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EAS 3104Forderungen mit Gewinnbeteiligung im DBA Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3090-IV/4/200925.11.2009

…obere Bandbreite (rd. 9,5% bis 12,2%) festgelegt wird, so kann daraus noch keine "schädliche" Gewinnabhängigkeit abgeleitet werden. Wird allerdings von der deutschen Finanzverwaltung den Genussscheinen der Charakter einer "Forderung mit Gewinnbeteiligung" deshalb zugeordnet, weil der Zinsenanspruch davon abhängig gemacht wurde, dass er in…

EAS 2503In Österreich ansässiger ausländischer Sportler mit Förderzuwendungen des Heimatstaates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 911/1-IV/4/0416.08.2004

Erhält ein in Österreich ansässig gewordener Sportler von seinem Heimatstaat Zuwendungen dafür, dass er an internationalen Sportwettkämpfen unter der Nationalität des Heimatstaates teilnimmt, wobei hierfür keine vertraglichen Abmachungen eingegangen worden sind, dann muss angenommen werden, dass diese Zuwendungen Betriebseinnahmen aus der - aus steuerlicher Sicht als…

EAS 1218Französischer stiller Gesellschafter einer österreichischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/1-IV/4/9826.01.1998

…als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann werden die hieraus erzielten Einkünfte nach Auffassung des BM für Finanzen unter den in Artikel 11 DBA-Frankreich genannten Begriff der "Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen .... mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet sind" fallen…

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

…viele Jahre hindurch unbeglichenen Forderung gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber dar und fällt damit unter Artikel 11 DBA-1954 und DBA-2000). Denn nach Artikel 11 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens erfasst der Zinsenartikel Einkünfte aus Forderungen jeder Art, sonach auch Forderungen eines Dienstnehmers gegenüber seinem…

EAS 2616Öffentlich subventionierte Produktionskosten einer französischen Künstlergruppe
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0372-IV/4/200527.05.2005

…öffentliche Mittel Frankreichs" auch EU-Förderungen gewertet werden, da zu diesen die Mitgliedstaaten und damit auch Frankreich beitragen haben. Wurde solcherart die Gesamtproduktion, die auch im Rahmen des österreichischen Gastspieles zur Aufführung gelangt, solcherart zu 80% aus EU-Förderungen und zentralstaatlichen und regionalen französischen Mitteln…

EAS 2735Engagement eines deutschen philharmonischen Orchesters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0296-IV/4/200616.05.2006

…der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfangen…

EAS 2672Inländische Sparbuchschenkung durch einen Franzosen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0657-IV/4/200518.10.2005

…abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene Wertpapiere verbrieft sind. Auch ein Sparbuch zählt…

EAS 2739Konzerninternes "stilles Factoring"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0347-IV/4/200626.06.2006

…Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann ist mit derartigen Gestaltungen stets das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden; dann nämlich…

EAS 2720Sale and lease back Verträge mit griechischen Immobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0204-IV/4/200628.04.2006

Artikel 6 Abs. 4 DBA-Griechenland enthält eine für das moderne Abkommensrecht ungewöhnliche Bestimmung, derzufolge das Besteuerungsrecht an Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist…

EAS 11DBA-Deutschland/Pfandbriefzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2194/2/1-IV/4/9114.06.1991

Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…

EAS 560Keine Vermeidung der deutschen Vermögensteuer durch österreichische Immobilienbesicherung von Kapitalvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2415/1/1-IV/4/9412.01.1995

…wurde am 6. Oktober 1994 übereingekommen, dass das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen vom 8. Juli 1992 verfügte…

EAS 639Hypothekarzinsen nach dem DBA-Griechenland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/85/1-IV/4/9529.05.1995

  Gemäß Artikel 6 Abs. 3 DBA-Griechenland unterliegen Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des betroffenen Grundstückes. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Zeitpunkt für diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Lagestaat nicht…

EAS 2408DBA-Freistellungsverpflichtung bei Nichtbesteuerung im Quellenstaat
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/2-IV/4/0315.01.2004

…die durch Aktivitäten in Russland vor der inländischen Ansässigkeitsbegründung geschaffen worden sind. Und zwar auch dann, wenn diese Einkünfte sich in Forderungen niedergeschlagen haben, die erst nach der Ansässigkeitsverlagerung in das Inland fällig werden. Das Besteuerungsrecht daran steht Russland zu. Auch wenn Russland sein Besteuerungsrecht…

EAS 982Factoring durch eine ausländische Basisgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/6-IV/4/9602.12.1996

…Abs. 3 KStG 1988 beurteilt werden können. Dies wird sowohl bei Veräußerung von körperlichen wie auch bei Veräußerung von unkörperlichen Wirtschaftsgütern zu gelten haben. Aus dieser Perspektive betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe…

EAS 1173Griechische Hypothekarzinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2162/1-IV/4/9701.12.1997

…Doch tritt diese Rechtsfolge nur ein, wenn eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen wurde und die zugrundeliegende Forderung insgesamt durch das griechische Grundstück auch tatsächlich abgesichert ist. Dem österreichischen Gläubiger muss daher ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf subsidiäre Befriedigung seiner Ansprüche durch Verwertung einer…

EAS 1800Nach Wegzug zufließende nachträgliche gewerbliche Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 671/1-IV/4/0108.02.2001

…geführten Betrieb auf, dann ist aus diesem Anlass nach den üblichen Grundsätzen unter Erstellung einer Übergangsbilanz ein Aufgabegewinn zu ermitteln und der Versteuerung zuzuführen. Fallen nach dem Wegzug nachträgliche Einkünfte an (die im Rahmen der Übergangsbilanz noch nicht als Forderungen erfassbar waren), dann unterliegen diese…

EAS 3190Inländische Zirkusgastspiele einer griechischen, einer spanischen und einer französischen Circuscompagnie
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3175-IV/4/201025.11.2010

…Steuerpflicht des Vereins würde nur dann in Österreich nicht eintreten, wenn die in Artikel 17 Abs. 3 und 4 genannten Bestätigungen über öffentliche Förderungen vorliegen. Reziprozitätsregelungen der in EAS 2599 genannten Art bestehen derzeit weder mit Frankreich noch mit anderen Ländern. Bundesministerium für Finanzen, 25…

EAS 464Anteile an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/48/1-IV/4/9406.07.1994

…Sinn des Abkommens zu werten sind, wenn es sich bei diesen Genussrechten nicht um Forderungen handelt. Der Umstand, dass eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft erst im Liquidationsfall an den dann Berechtigten zurückfließt, spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch…