…erwirkt werden kann; auch die Steuerbefreiungsbestimmung des § 94a EStG 1988 ist nicht anwendbar, weil es sich bei den auf der Insel Man nach dem dortigen Gesellschaftsrecht errichteten Kapitalgesellschaften nicht um "nach dem Recht des Vereinigten Königreiches" gegründete Gesellschaften im Sinn der Anlage 2 zu § 94a…
…Personenvereinigungen" dem Betriebstättenstaat ein Besteuerungsrecht vermitteln könnten, doch scheidet für die VAE eine Berufung auf diese Regelung mangels Besteuerung und damit mangels "steuerlicher Gleichbehandlung" in den VAE aus. Der weitere in Art. 7 Abs. 8 genannte Tatbestand, demzufolge auch stille Gesellschaften nach österreichischem Recht ein…
…jenem des US-Unternehmens und das Verhältnis der österreichischen Betriebseinnahmen aus aktiver Tätigkeit zur US-Lohnsumme erreicht werden. Der Erheblichkeitstest wäre daher z.B. nicht erfüllt, wenn die Forschungstätigkeit der österreichischen Gesellschaft zu keinen nennenswerten Betriebseinnahmen führt. Denn die Betriebseinnahmen aus der Patentsublizenzierung zählen nach…
…dem Sohn durch Vereinigung der übertragenen Aktien mit seinen eigenen Beständen eine Einflussnahme auf die Ausschüttungspolitik nach seinen Intentionen zu ermöglichen), dann spricht ein solches Sachverhaltsbild gegen eine steuerliche Dividendenzurechnung an die Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte. Eine Entlastung von der österreichischen KESt auf Grund des DBA-USA setzt…
…dem US-Veranstalter an die 2 US-Mannschaften gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug nach § 99 EStG 1988. Dieser Steuerabzug wird durch Artikel 17 Abs. 3 DBA-USA v. 31.5.1996 nicht untersagt; es können allerdings die beiden US-Gesellschaften der Profimannschaften insoweit eine Rückerstattung des…
…ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und…
…Österreich ansässig gewordenen Gesellschafters Steuerpflicht erst aus Anlass der Gewinnausschüttung aus (EAS 2472). Ob ein steuerlicher Kapitalertragzufluss stattgefunden hat sowie wann und in welcher Höhe dies geschehen ist, muss nach österreichischem Recht beurteilt werden. Ergibt sich demnach, dass aus der Sicht des österreichischen Steuerrechts im…
…des Staates, in dem die den Zusammenhangstest erfordernde gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird, im vorliegenden Fall sonach nach österreichischem Steuerrecht. Hat sich die österreichische Kapitalgesellschaft zusätzliche Finanzmittel dadurch verschafft, dass sie eine kanadische konzernzugehörige Gesellschaft als weitere Gesellschafterin aufnimmt, dann zählen diese Finanzmittel nach österreichischem Recht…
…ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und…
…dass es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Daher wurde in EAS 0303 eine ungarische KG als Personengesellschaft…
…dass es in erster Linie darauf ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Daher wurde in EAS 303 eine ungarische KG als Personengesellschaft…
…ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (zB EAS 303, 493…
…Anrechnung der US-Steuer besteht. Wird der Vorgang auf US-Seite nicht als Veräußerung der Anteile an einer österreichischen Gesellschaft, sondern als Minderung des steuerlichen Eigenkapitals des US-Tochtergesellschaft mit der Wirkung einer verdeckten Gewinnausschüttung gesehen und nach innerstaatlichem US-Recht einer Dividenden-Quellenbesteuerung unterzogen…
…in dem eine inländische GmbH für die Besteuerung als Personengesellschaft in den USA optiert hat, zugrundegelegt. Ergeben sich nach österreichischem Recht steuerliche Verluste aus der US-Immobilienvermietung, dann sind diese Verluste - ungeachtet der in den USA bei der österreichischen Gesellschaft vorgenommenen steuerlichen Berücksichtigung - in Österreich…
…Kosten aus der Teilnahme ihrer Mitarbeiter an einem konzerninternen Mitarbeitermodell zu übernehmen, dann wird dieser Aufwand nach Maßgabe des Artikels 9 des DBA-USA und in Übereinstimmung mit dem innerstaatlichen Recht in Österreich gewinnmindernd zu berücksichtigen sein. Denn wenn ein österreichischer Arbeitgeber sich dafür entscheidet…
…des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln. Nicht entscheidend ist die steuerliche Behandlung der Gesellschaft bzw. ihrer Gesellschafter in dem…
…Recht als auch nach Art. II lit. f DBA-Österreich/USA inländische Betriebstätten (für die US-Gesellschaft) begründen; das im gegebenen Zusammenhang nach dem OECD-Muster gestaltete DBA-Österreich/Niederlande, bei dem dieser Effekt nicht eintreten würde, ist im Hinblick auf die bloße Betriebstätteneigenschaft des…
…Grundsätzen des OECD-Musterabkommens - gilt eine "Gesellschaft" (dazu gehört gem. Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-USA auch eine als juristische Person in Österreich konstituierte Stiftung) als in dem Staat ansässig, nach dessen Recht sie errichtet worden ist. Eine in Österreich ansässige Gesellschaft kann…
…Begriff des "ausländischen Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des § 42 Abs. 2 Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, fällt. Denn nach dieser Gesetzesbestimmung gilt als ausländischer Kapitalanlagefonds ungeachtet der Rechtsform jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach Gesetz, Satzung oder tatsächlicher Übung nach dem…
…ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG 1988 bzw. KStG 1988 zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem…