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EAS 3141Luxemburgischer Fonds Commun de Placement
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0951-IV/4/201019.04.2010

…luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds aus…

EAS 1642Britischer Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/13-IV/4/0008.05.2000

  Wird von einer österreichischen Beteiligungsverwaltungs-AG in Großbritannien in der Rechtsform einer britischen Personengesellschaft (Limited Partnership) ein Fonds aufgelegt, über den sich in europäischen Ländern ansässige Investoren an österreichischen Kapitalgesellschaften bis zu 40% beteiligen können, dann ist zunächst zu klären, ob es sich bei…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 2947KESt-Entlastung für britische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0479-IV/4/200822.02.2008

…dem OECD-Muster entsprechen, werden demzufolge 10%-Punkte der österreichischen KESt rückerstattet. Ab 2008 wird diese Steuerrückerstattung bei den üblicherweise unbesteuerten Auslandsfonds nur mehr insoweit vorgenommen, als die Fondsinvestoren in Staaten ansässig sind, mit denen Österreich eine DBA-Verpflichtung zur Quellensteuerherabsetzung eingegangen ist. Nur dann…

EAS 2887KESt-Entlastung zugunsten französischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1276-IV/4/200710.10.2007

…als transparent oder als intransparent gewertet wird. Aus österreichischer Sicht würde ein transparenter Fonds die Entlastungsanspüche im Namen der Zertifikatsinhaber geltend machen. Hat daher ein französischer Investmentfonds mit in Frankreich und in Drittstaaten ansässigen Anlegern Investitionen in österreichischen Kapitalgesellschaften getätigt, ist er berechtigt, hinsichtlich des…

EAS 3012Portfoliodividenden an luxemburgische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2811-IV/4/200822.10.2008

…ausländische Fonds nur deshalb als intransparent anzusehen, weil dies dem Rechtssystem eines anderen EU-Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in…

EAS 2778Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0553-IV/4/200609.11.2006

Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs.2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im Verhältnis…

EAS 2409Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/1-IV/4/0426.01.2004

Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt, dann werden diese Fonds gemäß § 42 Abs. 1 iVm § 1 Abs. 2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden. Haben sich daher in Österreich…

EAS 1395DBA-konforme Entlastung der Auslandssteuervorbelastung inländischer Investmentzertifikate
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 323-IV/4/9804.01.1999

…gegebenenfalls den Rückerstattungsantrag ergänzende Angaben zu verlangen. Im allgemeinen wird davon auszugehen sein, dass als Grundlage der Steuerrückerstattung die Angaben des Rechenschaftsberichtes des Fonds ausreichend sein müssten, wenn aus ihm die wesentlichen Elemente des Rückerstattungsanspruches ersichtlich sind: das ist einerseits die Höhe des anteiligen Bruttodividendenertrages…

EAS 1388Arbeitgeberbeiträge an die britische Konzern-Pensionskasse
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/2-IV/4/9822.12.1998

…Pensionsanwartschaftsansprüche gegenüber dem britischen internationalen Pensionsfonds des Konzerns und ist dieser Fonds einer inländischen Pensionskasse vergleichbar, so ist es sachgerecht, dass die britische Steuerverwaltung verlangt, dass die diesbezüglichen Vorsorgeaufwendungen (zB Prämien für eine Rückversicherung des Fonds zwecks Aufbaues der Deckungsmittel für die Tragung des Pensionsaufwandes)…

EAS 3270Frage der Vertreterbetriebstätte bei Aufbau des inländischen Marktes für deutsche Asset Management Produkte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/4/201220.02.2012

Beabsichtigt ein deutsches Unternehmen, das im Bereich der Vermögensveranlagung (Fondsgeschäft/Asset Management) gewerblich tätig ist, seine Aktivitäten grenzüberschreitend auf Österreich auszuweiten und zu diesem Zweck einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen mit der Position eines Senior-Relationshipmanagers als Außendienstmitarbeiter einzustellen, bedarf es einer besonders sorgfältigen Untersuchung…

EAS 3340Deutsche Immoinvestmentfonds mit inländischer Grundstücksgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-VI/8/201413.01.2014

Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…

EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…diese Berechtigung allerdings auf eine Rückforderung von ein Fünftel der KESt, da Österreich ein Quellenbesteuerungsrecht von 20% belassen wird. Sollten Anteilsinhaber des japanischen Fonds in Drittstaaten ansässig sein und haben diese Drittstaaten mit Österreich DBA abgeschlossen, die Österreich als Quellenstaat eine bloß 15-prozentige - oder…

EAS 2512Aufteilung der allgemeinen Verwaltungskosten eines Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/35-IV/4/0416.08.2004

…bei der Zuordnung der allgemeinen Verwaltungskosten (zB Fonds-Managementkosten) wie folgt vorzugehen: Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden ist, sind die freizustellenden Auslandseinkünfte um einen aliquoten Teil der allgemeinen Generalleitungskosten des Fonds zu kürzen (siehe den in EAS…

EAS 2486DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1087/1-IV/4/0416.08.2004

… 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet. Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Da alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode…

EAS 1346Behandlung ausländischer Abzugssteuern bei Beteiligung an ausländischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/24-IV/4/9812.10.1998

…ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese Vorgangsweise hindert den österreichischen Beteiligten eines solchen Fondsvermögens aber nicht, eine ihm auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens zustehende Steuerentlastung…

EAS 2821Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Festspielveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200719.02.2007

…österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen) in Deutschland von der Besteuerung freizustellen…

EAS 2615Frage der Abkommensberechtigung inländischer Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0331-IV/4/200503.06.2005

…den Standpunkt vertreten, dass Beteiligungen von österreichischen Anlegern an den deutschen offenen Immobilieninvestmentfonds gemäß dem DBA auch dann gemäß Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Fondsvermögen ausschließlich aus deutschen Liegenschaften besteht; die Doppelbesteuerung wird hierbei im Rahmen des Art…

EAS 1766Abkommensberechtigung deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 629/1-IV/4/0022.01.2001

…Kapitalanlagegesellschaften an sich als abkommensberechtigt angesehen werden. Allerdings haben sich diese Verständigungsvereinbarungen auf deutsche Immobilienfonds bezogen, wobei bei diesen Fonds die Situation aber insofern anders gelagert ist, als die Besteuerung der inländischen Immobilienerträge durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht geschmälert wird. Im Fall von deutschen Aktienfonds wird…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

…an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens dar, wenn sich diese Qualifizierung aus dem Recht Bosniens herleitet; und zwar auch dann, wenn der Fonds aus der Sicht des österreichischen Rechts als (transparenter) Investmentfonds einzustufen ist…