…und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, ungeachtet des Umstandes aufrecht erhalten…
Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…
…für eine Körperschaft wesentlichen Merkmale fehlen: "limited liability" "continuity of life" "free transferability of interests" "centralized management" Da sich sonach offenbar auch in den USA die steuerliche Einstufung einer LLC an ihren gesellschaftlichen Strukturen orientiert, ist es im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht möglich generell…
Gemäß § 11 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland in erster Linie nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen vorzunehmen. Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im…
EAS 3338 behandelt den Fall eines internationalen Zurechnungskonfilkts einer deutschen GmbH-Gewinnausschüttung, der aufgrund des auf deutscher Seite vorgenommenen Besteuerungsdurchgriffs gestützt auf § 50d dEStG zu einer doppelten Sukzessivbesteuerung führt. Fließen nun Gewinnausschüttungen einer deutschen GmbH unter Zwischenschaltung einer österreichischen GmbH sowie einer österreichischen Privatstiftung an…
…10% am Gewinn der inländischen Kapitalgesellschaft echt still beteiligten US-Gesellschaft nur die vertraglich vereinbarte Mindestausschüttung in Höhe von 3% der Einlage zuzuwenden und wird dieser Mindestausschüttungsbetrag im Jahresabschluss für 1997 gewinnmindernd angesetzt, dann gilt bei Fehlen eines im Beteiligungsvertrages bezeichneten Ausschüttungstages gemäß § 95 Abs…
…gemäß Art. XII Abschn. 27 lit. d des UNIDO-Amtsitzabkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Nach der ständigen Verwaltungspraxis werden durch Völkerrecht von der Besteuerung freizustellende Einkünfte genauso wie die nach § 3 EStG steuerfreien Einkünfte nur dann zum "Progressionsvorbehalt" in Österreich herangezogen, wenn dies…
…Bestimmung ebenfalls Steuerfreiheit zuerkennen würde. Die bereits einleitend dargestellten Rechtsunsicherheiten werden zudem durch Z 11 des OECD-Kommentars zu Art. 17 intensiviert, weil dort die - aus österreichischer Sicht unrichtige - Ansicht vertreten wird, dass die an das Orchester gezahlten Vergütungen auch bei Fehlen einer dem Art…
…des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995 eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige Gesellschaft kraft ihres inländischen Sitzes nach wie vor der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die bei Fehlen…
Ist ein Österreicher mit seiner Familie in Österreich ansässig und arbeitet er für ein schweizerisches Unternehmen in Uzwil, dann ist fraglich, ob er noch die "Grenzgängereigenschaft" im Sinn des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfüllt, wenn er an seinem schweizerischen Arbeitsort eine Zweitwohnung…
…welches Abkommen zur Anwendung gelangt. Je nach inhaltlicher Ausgestaltung der jeweiligen Abkommen, insbesondere bei Fehlen einer besonderen für die wissenschaftliche Forschung gültigen Sondernorm, wird bei Vorliegen von freien Dienstverträgen oder dienstnehmerähnlichen Werkverträgen von Bedeutung sein, ob die inländische Forschungsarbeit in einer "festen Einrichtung" (zB in…
…kann bei Auszahlung des als Produzentenhonorar bezeichneten Betrages die Einbehaltung des Steuerabzuges nach § 99 EStG nur dann unterlassen, wenn sie in der Lage ist nachzuweisen, dass die Steuerfreistellungsvoraussetzungen des DBA-Kanada vorliegen. Dazu gehört nicht nur, dass das Fehlen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an…
…48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus welchen Gründen…
…Alleinverdienerabsetzbetrag kommt keine normative, sondern lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…ihre Einschaltung wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen, dann wird dieses Argument aus EU-rechtlicher Sicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn Deutschland damit eine missbräuchliche Steuerumgehung unterbinden möchte. Wurde die österreichische Familienholding deshalb gegründet, um eine Zersplitterung des in den Händen mehrerer Familienangehöriger befindlichen Aktienbesitzes…
…und dass folglich ein Fehlen der unbeschränkten Steuerpflicht auf Seiten des betroffenen Steuerpflichtigen anzunehmen ist. Diese Auffassung über die Einstufung der Diplomaten als "beschränkt Steuerpflichtige" ist von der österreichischen Finanzverwaltung auch nach Wirksamwerden der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, ungeachtet des Umstandes aufrecht erhalten…
…kann aus dem Fehlen einer dem Art. 13 Abs. 2 OECD-Musterabkommen (betr. Gewinne aus der Veräußerung von Betriebstättenvermögen) vergleichbaren Bestimmung nicht der Schluss gezogen werden, dass keine inländische Steuerpflicht besteht. Denn da dem DBA-USA (alt) außerdem eine dem Artikel 21 des OECD-Musters…
…Österreich als Ansässigkeitsstaat des Unternehmens dieser Beurteilung nicht entgegentreten können. Der bloße Umstand, dass der Leiter des Repräsentanzbüros über keine Verkaufsabschlussvollmacht verfügt, ist bei Bestand einer räumlichen Geschäftseinrichtung nicht ausreichend, deren Betriebstätteneigenschaft auszuschließen; nur im Fall eines abhängigen Vertreters würde das Fehlen einer Vertragsabschlussvollmacht die…
…er im gesamten Jahr 1996 Verluste aus deutschem Hausbesitz in der Größenordnung von über S 80.000,-, dann ist dieser Verlust - soweit er in der Zeit nach Wohnsitzverlegung erwachsen ist - in Österreich bei der Ermittlung des anzuwendenden Progressionssatzes zu berücksichtigen; übersteigt er die ab 1…
…4 des Abkommens in Österreich "ansässig" ist. Ist der britische Journalist in Österreich im Sinne des DBA "ansässig", dann sind die vom britischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter gemäß Artikel 15 DBA-Großbritannien in Österreich zu besteuern. Die Besteuerung hat bei Fehlen einer österreichischen Betriebstätte des britischen…