…diese zwecks Entscheidung über den jeweiligen Reklamationsfall nach Österreich weiterzusenden; wobei dieses Büro außer der Wahrnehmung von Informations- und Werbeaufgaben keine für eine Verkaufstätigkeit typischen Handlungen setzt (wie insb. Führung von Verkaufsverhandlungen mit britischen Kunden), besteht daher die wesentliche Aufgabe nur in einer Unterstützung der…
…Aus solchen und ähnlichen Ermittlungen lässt sich dann vermutlich ein Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der Salzburger Betriebstätte oder auch von Deutschland aus (zB vom deutschen Wohnsitz aus) betrieben wird; wobei möglicherweise sogar der Ort der geschäftlichen Leitung in der Wohnung in…
…die mehrere Spezialitätenrestaurants betreibt, eine Consultingvereinbarung ab, auf Grund der die österreichische Gesellschaft bei der Führung eines derartigen Restaurants unterstützt wird (Konzeption und Planung des inländischen Spezialitätenrestaurants, zweijährige Einschulungszeit des Personals, halbjährliche Sonderberatungstermine) und werden in Erfüllung dieser Assistenzleistung Dienstnehmer der US-Gesellschaft nach Österreich…
…von der ausländischen Konzernzentrale erfolgt ist und keine aussagekräftigen Unterlagen mehr zu beschaffen sind) eine Gewinnerhöhung im Rahmen einer österreichischen Außenprüfung drohen, steht es dem Konzern frei, im Wege eines auf Artikel 24 DBA-USA gestützten Verständigungsverfahrens eine internationale Abklärung des Verrechnungspreisproblems herbeizuführen. Die Führung…
…Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass…
…keine Besteuerung vornimmt (Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z. 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches eintreten. 9. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Wird in Österreich in einem 12 Monate übersteigenden Zeitraum ein Kraftwerk errichtet, wobei unter der Führung einer deutschen Kapitalgesellschaft eine Zusammenarbeit mit einer slowakischen Kapitalgesellschaft stattfindet, deren Mitwirkung an der Bauführung aber weniger als 12 Monate andauert, dann ist für die Beurteilung, ob die slowakische…
Wird eine deutsche verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II…
…obsiegt, sind die ihm - nach Wohnsitzverlegung nach Österreich - zufließenden deutschen Einkommensteuerrückzahlungen keine in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte; denn sie können nicht als Einkünfte aus Leistungen (erfolgreiche Führung des deutschen Rechtsmittelverfahrens) gewertet werden. Diese Sichtweise gilt auch für die in diesem Zusammenhang vergüteten Nebenansprüchen zu diesen Abgabenrückzahlungen…
…und damit der steuerliche Wohnsitz in Österreich aufgegeben werden, dann würde sich die Führung des Verständigungsverfahrens mit Deutschland erübrigen und es würde dann auf jeden Fall Deutschland als "Wohnsitzstaat" im Sinn des DBA-Ö/D gelten, sodass auch in diesem Fall die Besteuerung in Österreich…
…Deutschland gewährt (negativer Qualifikationskonflikt). Nur im Fall eines solchen Qualifikationskonfliktes könnte gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland - nach Führung des dort vorgesehenen Verständigungsverfahrens - ein Aufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches eintreten. 31. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…daher im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des schweizerischen Unternehmens in Österreich im Sinn von Art. 5 Abs. 3 des DBA-Schweiz anzusehen sein. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Speditionslagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten (einschließlich Zollabfertigung) von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden…
…aus Ausschüttungen deutscher Gesellschaften. Ist aus einer Abrechnung einer deutschen Bank ersichtlich, dass im Dezember 1996 eine Ausschüttung in Höhe von umgerechnet rund ATS 100.000 aus dem als EK 04 bezeichneten verwendbaren Eigenkapital der deutschen Gesellschaft getätigt worden ist, dann spricht die Vermutung dafür…
…Regelungen weltweit das Verrechnungspreissystem auch für die Altverträge in einer Weise umstellen, dass sie den Landesgesellschaften eine nach der TNMM-Methode ermittelte angemessene EBIT-Marge von den durch die Altverträge vermittelten Umsätzen gewähren, dann könnte einer solchen Systemumstellung auf österreichischer Seite durchaus im Gleichklang mit…
…den Beschaffungsvorgang eingebunden ist, steht der Betriebsstätte der Zukaufsgewinn in angemessenem Umfang zu. Sollte von der örtlichen italienischen Steuerbehörde eine davon abweichende Auffassung vertreten werden, müsste ehestmöglich um Begründung hierfür ersucht werden, um solcherart die Führung eines allenfalls nötigen Verständigungsverfahrens zu beschleunigen. Denn es gilt…
…an einer operativen österreichischen KG beteiligt (eine österr. GmbH mit 0% Anteil ist Arbeitsgesellschafterin) und unterhält diese KG in osteuropäischen Ländern Betriebstätten und werden die in diesen Ländern erklärten Gewinnteile im Rahmen von örtlichen Steuerprüfungen erhöht, kann auf österreichischer Seite auch ohne internationalem Verständigungsverfahren eine…
…die Organisation und Führung des Campbetriebes (Kantinen, Selbstbedienungsladen, Freizeiteinrichtungen) verantwortlich sind. Da die Baustellenbetreuung für die in dieser Sparte speziell tätige GesmbH 3 nicht eine bloße Nebenleistung darstellt sondern geradezu ihren Unternehmensgegenstand bildet, begründen jene örtlichen Einrichtungen, in denen diese Tätigkeit von der GesmbH 3…
…Begründung einer Betriebstätte für die österreichische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht über den branchenüblichen Rahmen…
…unterhalten werden, werden im allgemeinen als bloßer Hilfsstützpunkt des schweizerischen Unternehmens in Österreich im Sinn von Art. 5 Abs. 3 des DBA-Schweiz anzusehen sein. An dieser Beurteilung ändert sich nichts, wenn die mit der Führung des Speditionslagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem Speditionsunternehmen abgewickelt werden;…
…liegenden Gründen mit jenem Ort verbinden, an dem er einen Wohnsitz innehat. Von Bedeutung sind dabei die Ausübung des Berufes, die Gestaltung des Familienlebens sowie Betätigungen religiöser und kultureller Art sowie andere Tätigkeiten zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen. Die stärkste persönliche Beziehung besteht im…