von diesen Einkünften zu erhebende österreichische Körperschaftsteuer abgegolten. Der territoriale Anwendungsbereich des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens erstreckt sich nicht auf die Kanalinseln, sodass keine Herabsetzung der Kapitalertragsteuer auf 5% erwirkt werden kann; auch die Steuerbefreiungsbestimmung des § 94a EStG 1988 ist nicht anwendbar, weil es sich bei den auf der Insel Man nach dem dortigen Gesellschaftsrecht errichteten Kapitalgesellschaften nicht um "nach dem Recht des Vereinigten Königreiches" gegründete Gesellschaften im Sinn der Anlage 2 zu § 94a Abs. 1 Z 3 EStG 1988 handelt. 22. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Anwendbarkeit des DoppelbesteuerungsabkommensGesellschaften nach dem Recht des Vereinigten KönigreichesKanalinselgesellschaftenChannel Islands

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 384/2-IV/4/98
Stammnummer
30088
Gültig
22.12.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF