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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 838

Inländische Briefkastentochtergesellschaft einer schweizerischen Kapitalgesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftG 45/1-IV/4/96vom 12.03.1996

Wortlaut laut Findok

  Hat eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebstochtergesellschaft gegründet, die jedoch nach Insolvenz des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995 eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige Gesellschaft kraft ihres inländischen Sitzes nach wie vor der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die bei Fehlen inländischer Einkünfte die Verpflichtung zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer auslöst. Wenn diese Gesellschaft keine Geschäfte mehr tätigt, dann wird nicht mit Erfolg eingewendet werden können, dass sich der Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz befindet und folglich diese Briefkastengesellschaft als eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft gewertet werden müsste, sodass sie mangels inländischer Betriebstätte in Österreich keiner Besteuerung mehr unterzogen werden dürfte. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

InlandsbetriebstätteBriefkastengesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 45/1-IV/4/96
Stammnummer
16215
Gültig
12.03.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF