Österreich ist im DBA-Schweiz die Verpflichtung zu Entlastungen von österreichischen Abzugssteuern eingegangen, hat jedoch gleichzeitig diese Verpflichtung entsprechend der damaligen innerstaatlichen Fristenregelung des § 240 BAO unter den Vorbehalt gestellt, dass erforderliche Rückerstattungsanträge innerhalb von drei Jahren gestellt werden müssen. Durch die mittlerweile vorgenommene…
…dass die 6-monatige Frist nur dann überschritten wird, wenn die Dienstleistungen an mehr als 183 Tagen im 12-monatigen Beobachtungszeitraum erbracht werden (EAS 2912). Die Regelung der Z 19 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA betr. die Fristenberechnung im Fall von Baustellenbetriebstätten…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung und Montage im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt; in der Regel wird dies zeitlich mit der…
…in der UdSSR unterbrochen, führt dies nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen im Allgemeinen lediglich zu einer Hemmung des Fristenlaufes. Nur wenn zwischen zwei Aufenthalten in der UdSSR kein innerer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, ist für jeden Aufenthalt eine gesonderte Fristenberechung vorzunehmen. Ein mehrmaliges Tätigwerden in…
…Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen Fassung des OECD-Musterabkommens 1992 ausgestaltet: darnach wird nicht mehr auf die Entsendungszeit im jeweiligen Kalenderjahr, sondern auf die Entsendungszeit innerhalb eines ab jeder Einreise stets neu beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt. Wenn daher…
Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung…
Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…
…durchgehend in der UdSSR anwesend sondern wird er fallweise nach Österreich zurückberufen, so ist entscheidend, ob durch die Heimkehr nach Österreich der Fristenlauf unterbrochen oder bloß gehemmt wird. Eine Unterbrechung wird dann anzunehmen sein, wenn zwischen den einzelnen Aufenthalten in der UdSSR kein innerer Zusammenhang…
Gemäß Artikel 9 Abs. 2 der Durchführungsvereinbarung zum DBA-Ö/Schweiz sind Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres bei dem zuständigen österreichischen Finanzamt einzureichen. Werden Rückerstattungsanträge einer österreichischen Organisation, die am 29. Dezember 1998…
…ist im gegebenen Zusammenhang unbeachtlich, weil der Steuerpflichtige (der österreichische Arbeitnehmer) weder in Großbritannien noch in Deutschland "ansässig" ist und daher nicht die persönlichen Anwendungsvoraussetzungen dieses Abkommens erfüllt. Sollte sich der Aufenthalt in Großbritannien verzögern und die 183-Tage-Frist überschreiten, würde Großbritannien wohl ein…
Gemäß Artikel 20 Abs. 2 DBA-Frankreich sind "Professoren und andere Lehrpersonen eines Vertragsstaates, die sich in dem Gebiet des anderen Staates für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufhalten, um dort an einer Hochschule, einer Mittelschule oder einer sonstigen Lehranstalt dieses anderen Staates zu…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…
…der Berechnung der in Doppelbesteuerungsabkommen für die Arbeitnehmerbesteuerung maßgebenden 183-Tage-Frist auch Tage mit bloß teilweisem Aufenthalt in einem DBA-Partnerstaat in die Fristenberechnung einzubeziehen sind. Diese Interpretation gilt aber ausschließlich für die Fristenberechnung in den internationalen Doppelbesteuerungsabkommen und zeitigt keine Rückwirkung auf die…
Ein österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR…
…Doppelbesteuerungsabkommens; zu beachten sind auch die Durchführungserlässe AÖFV. Nr. 152/1989 betr. Auslegung der 183-Tage-Klausel bei kalenderjahresüberschreitender Auslandsentsendung und AÖFV. Nr. 331/1991 betr. Berechnung der 183-Tage-Frist. 20. Juli 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich nur gelegentlich Fortbildungskurse abgehalten und stellen die Räumlichkeiten, die zur Ausübung dieser Aktivitäten benötigt werden, keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6…
Artikel 14 Abs. 3 des DBA-Korea enthält eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Bestimmung, die in ihrem wesentlichen Ergebnis Korea in die Lage versetzt, gewerbliche Gewinne eines österreichischen Unternehmens auch ohne Vorliegen einer koreanischen Betriebstätte zu besteuern, wenn dieses österreichische Unternehmen durch seine Angestellten…
Übernimmt eine deutsche GesmbH die Herstellung und Montage der Leichtmetallfenster bei einem inländischen Bauvorhaben und übersteigt die Mitwirkung an diesem Bauvorhaben einen Zeitraum von 12 Monaten, so wird hiedurch in Österreich eine Betriebstätte sowohl nach inländischem Recht als auch nach dem DBA-Deutschland begründet…
Schließt sich ein österreichisches Tiefbauunternehmen mit zwei Schweizer Partnerunternehmen zu einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft zwecks Errichtung eines Lüftungsschachtes zusammen und beträgt die Bauzeit länger als 12 Monate, dann unterhält das österreichische Unternehmen in der Schweiz eine Betriebstätte. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern…
Entsendet eine US-Gesellschaft eine Dienstnehmerin vorübergehend, jedoch nicht länger als 183 Tage, zu ihrer österreichischen Tochtergesellschaft, so sind die hiefür gezahlten Vergütungen nach Maßgabe des Artikels X DBA-USA von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch für Bezugsteile, die im "abgekürzten Zahlungsweg…