…solcherart zu 80% aus EU-Förderungen und zentralstaatlichen und regionalen französischen Mitteln gefördert, sind - falls eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Behörde Frankreichs vorliegt - die hier maßgebenden Voraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich erfüllt; es ist nicht erforderlich, dass die Förderung ausschließlich auf das Österreich-Gastspiel…
…unmittelbaren Förderung von Wissenschaft und Forschung gewährt werden, in Österreich steuerfrei. Gemäß § 3 Abs. 4 EStG 1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen…
…Gesellschaft erfolgt sein (und daher in Wahrheit weiterhin in der Verfügungsgewalt der inländischen Firmen verblieben sein) oder sollte sich die Konstruktion insgesamt als Rechtsmissbrauch darstellen, wären andere rechtliche Folgerungen zu ziehen. 15. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…eines ausländischen Theaters nur dann eine inländische Steuerpflicht trifft, wenn ihre inländischen Jahreseinkünfte den Schwellenwert von 3.630 Euro (§ 42 Abs. 2 EStG) überschreiten. Bei dieser Beurteilung werden nur jene Gehaltsteile der Schauspieler als inländische Einkünfte maßgebend sein, die für das Österreich-Gastspiel gezahlt werden…
…prozentige Tochtergesellschaft der Italienischen Staatsbahnen FF.SS. (Ferrovie dello Stato Italiane S.p.A.) ist - im Rahmen einer Entsendung für ein Jahr einem in Österreich ansässigen Verein überlassen, der die Förderung des internationalen Verkehrs auf der Eisenbahninfrastruktur bezweckt und bei dem viele Staatsbahnen Europas Mitglieder…
…weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann ist mit derartigen Gestaltungen stets das Risiko einer steuerlichen Nichtanerkennung verbunden; dann nämlich, wenn nicht erkennbar wird, dass in der wirtschaftlichen Realität eine messbare Entlastung eines vorhandenen Ausfallsrisikos…
…er auf alle Forderungen anzuwenden ist, deren Ertrag eine Gewinnabhängigkeit aufweist. Hat eine deutsche GmbH&Co KG Genussscheine begeben, die ausschließlich schuldrechtliche Ansprüche begründen, und wird den Genussscheininhabern eine vergleichsweise hohe Basisverzinsung (rd. 10%) des Nennbetrages versprochen, wobei je nach Rating der KG eine untere…
…das Vermögensbesteuerungsrecht an hypothekarisch gesicherten Forderungen nach Artikel 14 DBA-Deutschland dem Staat zugewiesen ist, dem das Recht auf Besteuerung der aus den Forderungen erzielten Einkünfte zugeteilt ist. Durch die mit dem Änderungsabkommen vom 8. Juli 1992 verfügte Herauslösung der Hypothekarzinsen aus dem Anwendungsbereich des…
…einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann werden die hieraus erzielten Einkünfte nach Auffassung des BM für Finanzen unter den in Artikel 11 DBA-Frankreich genannten Begriff der "Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen .... mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet sind" fallen. Der Umstand, daß Verluste mit…
…erfasst der Zinsenartikel Einkünfte aus Forderungen jeder Art, sonach auch Forderungen eines Dienstnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber; ein Rückgriff auf nationales Recht soll nach Ziffer 21 des OECD-Kommentars zur Artikel 11 OECD-MA unterbleiben. Selbst wenn daher nach österreichischem Recht im vorliegenden Fall hinsichtlich der…
…als Hilfstätigkeit im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 OECD-Musterabkommen anzusehen ist. Selbst wenn die Trainingseinrichtungen als Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO aufzufassen wären, könnte diesfalls keine DBA-Betriebstätte entstehen. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…betrachtet wird daher die Abtretung von Forderungen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, die damit das Factorgeschäft ("echtes Factoring", siehe zB Einkommensteuerhandbuch Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg Tz 11 zu § 19) betreibt, für die ausländische Kapitalgesellschaft nicht zu einem schädlichen Passivgeschäft im Sinn der genannten Verordnung führen. Allerdings…
…entsprechende Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich, aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der Umsatzsteuer befreit ist oder dass Förderungen eines…
…diesen Genussrechten nicht um Forderungen handelt. Der Umstand, dass eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft erst im Liquidationsfall an den dann Berechtigten zurückfließt, spricht dafür, dass kein Forderungsrecht begründet worden ist. Für diese Einordnung spricht auch die im deutschen Recht vorgesehene Behandlung der Gewinnverteilung als Dividendenausschüttung…
Zinsen aus Pfandbriefen unterliegen nicht der Besteuerung im Quellenstaat, wie dies in dem derzeit noch geltenden Artikel 3 Absatz 3 des DBA-Deutschland für Zinsen aus pfandrechtlich sichergestellten Forderungen vorgesehen ist. Vielmehr richtet sich ihre Besteuerung gemäß Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 3 nach…
…der Abkommensanwendung nicht das Zufluss-, sondern das Kausalitätsprinzip. Das Abkommen steht daher einer Besteuerung von Einkünften entgegen, die durch Aktivitäten in Russland vor der inländischen Ansässigkeitsbegründung geschaffen worden sind. Und zwar auch dann, wenn diese Einkünfte sich in Forderungen niedergeschlagen haben, die erst nach der…
…DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene Wertpapiere verbrieft sind…
…aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, dem Lagestaat der Liegenschaft übertragen wird. Angesichts der für das heutige Abkommensrecht atypischen Eigenschaft dieser Vorschrift ist kein Grund erkennbar, sie extensiv auszulegen. Wird daher von einer österreichischen Leasinggesellschaft eine griechische Liegenschaft angekauft und in der…
…DBA-Griechenland unterliegen Zinsen aus Forderungen, die durch unbewegliches Vermögen hypothekarisch gesichert sind, der ausschließlichen Besteuerung im Lagestaat des betroffenen Grundstückes. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Zeitpunkt für diese Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Lagestaat nicht mit der grundbücherlichen Einverleibung des Pfandrechtes…
…1 DBA-Griechenland griechische Hypothekarzinsen jeder Art aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden sind. Doch tritt diese Rechtsfolge nur ein, wenn eine unmittelbare Besicherung zugunsten des österreichischen Gläubigers vorgenommen wurde und die zugrundeliegende Forderung insgesamt durch das griechische Grundstück auch tatsächlich abgesichert ist. Dem…