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EAS 2378Ausschüttungen aus britischem Ermessenstrust
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 350/1-IV/4/0321.11.2003

Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, Zl. 87/14/0167, ergangen ist, wurde in EAS 63 die noch in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte Rechtsansicht…

EAS 3382Einkünfte aus ungarischen Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0190-VI/8/201718.07.2017

…20.9.1988, 87/14/0167, dargelegten Kriterien eines dort beurteilten Ermessenstrust ("discretionary trust") und fehlt somit dem inländischen Begünstigten tatsächlich jede Dispositionsbefugnis in Bezug auf das Trustvermögen als Einkunftsquelle, so unterliegen nur mehr die Ausschüttungen des Trustvermögens der inländischen Besteuerung (EAS 2378). Ob der…

EAS 1530Abkommenswidrige rumänische Abzugssteuer auf Installationsleistungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 727/1-IV/4/9927.09.1999

…Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn grundlos darauf verzichtet wird, österreichische DBA-Partnerstaaten im Rahmen des hiefür vorgesehenen internationalen Verständigungsverfahrens zur Vertragseinhaltung zu veranlassen und wenn anstelle dessen auf der…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht entgegen, es verpflichtet aber auch nicht zu einer solchen Haftungsinanspruchnahme. Vielmehr ist im Rahmen des Ermessens zu entscheiden, ob die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO…

EAS 3418Abzugsteuerpflicht bei Vortragender im Bereich der Erwachsenenbildung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0124-IV/8/201917.07.2019

…ausüben kann. Bestehen keine Zweifel an der Abkommensberechtigung der Vortragenden und ist daher abkommensrechtlich eine Entlastung auf österreichischer Seite jedenfalls geboten, so wird dies die Ermessensausübung entsprechend beeinflussen (EAS 3213). Im Übrigen könnte eine allfällige Vorschreibung der Abzugsteuer an die Vortragende durch eine Antragsveranlagung gemäß §…

EAS 1471Bauplanung und Bauüberwachung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 266/3-IV/4/9905.07.1999

…primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche Verfahren zur Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermutlich als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn grundlos darauf verzichtet wird, österreichische DBA-Partnerstaaten im Rahmen des hiefür vorgesehenen internationalen…

EAS 1990Erbübergang von italienischem Liegenschaftsbesitz und Aktien und Anleihen im Depot einer italienischen Bank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 145/1-IV/4/0214.02.2002

…EAS 1555). Auch für den Erbübergang des Kapitalvermögens kann eine Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung in Anwendung der Steuerfreistellungsmethode erfolgen. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, "wenn eine Maßnahme verfügt wird, deren Ergebnis mit dem übereinstimmt…

EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 2799Einkünfte aus US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0008-IV/4/200717.01.2007

Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, Zl. 87/14/0167, ergangen ist, wurde bereits in EAS 63 die noch in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA (1956) geäußerte…

EAS 1069Ermäßigter Erbschaftssteuersatz für britische charitative Einrichtungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/2-IV/4/9726.05.1997

Das BM für Finanzen lässt sich bei Handhabung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…

EAS 2336Schenkung deutscher Mitunternehmeranteile und von Geldvermögen aus deutschen Quellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 238/2-IV/4/0325.08.2003

…wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile an deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an…

EAS 63US-Trustvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 759/39/1-IV/4/9130.12.1991

  Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, Zl. 87/14/0167, ergangen ist, wird die in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA geäußerte Rechtsansicht, dass die dem US…

EAS 504Keine Endbesteuerung für Einkünfte von US-Trusts
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 192/7/1-IV/4/9422.09.1994

  Für inländische Begünstigte eines amerikanischen Trustvermögens, das einem jener Ermessenstrusts (discretionary trust) entspricht, zu dem das VwGH-Erkenntnis vom 20.9.1988, 87/14/0167, ergangen ist, wird die in Abschnitt 30 des Durchführungserlasses zum DBA-USA geäußerte Rechtsansicht, dass die dem US-Trustvermögen…

EAS 719Anwendung von § 48 BAO im Fall von inländischen Zweitwohnsitzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/52/1-IV/4/9520.09.1995

…Zuzug von Steuerausländern durch Errichtung inländischer Zweitwohnsitze steuerlich in besonderem Maße zu fördern. Aus dieser Erwägung wird daher bei den einschlägigen internen Ermessensrichtlinien im Fall von Zweitwohnsitzern eine Steuerbefreiung grundsätzlich nur dann ausgesprochen, wenn dies auf Grund eines international vereinbarten Gegenseitigkeitsverhältnisses erforderlich ist. Keine formell…

EAS 3449Keine Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Steuer nach dem Aufwand
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2023-0.512.32818.12.2023

…Ausland zufließenden Bezügen leben, auf Antrag anstelle der Vermögens- und Erwerbssteuer eine Steuer nach dem Aufwand erhoben werden. Wird dem Antrag, über den die liechtensteinische Finanzverwaltung im Ermessen entscheidet, stattgegeben, so richtet sich die Bemessung der Besteuerung nach dem gesamten Aufwand des Steuerpflichtigen; die Steuer…

EAS 2753Dienstnehmerauslandsentsendung im Zusammenhang mit Altersteilzeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0399-IV/4/200619.07.2006

…einem in Österreich ansässigen Dienstnehmer von der österreichischen Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen, wenn sie kausal auf die in Rumänien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Es liegt im Ermessen des österreichischen Finanzamtes zu entscheiden, ob in Fällen dieser Art nach Artikel 26 oder 27 DBA-Rumänien eine Verständigung…

EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

…Ausland zuzustellen (Ausnahme: Schweiz). Die österreichischen Abgabenbehörden haben daher nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob ausländischen Abgabepflichtigen die Bestellung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten aufzutragen ist oder ob ein unmittelbarer postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

…in den internationalen Steuerverträgen nicht der Besteuerungskompetenz des Belegenheitstaates zugewiesen. Droht in diesem Bereich eine Doppelbesteuerung mit Deutschland, dann wird eine fallbezogene Ermessensausübung nötig sein, die nicht in generalisierender Weise im EAS-Auskunftsverkehr getroffen werden kann. Ob die Kapitalvermögenswerte im Inland oder im Ausland angelegt…