Werden die Planungsarbeiten für die Inneneinrichtung eines Hotels, dessen Errichtung von einer österreichischen GmbH beabsichtigt ist, an eine (in Österreich und in Kanada als transparent behandelte) kanadische "partnership" vergeben, deren Gesellschafter zwei kanadische Kapitalgesellschaften sind, dann sind bei der Beurteilung der steuerlichen Behandlung der an…
Wird von Steuerausländern im Wege einer in einem Niedrigsteuerland angesiedelten "off shore Gesellschaft" in Österreich eine GmbH errichtet, deren Geschäftszweck darin besteht, petrochemische Produkte im Ausland anzukaufen und an Kunden in Oststaaten weiterzuverkaufen, wobei in Wien ein Büro angemietet wird, das für Vertragsabwicklung, Fakturierung…
…als er sämtliche Künstler und nicht nur die darstellenden Künstler erfasst. Daher ist für eine steuerliche Erfassbarkeit des Honorars nicht das Vorliegen einer inländischen ständigen Einrichtung, sondern lediglich die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet entscheidend. Wenn mit dem Honorar auch Reisekosten nach Österreich…
…Bau- und Montagetätigkeit erzielten Gewinne keiner polnischen Besteuerung. Und zwar auch dann nicht, wenn aus Anlass dieser Bau- und Montagetätigkeit formell die Errichtung einer polnischen Zweigniederlassung gerichtlich registriert wird. Solange die Räumlichkeiten, an deren Adresse diese Zweigniederlassung registriert ist, ausschließlich für Belange der Bau- und…
Hat eine deutsche GmbH im November 1994 in Österreich ein Geschäftslokal angemietet und mit umfangreichen Umbauarbeiten begonnen, wobei ursprünglich die Errichtung einer Betriebstätte geplant war, schließlich aber - noch vor Geschäftseröffnung - die Gründung einer Tochtergesellschaft erfolgt ist, so kann die Sachverhaltsbeurteilung tatsächlich zu zwei unterschiedlichen…
…wenn auf der der Errichtung eines Bürohochhauses dienenden Liegenschaft der GmbH zwar keine unmittelbare hypothekarische Sicherheit eingeräumt wird, aber den Darlehensgebern (im vorliegenden Fall wären dies angesichts der steuerlichen Transparenz der KG die Gesellschafter der deutschen KG) eine jederzeitige Zugriffsmöglichkeit auf den inländischen Liegenschaftsbesitz zusteht…
…genannten deutschen GmbH ausübt. Aus Sicht des BM für Finanzen empfiehlt sich in Fällen dieser Art, dass von Unternehmensseite ein Gewinnaufteilungsvorschlag unterbreitet und in der Folge mit dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt abgestimmt wird. Sollte sich hiebei ein Besteuerungskonflikt anbahnen, wird naheliegen, eine Problemlösung…
Wird eine österreichische Ziviltechniker-GmbH von einer österreichischen Bauträger-AG mit der Planung und Überwachung der Errichtung eines Bürogebäudes in Manila beauftragt, dann stellt die Auftragserfüllung nach geltender OECD-Auffassung eine Mitwirkung an der Bauausführung dar und kann demnach insoweit betriebstättenbegründend wirken, als diese vor…
…für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige Architekten herangezogen, und beschränkt sich damit die Tätigkeit der GmbH am ausländischen…
…2003, 172). Angesichts dieser Gegebenheiten wird daher im Wege einer Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben in Deutschland und welche in Österreich erbracht worden sind. Auf dieser Grundlage wird der der Ö-GmbH zuzurechnende Gewinn zwischen Deutschland und Österreich aufzuteilen sein…
…die wirtschaftliche Stärkung einer im Inland .... tätigen GmbH mit Sitz im Inland sicher der inländischen Volkswirtschaft dient". Er hat allerdings in Abrede gestellt, dass der wirtschaftliche Erfolg von im Ausland tätigen Konzernmitarbeitern "unmittelbar" der inländischen Volkswirtschaft zugute kommt, wenn diese Mitarbeiter bei einer ausländischen Enkelgesellschaft…
Erteilt eine österreichische Planungs-GmbH, die den Generalplanungsauftrag für eine (12 Monate nicht übersteigende) Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA…
…in einer festen Einrichtung auf deutschem Staatsgebiet ausgeübt wird. Nur würde dann, wenn der GmbH-Dienstnehmer seine Tätigkeit für die deutsche GmbH auf österreichischem Staatsgebiet ausüben sollte, für die deutsche GmbH in Österreich vermutlich eine österreichische Betriebstätte begründet, die dann auch zur Aufteilung der GmbH…
…1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Diese Verständigungsvereinbarung ist nunmehr durch die - nicht speziell…
…1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen Einrichtung unerheblich ist und sonach das Besteuerungsrecht jenem Staat zusteht, in dem die Tätigkeit auch tatsächlich ausgeübt wird. Diese Verständigungsvereinbarung ist nunmehr durch die - nicht speziell…
…einer österreichischen GmbH beteiligt ist, die ihrerseits 36% der Anteile einer spanischen Aktiengesellschaft hält, unterliegt mit seinem Monatsbezug von S 7.000,- für die Geschäftsführung der österreichischen GmbH nur dann in Österreich der Besteuerung, wenn ihm in Österreich zur Ausübung seiner Tätigkeit eine feste Einrichtung…
Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits…
Die Frage, ob Bezüge, die ein ausländischer Gesellschaftergeschäftsführer von seiner inländischen GmbH bezieht, unter die DBA-Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit oder für selbständige Arbeit fällt, wird - soferne mit dem betreffenden ausländischen DBA-Partnerstaat keine gegenteilige Verständigungsvereinbarung getroffen wurde - auf der Grundlage des VwGH 25.11…
Ein in Luxemburg ansässiger Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH mit Handelsumsätzen vorwiegend in Deutschland und Luxemburg erzielt nach inländischem Recht keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus sonstiger selbständiger Arbeit. Das Besteuerungsrecht an seinen Geschäftsführerbezügen richtet sich daher nach der Zuteilungsregel für selbständige Arbeit…
…Betriebstätte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG zu unterwerfen sind. Steht dem belgischen Geschäftsführer in Österreich zur Erfüllung seiner Aufgaben allerdings keine "feste Einrichtung" (zB Arbeitszimmer) im Sinn von Artikel 14 DBA-Belgien zur Verfügung und wird eine belgische Ansässigkeitsbescheinigung beigebracht, dann sind auf Grund der…