…Erst in einem zweiten Schritt ist sodann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Doppelbesteuerungsabkommen infolge seiner Derogationswirkung der Geltendmachung des innerstaatlichen Abgabenanspruches entgegensteht. Doppelbesteuerungsabkommen treffen im gegebenen Zusammenhang keine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe einem Steuerpflichtigen Sonderausgaben bemessungsgrundlagenmindernd zustehen…
…wird. Die Progressionsvorbehaltsberechnung unterscheidet sich damit im Bereich der Erbschaftsbesteuerung im Ergebnis nicht von jener im Bereich der Einkommensbesteuerung; in keinem der beiden Rechtsbereiche entfaltet die ausländische Steuer eine progressionsmindernde Wirkung : bei der Erbschaftsbesteuerung infolge der DBA-Derogationswirkung, bei der Einkommensbesteuerung infolge des Abzugsverbotes des …
…Erledigung des Bundesfinanzgerichtes ergehen, vielmehr wird das Verfahren ohne weitere Verständigung der Parteien mit Aktenvermerk (internem Beschluss) eingestellt. Aufgrund der materiellen Derogationswirkung des gegenständlichen Erkenntnisses ist auch eine allenfalls noch ausstehende bescheidmäßig Erledigung der zahlreichen noch offenen Nachsichtsansuchen nicht mehr erforderlich. Damit wird das vom…
…ausschließlich nach österreichischem Recht zu ermitteln. Erst in einem zweiten Schritt sei sodann zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Doppelbesteuerungsabkommen infolge seiner Derogationswirkung der Geltendmachung des innerstaatlichen Abgabenanspruches entgegensteht. Doppelbesteuerungsabkommen treffen im gegebenen Zusammenhang keine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls in welcher…
…vollständig befreit gewesen sei, wobei diese Bestimmung (auf Grund der Höherrangigkeit und Derogationswirkung des EU/EWR-Rechtes) iSd VO(EWG) Nr.3118/93 des Rates vom 25.10.1993 sowie unter Beachtung der Waren- und Dienstleistungsfreiheit europarechtskonform auszulegen und zu handhaben sei, sodass auch aus…
…vollständig befreit gewesen sei, wobei diese Bestimmung (auf Grund der Höherrangigkeit und Derogationswirkung des EU/EWR-Rechtes) iSd VO(EWG) Nr.3118/93 des Rates vom 25.10.1993 sowie unter Beachtung der Waren- und Dienstleistungsfreiheit europarechtskonform auszulegen und zu handhaben sei, sodass auch aus…
43 Daher müssen die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag insbesondere Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004 entsprechen, wonach solche Leistungen, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, "nicht aufgrund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden [dürfen], dass der Berechtigte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gde X, H-Straße xx, vertreten durch Mag. Martin Feurstein, 6850 Dornbirn, Montfortstraße 18 c, vom 11. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 2. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***BF***, seit Insolvenzeröffnung Beschwerdesache der Rechtsanwältin ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Insolvenzverwalterin im Konkurs über das Vermögen des Nachlasses des ***BF*** über die Beschwerde vom 20. Dezember 2017 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, und ***2***, über die Beschwerde vom 6. Februar 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 9. Jänner 2024 betreffend Abweisung eines Antrages auf bescheidmäßige Festsetzung…
(6) Erzeuger, Vermittler und relevante Marktteilnehmer sowie gegebenenfalls Netzbetreiber stellen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und gegebenenfalls den Netzbetreibern und nominierten Strommarktbetreibern unabhängig von dem Marktzeitraum, in dem die Transaktion stattfindet, und davon, ob der Strom bilateral, unternehmensintern oder auf einem zentralen Markt gehandelt wird…
In diesem Zusammenhang wiesen die Bw auf das Urteil in der Rs Bosal, EuGH 18.9.2003, C-168/01, hin, wonach es für die Gewährung von ertragssteuerlichen Vorteilen bzw. für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungen unerheblich sei, ob der Sitzstaat der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gabriele Friedbacher in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, nunmehr ***12***, ***13***, vom 13.4.2016 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr Finanzamt Österreich, 1030 Wien, Marxergasse 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8-8A Tür 5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 7. Februar 2024 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf., Anschrift, vertreten durch die Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. bzw. 18.01.2024 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Wolfgang Tiwald in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***Rechtsanwälte***, über die Beschwerde vom 07.02.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10.01.2024 betreffend Abweisung des Antrages vom 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18.1.2024 betreffend Abweisung eines Antrags auf bescheidmäßige Festsetzung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) für den Zeitraum 1.12…