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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1916

Progressionseinkünfte und Sonderausgabenhöchstbeträge

geltende FassungEAS-Auskunft04 0102/1-IV/4/01vom 13.08.2001

Wortlaut laut Findok

Internationale Steuerfälle sind zunächst stets nach inländischem Recht zu beurteilen und es ist die darauf entfallende österreichische Einkommensteuer grundsätzlich zunächst ebenfalls ausschließlich nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Doppelbesteuerungsabkommen infolge seiner Derogationswirkung der Geltendmachung des innerstaatlichen Abgabenanspruches entgegensteht. Doppelbesteuerungsabkommen treffen im gegebenen Zusammenhang keine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe einem Steuerpflichtigen Sonderausgaben bemessungsgrundlagenmindernd zustehen. Bei der Beurteilung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die für die Sonderausgabenhöchstbeträge maßgebenden Grenzbeträge des Gesamtbetrags der Einkünfte überschritten werden, müssen daher die DBA-steuerfreien Einkünfte mitangesetzt werden. Dem diesbezüglichen ausdrücklichen Hinweis in § 33 Abs. 4 EStG in Bezug auf den Grenzbetrag für den Alleinverdienerabsetzbetrag kommt keine normative, sondern lediglich klarstellende Bedeutung zu; das Fehlen eines korrespondierenden Hinweises in § 18 EStG kann daher nicht zu dem Schluss führen, dass die DBA-steuerfreien Einkünfte bei der Ermittlung des Sonderausgabenviertels auszuscheiden wären. 13. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DerogationswirkungAlleinverdienerabsetzbetrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 0102/1-IV/4/01
Stammnummer
1925
Gültig
13.08.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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