Findok · EAS-Auskünfte
EAS 96
Exporte nach Österreich unter Einschaltung eines Speditionslagers
geltende FassungEAS-AuskunftD 1007/1/1-IV/4/92vom 02.03.1992
Wortlaut laut Findok
Werden Warenlieferungen, die von
österreichischen Kleinbetrieben bei einer schweizerischen Gesellschaft
bestellt werden, in der Weise abgewickelt, dass diese Waren von der
schweizerischen Gesellschaft unter Entrichtung der Einfuhrabgaben im eigenen
Namen nach Österreich verbracht und hier bei einem Spediteur gelagert und
sodann umsatzsteuerpflichtig an die österreichischen Kunden ausgeliefert
werden, so stellt dieses Warenlager wohl nach inländischem Recht (§ 29
BAO und § 12 UStG) nicht aber nach Artikel 5 Abs. 3 lit. a eine
Betriebstätte dar. Das schweizerische Unternehmen kann sonach mit den
erzielten Liefergewinnen bzw. den anfallenden Lieferforderungen trotz
Unterhaltung eines inländischen Warenlagers nicht der inländischen
Einkommens- oder Vermögensbesteuerung unterzogen werden.
Daran ändert sich auch nichts, wenn die mit der
Führung des Warenlagers anfallenden Verwaltungsaktivitäten von dem
österreichischen Speditionsunternehmen abgewickelt werden; dies allerdings
nur unter der Voraussetzung, dass das Speditionsunternehmen hierbei nicht
über den branchenüblichen Rahmen seiner Geschäftstätigkeit
hinausgeht (Art. 5 Abs. 5 DBA-Schweiz).
2. März
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 1007/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18401
- Gültig
- 02.03.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF