Findok · EAS-Auskünfte
EAS 3027
Vergabe von Architekten-Planungsarbeiten nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3270-IV/4/2008vom 04.12.2008
Wortlaut laut Findok
Erteilt eine österreichische
Planungs-GmbH, die den Generalplanungsauftrag für eine (12 Monate nicht
übersteigende) Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien
übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine
inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser
Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich
gemäß Artikel 7 DBA-Tschechien an diesen Einkünften des
tschechischen Architekten kein Besteuerungsrecht zu. Die Architektenhonorare
können daher abzugssteuerfrei ausgezahlt werden. Die gilt auch dann, wenn
der Planungs-Subauftrag nicht an eine Einzelperson, sondern an eine
Architekten-Kapitalgesellschaft ergehen sollte.
Bundesministerium für Finanzen, 4. Dezember
2008
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 39/2007
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/3270-IV/4/2008
- Stammnummer
- 38112
- Gültig
- 04.12.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF