Findok · EAS-Auskünfte
EAS 838
Inländische Briefkastentochtergesellschaft einer schweizerischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftG 45/1-IV/4/96vom 12.03.1996
Wortlaut laut Findok
Hat eine schweizerische Kapitalgesellschaft in
Österreich eine Vertriebstochtergesellschaft gegründet, die jedoch
nach Insolvenz des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995
eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine
Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter
Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige
Gesellschaft kraft ihres inländischen Sitzes nach wie vor der
unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die bei Fehlen
inländischer Einkünfte die Verpflichtung zur Entrichtung der
Mindestkörperschaftsteuer auslöst.
Wenn diese Gesellschaft keine Geschäfte mehr
tätigt, dann wird nicht mit Erfolg eingewendet werden können, dass
sich der Ort der Geschäftsleitung in der Schweiz befindet und folglich
diese Briefkastengesellschaft als eine in der Schweiz ansässige
Gesellschaft gewertet werden müsste, sodass sie mangels inländischer
Betriebstätte in Österreich keiner Besteuerung mehr unterzogen werden
dürfte.
12.
März 1996 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 45/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16215
- Gültig
- 12.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF