…erwirkt werden kann; auch die Steuerbefreiungsbestimmung des § 94a EStG 1988 ist nicht anwendbar, weil es sich bei den auf der Insel Man nach dem dortigen Gesellschaftsrecht errichteten Kapitalgesellschaften nicht um "nach dem Recht des Vereinigten Königreiches" gegründete Gesellschaften im Sinn der Anlage 2 zu § 94a…
…Beibehaltung ihrer Rechtspersönlichkeit in eine dem Recht eines anderen Mitgliedstaats (Zuzugsmitgliedstaat) unterliegende Kapitalgesellschaft "umgewandelt wird", indem die Gesellschaft ihren satzungsmäßigen Sitz in diesen Mitgliedstaat verlegt. Bei der "Umwandlung" nach § 8 Z 1 EU-UmgrG handelt es sich daher um keine Umwandlung im Sinne des UmgrStG…
…der Bezüge nach dem "Short Term Buisness Visitors Scheme" besteuert hat, bewirkt nicht, dass die Steuer gem. § 24 Abs. 2 DBA Großbritannien angerechnet wird, zumal eine Anrechnung nur dann erfolgt, wenn Einkünfte aus Quellen innerhalb des Vereinigten Königreiches nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im Vereinigten Königreich besteuert…
…des Ortes des Sitzes der Gesellschaft vorgelegen sei, da belgische Personengesellschaften gegenüber in Deutschland ansässigen Personengesellschaften nicht benachteiligt würden (Columbus, Rn 40). b) Im vorliegenden Fall handle es sich um eine liechtensteinische Aktiengesellschaft, mit einer in Österreich ansässigen natürlichen Person als Alleingesellschafterin. Nach österreichischem Recht…
…Sinne des Art. 15 Abs. 2 lit. a) DBA-Vereinigtes Königreich - Einkünfte in Höhe von 34.480,13 Euro. Für die Ermittlung der Bezüge des Jahres 2012 wurde der Gesamtbetrag der UK-Steuererklärung nach Tagen aliquotiert. Umgelegt auf den im Kalenderjahr 2012 als dem Streitjahr…
…Gibraltar eingetragene Gesellschaft, „wendet sich vor dem vorlegenden Gericht gegen die mit dem Finance Act 2014 eingeführte neue Steuerregelung des Vereinigten Königreichs für bestimmte Glücksspielabgaben. Sie ist nicht damit einverstanden, dass in Gibraltar ansässige Anbieter von Fernglücksspieldienstleistungen solche Dienstleistungen an im Vereinigten Königreich ansässige Personen…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik; die Insel Man gilt als Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland. Drittlandsgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist…
…auch in der mündlichen Verhandlung ein, dass die Kalender rekonstruiert und nachgeschrieben wurden. Dass der Bf. laut dem zweiten Kalendersatz weniger Tage in Österreich und mehr im Vereinigten Königreich verbrachte, ist nach Ansicht des Gerichts offensichtlich darauf zurückzuführen, dass der Bf. mit diesem Kalender versucht…
…aus dem EU/EWR-Raum zu keiner sofortigen Fälligstellung offener Raten (siehe dazu auch Rz 2518f) oder Festsetzung der Steuer (siehe dazu auch Rz 2517a). Im Hinblick auf das Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der EU ("Brexit") ist zu beachten: Der Austritt des Vereinigten Königreiches…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…um Zuwiderhandlungen gegen innerstaatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften ... zu verhindern". Nach Auffassung der österreichischen, der dänischen, der französischen und der Regierung des Vereinigten Königreichs ergibt sich aus dieser Bestimmung klar, dass die Mitgliedstaaten die fraglichen Steuervorteile allein den Kapitalerträgen vorbehalten dürfen, die von Gesellschaften ausgeschüttet werden…
…solange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - dazu zählen auch die Abgabengläubiger - noch nicht abgewickelt sind. Es ist daher keine Einstellung des Verfahrens vorzunehmen. Die Komplementärin der Beschwerdeführerin war eine britische "Limited". Da Gesellschaften aus dem Vereinigten Königreich (vor allem Limited Liability Companies), deren tatsächlicher…